
Der digitale Tante-Emma-Laden in der Donnersdorfer Ortsmitte könnte womöglich noch in diesem Jahr auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Bislang ist dieser im Landkreis Schweinfurt einzigartige Einkaufsmarkt, der ohne Personal auskommt, lediglich von Montag bis Samstag in den Zeiten von 5 bis 23 Uhr zugänglich.
Die Staatsregierung hatte kurz vor der Sommerpause beschlossen, ein neues Ladenschlussgesetz für Bayern auf den Weg zu bringen. Sollte der Landtag diesem Gesetzesentwurf zustimmen, wäre der durchgängige Betrieb solcher digitalen Kleinstsupermärkte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern künftig an allen Tagen erlaubt.
Bislang nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt
Davon könnte auch das "Doasdörfer Lädla" in Donnersdorf profitieren. Dessen Betreiberfirma Arudu aus Oberfranken hatte beim Vorstellen der Pläne im Juni 2023 mit einem 24/7-Konzept geliebäugelt, also der Möglichkeit, rund um die Uhr einzukaufen.
Dieses Unterfangen scheiterte jedoch. Das derzeit gültige "Gesetz über den Ladenschluss" vom August 2021 räumt Händlern für diese neuartige Form der Nahversorgung ohne Verkaufspersonal zwar weitergehende Öffnungsrechte ein; so dürfen digitalen Kleinstsupermärkte (aktuell mit einer Fläche von nur 100 Quadratmetern) an jedem Werktag 24 Stunden öffnen. Der Betrieb an Sonn- und Feiertagen ist davon aber explizit ausgeschlossen.
Manche dieser im Trend liegenden Mini-Supermärkte im Freistaat dürfen dennoch öffnen, weil die Kommunen auf Basis des Feiertagsgesetzes eine Befreiung erteilen können. Allerdings ist dies nur unter strengen Auflagen und "aus wichtigen Gründen im Einzelfall" möglich.

Donnersdorfs Bürgermeister Klaus Schenk (CSU) und der Gemeinderat sahen sich unter den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen nicht imstande, dem Ansinnen des Betreibers nach einer durchgehenden Öffnung per Ausnahmegenehmigung nachzukommen.
Erst deutliche Kritik, jetzt Lob für München
Gleichwohl unterstützt die Gemeinde die Firma seit Anbeginn: Sie hat erheblich in das Vorhaben investiert, um nach 13 Jahren wieder einen Nahversorger in den Ort zu bekommen. Unter anderem hat sie die Container-Module gekauft und im Oktober auf eigene Kosten aufstellen lassen. Mit Arudu wurde daraufhin ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen.
Lange hat sich Bürgermeister Schenk über die politische Hängepartie in München geärgert, weil die im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern festgeschriebene Umsetzung einer solchen 24/7-Öffnung für digitale Kleinmärkte nicht erfolgte. "Bayern will modern sein und ist es nicht", sagte er im Februar in einem Gespräch mit der Redaktion.
Umso erfreuter zeigt er sich jetzt im Gespräch über das "Umdenken der Staatsregierung und, dass sie auf modernen Pfaden wandert", so jedenfalls kommentierte Schenk deren kürzliche Entscheidung. Die Gemeinde würde eine Öffnung an sieben Wochentagen sofort umsetzen, wenn dies schon möglich wäre. Im Gemeinderat, so seine Einschätzung, gebe es dafür durchgehend Zustimmung. "Wir wollen die Attraktivität des Ladens steigern", sagt er.
Ihm ist besonders eine solide wirtschaftliche Basis des "Doasdörfer Lädla" wichtig, gerade weil der Ort lange um die Wiederansiedlung eines Einkaufsmarktes kämpfen musste. Seinen Angaben zufolge fällt durch die fehlende Öffnung an Sonn- und Feiertag aktuell ein Umsatzpotential von 20 bis 30 Prozent weg. Das hat Schenk aus Gesprächen mit dem Betreiber erfahren: "Er wartet auf die Sonntagsöffnung".
Landtag entscheidet im Herbst über Gesetzesentwurf
Die Redaktion hat mehrfach versucht, den Betreiber zu kontaktieren, um eine Stellungnahme zu erhalten, insbesondere zum bisherigen Geschäftsbetrieb in Donnersdorf und wie es zu einer Sonntagsöffnung steht. Auf die Anfragen gab es allerdings keine Antwort von Arudu.
Im Beschluss der Staatsregierung ist festgelegt, dass die jeweiligen Gemeinden darüber entscheiden, wie lange der Kleinstsupermarkt an Sonn- und Feiertagen öffnen darf. Der Bürgermeister kann sich gut vorstellen, dass die Öffnungszeiten an jene der Werktage angepasst werden. Ein durchgängiger 24/7-Betrieb ist laut Schenk nicht angedacht. Sobald es grünes Licht aus München gebe, würde er so schnell wie möglich eine entsprechende Beschlussvorlage im Rat einbringen.
Bevor es so weit kommt, muss allerdings noch der Landtag über das geplante Gesetz entscheiden. Einen konkreten Termin, wann dies geschehen soll, kann das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales in München auf Anfrage nicht nennen. Die Behandlung des Gesetzesentwurfs werde aber "schnellstmöglich im Herbst angestrebt", heißt es weiter.