
Alle Regeln des Staates zur Bekämpfung des Coronavirus hätten wenig Gewicht, wenn niemand sie kontrollieren und ein Verstoß gegen sie nicht geahndet würde. Erfreulicherweise geben sich die meisten Menschen große Mühe, ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Für den Rest braucht es klare Grenzen. Das steht außer Frage. Wie sich nun allerdings auch in Unterfranken zeigt, kann ein Überschreiten dieser Grenzen im Extremfall bedeuten, die eigene Freiheit einzubüßen. Ob das wirklich angemessen ist, wird zu Recht kontrovers diskutiert.
Möglicherweise ist eine Nacht hinter Gittern wirklich die letzte Möglichkeit, um besonders Uneinsichtige dazu zu bringen, den Ernst der Situation zu erkennen. Schließlich konterkarieren sie mit ihrer Ignoranz nicht nur die Bemühungen ihrer Mitmenschen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sondern gefährden auch sich selbst und andere.
Behörden müssen verantwortungsvoll mit ihrer Macht umgehen
Für unsere Demokratie ist es jedoch unsagbar wichtig, dass wir solche Meldungen nicht einfach schulterzuckend hinnehmen. Wir müssen wachsam bleiben. Von Fall zu Fall müssen wir hinterfragen, ob es gerechtfertigt ist, dass jemand in einer Zelle sitzt, ohne dass ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt.
Das Polizeiaufgabengesetz, dessen Novellierung in Bayern teilweise heftig kritisiert wurde, räumt den Behörden weitgehende Befugnisse ein und ermöglicht es, einen Menschen auch ohne Prozess vorübergehend einzusperren. Gerade in einer solchen Krise, in der die Verunsicherung ohnehin groß ist, müssen Polizei und Justiz beweisen, dass sie verantwortungsvoll mit diesem Instrument umgehen. Ein Gewahrsam muss die Ultima Ratio bleiben.