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Schweinfurt
Bündnis "Schweinfurt auf die Straßen" sagt Kundgebung am 1. Mai ab
Kein Demonstrationszug, keine Kundgebung: Warum das Bündnis SWADS nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg am 30. April nun gar keine Veranstaltung am 1. Mai plant.
Impression der SWADS-Demo im April auf dem Volksfestplatz. Der angemeldete Demonstrationszug für den 1. Mai wurde von der Stadt untersagt, eine Kundgebung auf dem Volksfestplatz unter Auflagen genehmigt. Gegen das Verbot des Demonstrationszuges klagte die Gruppe vor dem Verwaltungsgericht.
Foto: Anand Anders | Impression der SWADS-Demo im April auf dem Volksfestplatz. Der angemeldete Demonstrationszug für den 1. Mai wurde von der Stadt untersagt, eine Kundgebung auf dem Volksfestplatz unter Auflagen genehmigt.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 12.02.2024 03:32 Uhr

Paukenschlag am Abend des 30. April: Das Bündnis "Schweinfurt auf die Straßen" (SWADS) hat laut einer Mitteilung auf seiner Facebookseite die Kundgebung am 1. Mai auf dem Volksfestplatz abgesagt. 

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am Freitagnachmittag entschieden, dass das Verbot des von SWADS geplanten Umzuges durch die Stadt und die Auflagen für die Kundgebung am Volksfestplatz rechtens sind, wie Jürgen Montag, Sozialreferent der Stadt, auf Anfrage dieser Redaktion bestätigte.

SWADS hatte am 29. April einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht entschied nach Aktenlage, den möglichen Widerspruch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof legte das Bündnis nicht ein. Stattdessen wurde auch die geplante Kundgebung abgesagt, verbunden mit Vorwürfen an die Stadtverwaltung, dass in den Kooperationsgesprächen zuletzt keine Rede davon gewesen sei, dass bei den beiden Veranstaltungen im März und April etwas nicht den Vorgaben entsprochen habe.

Das Posting endet mit folgenden Worten: "Aufgeben ist allerdings etwas, was wir sicher nicht tun werden. Wir werden uns jetzt sortieren, neu aufstellen und stärker zurück kommen. Das versprechen wir Euch!"

Die Stadt hat den Demonstrationszug abgelehnt, weil man befürchtet, dass die Auflagen des Infektionsschutzgesetzes mit Maskenpflicht und Abständen nicht eingehalten werden können und es aus Sicht der Stadt entsprechende negative Erfahrungen mit dem Veranstalter bei den vorangegangenen zwei Kundgebungen gegeben haben soll. Dies hatte Jürgen Montag unter anderem im Stadtrat am 27. April den Stadträten berichtet, als ein Antrag der AfD-Fraktion, den Demonstrationszug zu genehmigen, mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.

Montag erklärte, das Gericht habe der Argumentation der Stadt "vollumfänglich zugestimmt, auch die Auflagen haben alle gehalten."

Maskenpflicht am Schweinfurter Volksfestplatz am 1. Mai

Man habe zwischen dem grundgesetzlich verbrieften Versammlungsrecht und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit abgewogen, betont Montag. Die Kundgebung am Volksfestplatz sei unter Auflagen genehmigt worden, die aber von SWADS in dem Facebook-Posting als "gegen jede Menschenwürde" bezeichnet wurden. Unter anderem war keine Musik zugelassen, kein Essen und Trinken, und es wurde für den 1. Mai zwischen 10 und 20 Uhr auf dem Gelände eine Maskenpflicht erlassen. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen pro 100 000 Einwohner in der Stadt beträgt am 30. April laut RKI 232,1.

Der von SWADS beauftragte Rechtsanwalt argumentiert in der auf der Facebookseite veröffentlichten Klageschrift, das Verbot des Aufzuges sei "rechtswidrig", weil es gegen Artikel 8 des Grundgesetzes verstoße, in dem die Versammlungsfreiheit geregelt ist.

Die Stadt, so heißt es, lege nicht ausreichend dar, "an welchen konkreten Straßen welche Verletzungen der Auflagen durch die Teilnehmer der letzten Demonstration begangen worden sein sollen." Das Verbot des Demonstrationszuges sei weder "erforderlich, noch angemessen, um infektionsschutzrechtliche Ziele zu verwirklichen."

Neonazipartei "Der III. Weg" kommt möglicherweise nach Schweinfurt

Eine neue Entwicklung gibt es bei der geplanten weiteren Kundgebung der Neonazipartei "Der III. Weg", die nichts mit der SWADS-Kundgebung zu tun hat. Jürgen Montag erklärte, seiner Kenntnis nach seien die Veranstaltungen in Leipzig und Zwickau verboten worden. Allerdings ist nach Informationen dieser Redaktion gegen das Verbot in Leipzig eine Klage anhängig, über die noch am 30. April entschieden werden soll.

In Schweinfurt hatte der III. Weg einen Demonstrationszug angemeldet, der von der Stadt abgelehnt worden ist. Die Stadt hat, so Jürgen Montag, eine Kundgebung in den Wehranlagen ab 11 Uhr gestattet und bisher keine Nachricht, dass diese nicht stattfinde. Auf Twitter machen unterdes Gruppen aus dem linken Spektrum mobil, am 1. Mai nach Schweinfurt zu kommen, um gegen SWADS und III. Weg zu protestieren.

Andreas Laacke, Pressesprecher beim Polizeipräsidium, erklärte, die Polizei werde "mit starken Kräften präsent sein, um die angemeldeten Versammlungen ordnungsgemäß abzusichern."

 
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  • jebusara@web.de
    Interessant dabei ist lediglich, dass die einen tun dürfen was den anderen untersagt wird. Selten zeigt es sich so deutlich, dass vor dem Gesetz doch nicht alle gleich sind....
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  • alnotalk
    Die Reaktion von SWADS kommt mir vor, wie die eines kleinen trotzig Kindes. Wenn es das nicht bekommt was es will, dann stampft es wutentbrannt auf und geht von dannen.
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  • jbehr74
    SWADS ist der verlängerte Arm der Schweinfurter AfD.
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  • Walger14591609
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  • jbehr74
    Nachdem sich die Schweinfurter AfD Stadträte sehr engagiert für Demos anderer Gruppen einsetzen, insbesondere der Bezirksvorsitzende Graupner und nun der 3. Weg demonstrieren darf angeblich in SW aber woanders in Deutschland nicht, inwieweit haben hier auch die AfD Stadträte sich dafür ausgesprochen?
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  • poetry2000@web.de
    Einsicht ist ja bekanntlich der erste Weg zur Besserung. In diesem Sinne, bitte mal für wichtige Dinge einsetzen am „Tag der Arbeit“. z.B. für einen echten Stundenlohn in den Werkstätten für Behinderte.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Soviel Vernunft hätte ich der Truppe gar nicht zugetraut ... 😃
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  • Lebenhan1965
    @ meefisch

    Themaverfehlung,

    es geht hier nicht um Ihre Hetze gegenüber politisch Andersdenkenden.
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • harryamend@outlook.de
    @Lebenhan1965

    Soso die Linken Steinwerfer in Hamburg und co. sind einfach nur andersdenkende. Irgendwie läuft das Leben bei Ihnen auch irgendwie anders.
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  • bundmufr@web.de
    So ist es richtig. Sehr gute Entscheidung!
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  • Die Auflagen aus dem Bescheid sind a la DDR purste Schikane. Sogar Schilder werden genormt. Wahnsinn.
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  • Lebenhan1965
    @ marder.....

    Die DDR können Sie aber nicht wirklich erlebt haben sonst würden Sie hier nicht so weltfremde Kommentare verbreiten.
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  • Ja ich sehe alles. Wie Andersdenkene suspendiert werden - ja öffentlich drangsaliert werden, wie Künslter mit Arbeitsverbot rechnen müssen, kritische Journalisten gekündigt werden, Demonstrationen verboten werden - alles zu gunsten des einseitigen Infektionsschutzes. Das tolle ist: Jeder kann für sich entscheiden, ob er bei diesem Irrsin mitmacht.
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  • Lebenhan1965
    @ marder.....

    Wenn jemand Quatsch verbreitet muss er damit rechnen, dass er Widerspruch erntet. Das ist ja ein Zeichen von Meinungsfreiheit.

    Wäre schlimm, wenn man dem Unsinn nicht widersprechen könnte, so wie damals in der DDR oder im 3. Reich. Dann hätten wir eine Meinungsdiktatur.
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • rivenno1
    Dieser Bericht verdient keinen Kommentar...
    Die Stimme der Bevölkerung und der Menschen wird hier beschnitten.......
    Bravo 👍
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  • kempf-margit@t-online.de
    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat vollkommen richtig entschieden! Es ist nicht mehr nachvollziehbar mit welchen Sachen Gerichte sich herumschlagen müssen! Ein kleiner Teil dieser Gesellschaft versteht einfach nicht um was es derzeit geht! Aber es war schon immer so, ein paar flachstruktuierte Wesen meinen sich über alles was Ihnen nicht gefällt aufregen zu müssen oder zu demonstrieren! Es reicht langsam! Ein Rat an all die Meckerer, einfach Deutschland verlassen. Wir sind in der glücklichen Lage in diesem unserem Land, dass wir uns sehr wohl frei bewegen können und unsere Meinung frei äußern können. Gehen Sie in andere Länder, dann werden Sie sehen wie Unterdrückung aussieht! Vielleicht fangen einige mal an nachzudenken wie gut es Ihnen geht!
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  • Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist zu gewährleisten. Genau deshalb sind Sie nicht Jurist oder gar Richter geworden, weil Sie Ihre Meinung in eine sachliche Abwägung mit beimischen. Das ist im Kern falsch.
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