Die rund 50 Kilometer lange Steigerwaldbahn verband einst die Bahnhöfe von Schweinfurt und Kitzingen und bot so Anschluss an die dortigen Fernbahnverbindungen. Am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Eisenbahnbrücke über den Main in Kitzingen von der Wehrmacht gesprengt. Seit dieser Zeit endete die Strecke im Kitzinger Stadtteil Etwashausen, vom Bahnhof Kitzingen getrennt durch den Main.
Der Personenverkehr zwischen Etwashausen und Gerolzhofen wurde schon vor 40 Jahren im Jahr 1981 eingestellt, das andere Teilstück zwischen Gerolzhofen und Schweinfurt folgte dann 1987. Der planmäßige Güterverkehr zwischen Etwashausen und Schweinfurt endete im Jahr 2001. Danach fuhren nur noch sporadisch Züge als Militärtransporter der US-Army. 2006 mit dem kompletten Abzug der US-Streitkräfte aus Kitzingen war auch damit Schluss.
Im Jahr 2016 stillgelegt
Der Streckenabschnitt von Gochsheim bis zur Endstation in Etwashausen wurde vom Bayerischen Innenministerium im Jahr 2016 stillgelegt. Die Stilllegung des verbliebenen Abschnitts zwischen Sennfeld und Gochsheim folgte ein Jahr später. Für den kleinen Abschnitt auf der Kitzinger Gemarkung genehmigte die Regierung von Mittelfranken im Jahr 2016 auf Antrag der Stadt Kitzingen die Entwidmung der Strecke, die so genannte "Freistellung von Bahnbetriebszwecken". Eine Klage, die dies verhindern sollte, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Würzburg und dem Verwaltungsgerichtshof in München. Damit hatte der Streckenabschnitt zwischen Großlangheim und Etwashausen seine rechtliche Privilegierung als Bahnstrecke verloren.
Nach dem Vorbild der Stadt Kitzingen stellten in der Folge alle Anrainergemeinden der Strecke ebenfalls Anträge auf Entwidmung der Bahngrundstücke auf ihren Gemarkungen: Großlangheim, Kleinlangheim, Wiesentheid, Prichsenstadt, Lülsfeld, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Sulzheim, Grettstadt, Gochsheim und Sennfeld. Die Stadt Gerolzhofen zog Anfang 2019 nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrats ihren Entwidmungsantrag zurück, ohne sich dabei für oder gegen die Strecke auszusprechen. Man wollte vor weiteren Entscheidungen erst eine Fahrgast-Potenzialanalyse für die Strecke abwarten.
Veto der Landkreise
Anfang 2019 veröffentlichte die Regierung von Mittelfranken die Entwidmungsanträge der Anrainergemeinden im Bundesanzeiger und eröffnete damit das komplizierte Verfahren, dessen Ablauf in Paragraph 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geregelt ist. Im Rahmen der Anhörung machten die kreisfreie Stadt Schweinfurt sowie die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen als Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs dann Hinderungsgründe einer Entwidmung geltend. Man sehe – im Gegensatz zu den Anrainergemeinden – doch ein "Verkehrsbedürfnis" für die Bahnstrecke und erwarte "langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung".
Noch während des laufenden Entwidmungsverfahrens wurde 2019 die Trasse von Etwashausen bis Sennfeld in zwei Teilabschnitten von der Immobilienabteilung der Deutschen Bahn im Internet zum Kauf angeboten. Den Zuschlag für beide Streckenabschnitte erhielt die Firma Gleisrückbau Meißner aus dem baden-württembergischen Dörzbach. Die Firma hat inzwischen den Gleisabschnitt zwischen Großlangheim und Etwashausen abgebaut.
Gutachten ist entscheidend
Die Regierung von Mittelfranken signalisierte nach dem Veto der Stadt Schweinfurt und der beiden Landkreise, mit ihrer Entscheidung über die von den Gemeinden beantragte Entwidmung noch zu warten, bis von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) geklärt ist, ob sich eine Reaktivierung der Bahnstrecke überhaupt lohnt.
Die BEG hat für eine Reaktivierung einer Bahnstrecke vier Voraussetzungen aufgestellt: ein Gutachten, wonach eine Fahrgast-Nachfrage von mindestens 1000 Reisenden-Kilometer gegeben ist; die Infrastruktur der Strecke wird ohne Zuschuss des Freistaats in einen Zustand versetzt, der einen attraktiven Zugverkehr ermöglicht; ein Unternehmen betreibt die Strecke dauerhaft zu einem Preis, der nicht teurer ist als die Deutsche Bahn; die Landkreise als Aufgabenträger des ÖPNV verpflichten sich, ein mit dem Freistaat abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Bahnstrecke umzusetzen.
Regierung ist jetzt am Zug
Der Stadtrat von Schweinfurt sowie die Kreistage von Schweinfurt und Kitzingen hatten sich daraufhin als ersten Schritt für ein entsprechendes Gutachten über die Fahrgast-Nachfrage stark gemacht. Auch die Bahn-Befürworter und die Gegner der Wiederbelebung hatten regelmäßig ein Gutachten gefordert. Dieses Gutachten liegt nun vor. Weil die prognostizierte Anzahl von Fahrgästen sehr deutlich unter dem erforderlichen Mindestwert liegt, ist somit bereits die erste von vier Voraussetzungen einer Reaktivierung nicht erfüllt.
Nachdem das Gutachten nun auf dem Tisch liegt, ist jetzt wieder die Regierung von Mittelfranken am Zug. Sie muss nun entscheiden, ob sie den nach wie vor gültigen Entwidmungsanträgen der Anrainergemeinden stattgibt oder nicht.