
Die Stadt Schweinfurt hat auf die Vorfälle von Sonntagabend reagiert und verbietet ab sofort sogenannte "Corona-Spaziergänge". Am Sonntagabend war es bei der nicht angemeldeten Protestveranstaltung von Gegnern staatlicher Corona-Maßnahmen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und der Polizei gekommen. Die Stadt hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die solche "Spaziergänge durch die Stadt" unter Strafe stellt.
"Normale Spaziergänge" von Erholungssuchenden seien selbstverständlich weiterhin erlaubt, betont die städtische Pressesprecherin Kristina Dietz. Die Anordnung gelte ausschließlich für nicht angemeldete Versammlungen. Hier bestehen nun eine feste "Ortspflicht", ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Versammlungsteilnehmern und eine Maskenpflicht. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Euro geahndet werden.
"Die Polizei hat nun eine rechtssichere Grundlage, um entsprechend eingreifen zu können", erklärt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken, Enrico Ball, den Unterschied zur bisherigen Situation. Mit der neuen Allgemeinverfügung stünden die Regeln verbindlich fest, auch für die Teilnehmenden an solchen unangemeldeten Veranstaltungen. "Damit weiß jeder, der hingeht, was erlaubt ist und was nicht." Die Polizei sei folglich zufrieden mit dem Erlass der neuen Allgemeinverfügung.
Rechtssicherheit für Einsatzkräfte
"Es ist das richtige und notwendige Zeichen von Seite der Städte und Kommunen", zeigt sich auch der Bezirksvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Unterfranken (DPolG), Thorsten Grimm, erleichtert über die zunehmende Inanspruchnahme von Allgemeinverfügungen. "Dadurch haben jetzt unsere Einsatzkräfte spürbar mehr Rechtssicherheit, aber auch die friedlichen Versammlungsteilnehmer einen klaren rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen dürfen."
Doch wie wird die Anordnung umgesetzt, falls es am Sonntag wieder eine Protestveranstaltung in Schweinfurt geben sollte? "Die Maßnahmen werden sich nicht unterscheiden von den bisherigen", stellt Polizeipressesprecher Ball klar. Sollten sich Demonstrierende auf Plätzen im Stadtgebiet treffen, werde das Areal zur Versammlungsfläche erklärt und abgesperrt. Hier gelten dann Maskenpflicht und Mindestabstand, alle Teilnehmenden müssen für die Dauer der Versammlung dort verweilen.
Die wichtigste Botschaft ist für Polizeigewerkschafter Thorsten Grimm, "dass es nun in vielen Städten auf der aktuellen Basis keine Corona-Spaziergänge mehr geben wird und, dass so die selbst geschaffenen rechtsfreien Räume eingefangen werden". Radikale Kräfte dürften in einem Rechtsstaat niemals über das Handeln der ganz großen Mehrheit bestimmen.
"Aggressionen und Gewaltexzesse gegen staatliche Institutionen sind nicht hinnehmbar, diesen Kräften muss sich der Staat mit allen notwendigen Mitteln entgegenstellen", stellt Grimm die Position der DPolG klar. Friedliche Versammlungsteilnehmer sollen sich nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft genau informieren, auf welcher Veranstaltung sie sich befinden und in wessen Nähe sie sich aufhalten.
Sein Appell: "Lassen Sie sich nicht von Extremen vereinnahmen, die diese Versammlungen für ihre perfiden Zwecke ausnutzen und so ihren eigentlich friedlichen Protest zerstören. Distanzieren Sie sich von derartigem Verhalten und von diesen Personen."
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nachlesen.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Ich frage mich, warum nicht gegen Linksextremisten, die fast immer bei Demonstrationen randalierend durch die Städte ziehen, so hart vorgegangen wird.
In SW sind Menschen auf der Straße, die Angst um ihre Gesundheit haben!
Die Argumente, mit denen du diese Leerköpfe verteidigst haben schon einen sehr speziellen Humor. Aber herzlichen Dank für die Aufheiterung.
Grundgesetz Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
PS: ich verstehe auch nicht, das Fehlverhalten in anderen Fällen das Fehlverhalten bei diesen Demonstrationen rechtfertigen können. Das heißt doch nicht etwa wenn jemand beim Rasen durch die Stadt mit 130 km/h nicht erwischt wird, das ich das dann auch darf?
Jeder hat aber auch dass Recht, sich impfen zu lassen.
Und bis jetzt war es die Leerdenker-Sekte, die zuweilen gegen Impfzentren vorgegangen sind, zum Teil mit Gewalt und nicht umgekehrt.
Na, was sagen Sie dazu?
Passt das noch in Ihr verklärtes Weltbild?
in einem stimme ich zu... auch linke Terroristen sollten ebenfalls härter angegangen werden. Da haben wir auch in SW genug... und schaut man auf die Demos in letzter Zeit.. da sind insgesamt zu viele Extremisten unterwegs
"Normale Spaziergänge" von Erholungssuchenden seien selbstverständlich weiterhin erlaubt, betont die städtische Pressesprecherin Kristina Dietz.
Verstehe ich nicht