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Schweinfurt
Stadt Schweinfurt verbietet nicht angemeldete "Spaziergänge"
Auf die sogenannten "Spaziergänge" von Impfpflichtgegnern und Kritikern an den Corona-Maßnahmen reagierte die Stadt jetzt mit einer neuen Allgemeinverfügung.
Beim 'Spaziergang' am 2. Weihnachtsfeiertag in Schweinfurt ging es schon mal eng zu.
Foto: Josef Lamber | Beim "Spaziergang" am 2. Weihnachtsfeiertag in Schweinfurt ging es schon mal eng zu.
Bearbeitet von Horst Breunig
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:55 Uhr

Aufgrund anonymer Aufrufe in den Sozialen Medien fanden in Schweinfurt an den vergangenen vier Sonntagen nicht angezeigte Versammlungen – getarnt als „Spaziergänge“ – statt. Bereits das Nichtanmelden solcher Versammlungen sei ein Verstoß gegen das Bayerische Versammlungsgesetz, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung.

Allein am vergangenen Sonntag wurden acht Polizeibeamte verletzt, es mussten 51 Ordnungswidrigkeitenverfahren und neun Strafverfahren eingeleitet werden. Es gab bereits erste Verurteilungen. Bisher konnte kein Veranstalter ermittelt werden.

Da es nicht möglich sei, mit den anonymen Initiatoren der Versammlungen gemeinsame Abstimmungen zu treffen, wie das sonst im kooperativen Verfahren üblich sei, bleibe die Lage für die Stadt schwer einschätzbar, heißt es in der Mitteilung.

Daher sah sich die Stadt Schweinfurt als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit der Polizei, insbesondere aufgrund der gestiegenen Gewaltneigung sowie der Ausschreitungen vom Sonntag, dazu gezwungen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die nicht angemeldete Versammlungen ausschließlich ortsfest erlaubt. "Spaziergänge" durch die Stadt sind für solche Gruppen also verboten. Zwischen den Versammlungsteilnehmern ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, es gilt Maskenpflicht. Verstöße gegen diese Beschränkungen können mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung gilt bis vorerst einschließlich 10. Januar und kann auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de im vollen Wortlaut eingesehen werden. Dort werden auch Ausnahmen von der Maskenpflicht erläutert.

 
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  • frankenausdistanz
    Anscheinend schreien manche Krawallmacher wir sind das Volk, vergessen nur das/die Adjektive wie einfach, uneinsichtig, trotzig, provokant etc.
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  • ammi187@gmail.com
    Wenn ich mir das ansehen was in einem vorangegangenen Bericht stand, von vier verurteilten waren zwei arbeitslos, eine Escort Dame und nur einer hatte eine „normale Arbeit“ dann sieht man ja mal was für ein Klientel bei solchen Spaziergänge mitwirkt.
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  • Oreus
    Ganz Deutschland schaut auf diese Demos, oder "Spaziergänge".
    Doch vielen Menschen ist nicht klar, dass das nur eine relativ kleine, eigentlich unbedeutende Blase ist, die bundesweit aktiv ist: Die reisen, über Telegram gesteuert, von Bundesland zu Bundesland, um da Krawall zu machen und die Bevölkerung zu terrorisieren!
    Dazu passt auch die Beobachtung, dass auf einem Parkplatz in Schweinfurt, der normalerweise recht leer ist, plötzlich überraschend viele Fahrzeuge mit Kennzeichen aus Thüringen und Sachsen aufgefallen sind.
    Doch auch diese Erkenntnis ist ja alles andere als neu...
    Das eigentliche Problem sind sogar hier die Medien: Denn aus den wenigen Randalierern machen die mit Ihrer Berichterstattung eine Riesen-Bewegung, die sie jedoch gar nicht ist! Das sind nur ganz wenige Wesen, die halt in einem anderen Teich schwimmen, wie alle anderen Entchen... Eigentlich sollte man sie sogar bedauern. "Denn sie wissen nicht was sie tun...".
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  • jutta.noether@web.de
    Irgendwas scheine ich hier nicht verstanden zu haben:
    - nicht angemeldete Demonstrationen sind nicht zulässig.
    - die Stadt Schweinfurt verbietet nicht angemeldete Demonstrationen.

    Wieso muss die Stadt Schweinfurt nun nicht angemeldete Demonstrationen verbieten, wenn sie ohnehin schon verboten sind?

    Macht man sich damit nicht vielleicht ein wenig lächerlich?
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Abgrenzung von Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung

    https://ojs.utlib.ee/index.php/juridica/article/view/JI.2014.21.06
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Das wurde schon in einem anderen Beitrag beschrieben.
    Ungefähr so:

    Wer eine Versammlung organisiert, muß sie anmelden. Tut er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Den anderen Teilnehmern kann das aber egal sein.

    Jetzt wird eben die Teilnahme verboten und gleich eine mögliche Summe bei Verstoß genannt.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    toll jetzt funktioniert der link zur VO auf der SW-Seite nicht...
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  • ra.kellermann@gmx.de
    na endlich, gottseidank!
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  • popp.58
    wieder nix
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  • klafie
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  • Funkenstern
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  • Blauwal
    Wer in sozialen Netzwerken, oder wo auch immer, Dinge veröffentlicht, oder zu Handlungen etc. aufruft, dessen wahre Identität sollte navollzogen werden können. Dann würden Beleidigungen, Bedrohungen weniger werden. Außerhalb der Anonymität kann man auch nicht alles ohne Folgen von sich geben......Jeder muss für das was er tut und sagt die Konsequenzen tragen!
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  • deweka
    Es ist selbstverständlich dass Meinungsfreiheit in autoritären Staaten durch Möglichkeiten der Anonymisierung geschützt werden müssen.
    Aber auch in Rechtsstaaten kann eine einfache Identifizierung auch Nachteile bringen wenn z.B. sich ein Arbeiter gewerkschaftsfreundlich äußert.
    In Rechtsstaaten sollte es allerdings möglich sein dass Strafverfolgungsbehörden Täter identifizieren können.
    So sind diesem Forum meine Daten der Redaktion bekannt falls ich etwas strafrechtlich relevantes machen sollte.
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  • waldemarthurn@freenet.de
    Die Veranstalter sind die Rattenfänger von Schweinfurt
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  • fuchsastefan@web.de
    Unsere Demokratie braucht die unabhängige Justiz, die freie Presse, sowie das Demonstrationsrecht so wie die Luft zum Atmen.
    Warum haben diese Leute nicht den A..., in der Hose eine Demonstration vernünftig anzumelden.

    Habe am letzten Sonntag mir vor Ort ein Bild persönlich machen können.
    Kam einer Hunderschaft von "Freiheitskämpfer" entgegen.
    Laut, "Freiheit, Freiheit" skandierent.
    Auf meine Frage wie ihre Definition von Freiheit ausschaut, bekam ich von einem der "Freiheitskämpfer" entgegen gerufen, :"Halt die Fr..., du Ar...."
    Danach stimmte die Menge, :"wir sind das Volk, wir sind das Volk" ein.

    Sorry, mit so einem Volk hab ich meine Probleme!
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  • tarrap
    Die einen sind die überwältigende Mehrheit, die anderen sind „Das Volk“.
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  • Schottenanger
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  • thomashemmerich@web.de
    @fuchsastefan

    Nun....wenn ich nach München schau, da wurde nun ein Demonstrationszug mit 5000 Teilnehmer angemeldet.

    Was macht die Stadt: Sie beschränkt die Teilnehmerzahl auf 2000, der Zug wurde verboten, stattdessen soll es nur eine Kundgebung geben.

    Sorry, aber was soll denn das nun wieder?

    Ich mag mich zwar nicht rechtfertigen, will aber trotzdem anmerken, das ich ein Impfbefürworter bin. Ich mache mir nur Sorgen um unser Grundrecht auf Demonstrationen.
    mit 5000 Teilnehmer angemeldet. Was passiert da
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Das Grundrecht auf Demonstrationen erlaubt halt nicht Gewalttätigkeiten, den Verstoß gegen Masken- und Abstandspflicht usw.
    Da die sog. Querdenker sowas aber regelmäßig bringen, muß da eben eingeschränkt werden.

    Das Problem liegt da nicht auf der Seite der Behörden.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    sehr richtig! Da zeigen die ihr wahres Gesicht...
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