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München/Würzburg
Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung: Das ist der Bußgeldkatalog
Wie hoch ist die Strafe, wenn man gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern verstößt? Das Gesundheitsministerium hat nun einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Der hat es in sich.
Auch in Unterfranken kontrolliert die Polizei mit zahlreichen Streifen die Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Staatsregierung.
Foto: Patty Varasano | Auch in Unterfranken kontrolliert die Polizei mit zahlreichen Streifen die Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Staatsregierung.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:17 Uhr

Seit einer Woche gilt in Bayern eine strenge Ausgangsbeschränkung. Mit ihr will die Staatsregierung die Ausbreitung des Coronavirus ausbremsen. Am Freitag betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU): "Verstöße werden wir konsequent sanktionieren. Dort, wo notwendig, wird die Bayerische Polizei die Kontrollen noch weiter verstärken."

Allein am Donnerstag verzeichnete die Polizei in Unterfranken mehr als 70 Corona-Einsätze. Dabei wurden laut einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums unter anderem Personen erwischt, wie sie sich an öffentlichen Plätzen "auf ein gemeinsames Bierchen" trafen, in einer Bar aufhielten oder über die Autobahn zu Bekannten fuhren. Für diese Wochenende haben die Beamten "verstärkte Kontrollen" angekündigt.

Pünktlich dazu hat nun das Gesundheitsministerium in München einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die geltenden Regelungen erlassen. Dieser solle den Städten und Landratsämtern, die für die Bußgeldbescheide zuständig sind, "als Richtschnur" dienen, heißt es aus München. Die Polizei sei ebenfalls informiert.

Wie viel die Verstöße kosten – eine Auswahl

  • Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe: 150 Euro
  • Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands: 150 Euro
  • Besuch von Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen: 500 Euro
  • Betreten einer Hochschule (wenn man in einem Risikogebiet war und noch nicht länger als 14 Tage zurück ist): 500 Euro
  • Wahrnehmung eines Betreuungsangebots: 500 Euro
  • Nichteinhalten der zulässigen Personenzahl (max. 30) beim Abholen der Speisen in Gastronomiebetrieben: 500 Euro
  • Abhalten von Unterricht, Veranstaltungen, Studienbetrieb oder Betreuungsangebote: 2500 Euro
  • Öffnung eines Gastronomiebetriebes: 5000 Euro
  • Öffnung von Ladengeschäften: 5000 Euro

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Benjamin Stahl
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  • Einwohner
    Wenn man sich mal so umschaut hält sich eh kaum einer dran. Viele fahren in der Gegend spazieren, besuchen nach wie vor die Verwandten, treffen sich zum tratschen, ...
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  • 1958kosb
    Woher wissen Sie das es Verwande sind?
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  • guensche
    Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass man mit mehreren Personen in die Berge zum wandern darf. Man darf Joggen, Sport betreiben usw. Aber als Motorradfahrer darf man alleine nicht aufs Bike und einen Ausflug machen. dabei ist doch der Mindesteabstand von 1,5 Meter dabei sicher. Zumal Motorradfahren ja auch Sport ist und bei vielen Menschen ein Ausgleich ist. Man ist danach einfach zufriedener (wie auch beim Joggen usw.) Das verstehe ich nicht. Kann mir einer das erklären!
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  • Arcus
    Dürfen wir deshalb in Bayern die Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen, weil das Virus über den Feinstaub verbreitet wird? Ganz ausgeschlossen ist das ja nach wie vor nicht. Auf jeden Fall ist die hohe Feinstaubbelastung an manchen Stellen in Bayern so ausgeprägt, daß ein deutlich höheres Risiko für eine ernste Lungenerkrankung zu erwarten ist. Das gilt natürlich auch für Raucher. Deshalb zählen letztgenannte ja neuerdings zu den Risikogruppen. Die hoch Feinstaubbelasteten an Söders "gesundheitlich unbedenklichen" Ein- und Ausfallstraßen" werden mit ihm nach der Krise noch ein Hühnchen zu rupfen haben.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Tolle Verschwörungstheorien ...

    Bewegung und Sport in der frischen Luft zählen ausdrücklich als wichtiger Grund.
    Daß Raucher zur Risikogruppe zählen, hat nichts mit Feinstaub zu tun. Das Virus greift die Atmung an und die ist bei Rauchern halt schon angegriffen.

    Aber diese Erklärngen sind anscheinend zu einfach ...
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  • walters
    Es gibt immer einen triftigen Grund z.b. Spazieren gehen.... ist sehr gesund natürlich mit Abstand irgendwelche einwände?
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  • Liselotte82
    "Meckern ist wie Stuhlgang für die Seele"
    Typisch deutsch!
    Komm mal runter Leute.
    lebe das Leben und bleibt Gesund in dieser für alle schwierigen Zeit😉
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  • Zeder
    Ich finde es gut, dass die bayerische Polizei die Einhaltung der jetzt geltenden Regelungen kontrolliert und mit Augenmaß durchsetzt. Bestraft sollten nur renitente Verweigerer werden, alle anderen sollten eher aufgeklärt werden, warum die Regeln aufgestellt wurden und was sie bewirken sollen.
    Allerdings würde ich mir von der Stadt Würzburg, insbesondere vom Ordnungsamt ein stärkeres Engagement wünschen. Es gibt Geschäfte samt Personal, die vorbildlich Kunden und Mitarbeiter schützen. Aber es gibt noch zu viele Geschäfte, wo starker Verbesserungsbedarf in dieser Hinsicht besteht. Auch hier sollte Information und das das Etablieren von guter Praxis statt Bestrafung im Vordergrund stehen. Letztlich geht es darum, die Verbreitung von COVID-19 zu verlangsamen, und dafür zu sorgen, dass die Ausgangsbeschränkung so kurz wie möglich und nötig dauert und eine Verschärfung nicht erforderlich ist.
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  • tommy33
    @ Zeder
    Woher wollen Sie wissen wer renitent ist? Mittlerweile gibt es in allen Medien fast ausschließlich ein Thema und jeder sollte mittlerweile wissen was er darf und was nicht. Deswegen sollte auch rigoros bestraft werden. Jeder ausnahmslos!
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  • Zeder
    @tommy33
    Das muss ich gar nicht wissen. Das ist die Aufgabe der Polizei und die wird es wissen. Und dabei können die Beamten (m/w/d) so verfahren wie in anderen Fällen auch: Wer sich nach dem Hinweis uneinsichtig oder reaktant verhält oder mehrmals bei dem gleichen oder einem gleichartigen Verstoß beobachtet wird, dem sollten die Beamten ein Bußgeld auferlegen.

    Auch wenn die Verhaltensregeln oft kommuniziert werden, heißt das nicht zwingend, dass sie auch umgesetzt oder befolgt werden. Nur weil ich etwas weiß, heißt das nicht gleichzeitig, dass ich es auch tue: Ich habe früher geraucht, obwohl ich wußte, dass es meiner Gesundheit nicht zuträglich ist. Ich glaube, dass es vielen Menschen auch schwer fällt, die Regeln immer anzuwenden, weil wir uns über Jahre ganz anders verhalten haben. Denken Sie nur an die Szene, in der Peter Altmeier Olaf Scholz die Hand geben will. Zudem müssen wir uns als soziale Wesen zurzeit widernatürlich verhalten, denn wir suchen doch Nähe und Austausch.
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  • ako
    Mit der Zeit sollte jeder mitbekommen haben,das Verstöße strafbar sind .
    Hier ist mit Aufklärung nicht mehr getan.
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  • jutta.noether@web.de
    Was ist denn mit "Wahrnehmung eines Betreuungsangebotes" gemeint?
    Wenn man mal jemand anderen auf seine Kinder aufpassen lässt?
    Der Fall in Mellrichstadt zB?
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  • eddipost
    Das würde mich allerdings auch interessieren. Der Verweis auf Ziffer 4 (max. 29 Personen dürfen eine Pizza abholen?) und 5 ist da nicht wirklich weiter hilfreich. Dieses Amtsschimmeldeutsch ist eine echte Katastrophe.
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  • ManfredSchweidler
    Das ist leicht angeordnet. Was macht man aber, wenn die eigene 82-jährige Mutter (allein lebend, seit 2 Wochen unter der Isolierung leidend) am Telefon über Schmerzen in der linken Brust klagt und die 116117 über Stunden nicht erreicht? Ist das dann ein triftiger Grund oder schickt man verzweifelt einen der eh schon von Patient zu Patient hetzenden Notärzte, obwohl es nach Prüfung mit gesundem Menschenverstand keine Akut-Situation ist?
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Man könnte einfach mal die Allgemeinverfügung lesen und feststellen, daß Hilfeleistungen als Grund zählen.
    Bei einer über 80 Jahre alten Person ist das also auch ohne Schmerzen kein Problem.
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  • matze.erlabrunn@gmail.com
    Für Notfälle ist nach wie vor die 112 da. Nicht die 116117
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  • MedDeeg@web.de
    Der schönste Satz in obigem Bericht: "Die Polizei sei ebenfalls informiert."....!
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  • MedDeeg@web.de
    So wollten es die Bayern doch.....

    Stellt sich nur die Frage, wer das alles kontrollieren geschweige denn durchsetzen will, wenn bereits tausende Polizisten in Quarantäne sind (Stand BW heute morgen: 2200, für Bayern keine Zahlen.....).
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Naja, "wo kein Kläger, da kein Richter" gilt nicht erst seit Corona.
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  • romulus2417@yahoo.de
    "Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe: 150 Euro"

    Wer bestimmt den was ein trifftiger Grund ist ?

    "Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands: 150 Euro"

    Wird das mit einem genormten Maßband oder Zollstock kontrolliert ? Augenmaß ist bekannterweise nicht jedermanns Sache.

    Da schlägts gleich 12 oder ? Zitat:"2.2. Soweit Zuwiderhandlungen nicht vom Katalog erfasst werden, insbesondere bei weiteren zukünftigen Allgemeinverfügungen und/oder Rechtsverordnungen anlässlich der Corona-Pandemie, soll für die Bemessung der Geldbuße von vergleichbaren Zuwiderhandlungen des Katalogs ausgegangen werden"
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