Ab Samstag gelten neue Regelungen für den Landkreis Schweinfurt. Grund dafür sind steigende Corona-Fallzahlen. An mittlerweile drei Tagen in Folge liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis nun über dem Schwellenwert von 150. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Donnerstag mitteilt, beträgt der Wert mittlerweile 190,6 (Vortag 153,3), was mit den an diesem Tag gemeldeten 81 Neuinfektionen zusammenhängt. Gemäß der neuen "Bundesnotbremse" treten nun nach einem Karenztag ab Samstag neue Verschärfungen im Landkreis in Kraft.
Dafür muss sich der Handel erneut umstellen. So wird ab Samstag nur noch "Click & Collect", also die Abholung von Ware, erlaubt sein. Das Betreten von Geschäften ist dann nicht mehr möglich. Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Die Schulen bleiben, ausgenommen Abschlussklassen, 11. und 4. Klassen, im Distanzunterricht. Private Treffen sind weiterhin nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person möglich. Auch die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr hat weiterhin Bestand.
Weiterhin diffuses Infektionsgeschehen in Schweinfurt
Für die Stadt Schweinfurt gelten besagte Regeln schon länger. Und dort sieht es auch nicht nach Entspannung aus. Laut RKI lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag bei 198,4. Alleine an diesem Tag wurden 48 Neuinfektionen gemeldet. Bislang kann die Stadt nach wie vor keinen besonderen Ausbruchsherd der Infektionen ausmachen. Ob die Stadtverwaltung, unabhängig von Bundes- und Landesregelungen, bei einem weiteren Anstieg der Fallzahlen noch weitere Verschärfungen umsetzt, ist derzeit unklar. Man beobachte das Infektionsgeschehen sehr genau, hieß es zuletzt in einer Mitteilung.
Der Weg zu Lockerungen ist übrigens ungleich länger als der zu Regelverschärfungen. Denn erst wenn der Schwellenwert von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, kann es zu gelockerten Maßnahmen kommen. Umgekehrt reichen drei Tage aus (wie jetzt im Landkreis), um Verschärfungen zu bewirken.
Welche Änderungen gibt es noch im Raum Schweinfurt?
Nach einer erneuten Überarbeitung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten bereits seit Mittwoch weitere Regelungen.
- So dürfen inzidenzunabhängig wieder Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe (darunter fallen etwa Schneidereien oder Schreiner) unter den für Ladengeschäfte geltenden Maßgaben (Begrenzung der Kundenzahl, FFP2-Maskenpflicht) öffnen.
- Ebenfalls inzidenzunabhängig dürfen Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen wieder aufmachen. Sie werden wieder zu den Bereichen des täglichen Bedarfs gezählt, das heißt, für sie gelten dieselben Regelungen wie für Lebensmittelgeschäfte und Drogerien.
- Für den Wochenmarkt auf dem Marktplatz gilt, dass nun auch wieder Blumen und Pflanzen verkauft werden dürfen, teilte die Stadt Schweinfurt mit.
- Ebenfalls inzidenzunabhängig dürfen Autokinos und die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten geöffnet werden. Für den Wildpark Schweinfurt, der zu den zoologischen Gärten zählt, werde laut Stadt aktuell geprüft, in wie weit die erforderlichen Maßnahmen, die für die Stadt mit einem Inzidenzwert über 100 gelten, umgesetzt werden können.
- Ebenfalls wieder möglich ist die private Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften. Die Kinder dürfen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt kommen.
- Ab einem Inzidenzwert von über 100 dürfen Kinder unter 14 Jahren in Gruppen bis maximal fünf Kindern gemeinsam kontaktlosen Sport ausüben. Etwaige Trainer (Anleitungspersonen) müssen einen höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.
Vorteile für Geimpfte
Ebenfalls werden nun durch die neue Verordnung vollständig geimpfte Personen den negativ getesteten Personen gleichgestellt. Das heißt, wo die Vorlage eines negativen Testergebnisses nötig ist, zählt nun auch der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes. Dies gilt nicht für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Schweinfurt: Maskenpflicht bei Kundgebung am Samstag
Wie die Stadt mitteilte, wird aus aktuellem Anlass für den 1. und 8. Mai, von 10 bis 20 Uhr, eine Maskenpflicht auf dem Volksfestplatz angeordnet. Diese gilt nördlich der für das Bayerische Impfzentrum zur Verfügung gestellten und durch Bauzaun abgegrenzten Fläche in der Straße "Am Volksfestplatz", auf den Geh- und Radwegen am John-F.-Kennedy-Ring und in der Florian-Geyer-Straße, die zwischen dem Volksfestplatz und der jeweiligen Fahrbahn liegen, ab der Höhe des oben genannten Bauzauns in Richtung Norden bis zur Niederwerrner Straße sowie in sämtlichen Parkharfen, die sich zwischen der Straße "Am Volksfestplatz" und der Niederwerrner Straße befinden.
Hintergrund der Maßnahme ist die Ankündigung von dortigen Versammlungen am 1. und 8. Mai, bei denen man mit mehreren tausend Menschen rechnet. Danach besteht auf den von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, Maskenpflicht, so die Stadt.
Neu in Schweinfurt ist ein mobiler Schnelltest-Bus. Er steht am Freitag, 30. April, von 10.30-14.30 Uhr auf dem Parkplatz des EDEKA am Bergl. Die Testung ist kostenlos.
Sinn oder Unsinn