Hunderte Gegner der staatlichen Corona-Maßnahmen sind am zweiten Weihnachtsfeiertag in Gruppen durch die Schweinfurter Innenstadt gezogen. Dabei kam es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Gegen 51 Demonstrierende wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Acht Personen wurden im Lauf der Proteste am Abend festgenommen und in Handschellen auf die Schweinfurter Wache geführt. Sie hatten Polizeibeamte angegriffen und Widerstand geleistet. Acht Polizisten wurden dabei verletzt.
Was passiert nun mit den Festgenommen? "Alle sind inzwischen wieder auf freiem Fuß", sagt Polizeisprecher Andy Laacke. Vier von ihnen – drei Männer und eine Frau – mussten allerdings die Nacht über in Polizeigewahrsam verbringen, um sie gleich am Montag dem Amtsrichter vorführen zu können. Sie haben im sogenannten beschleunigten Verfahren schon ihr Urteil erhalten: Geldstrafen von 1600 und 6000 Euro sowie Haftstrafen zwischen acht und zwölf Monaten auf Bewährung. Gegen die anderen vier Festgenommenen findet zu einem späteren Zeitpunkt ein Gerichtsverfahren statt.
Staatsanwalt entscheidet über Haftanordnung
Ob ein Festgenommener in Untersuchungshaft bleibt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. "Wenn keine Haftgründe vorliegen, werden nach Feststellung der Personalien die Personen wieder freigelassen", erklärt Laacke.
Bei den drei Männern und der Frau, die die Nacht in der Arrestzelle verbringen mussten, sei die Beweislage eindeutig gewesen. Deshalb sei das Schnellverfahren möglich gewesen. In solchen Fällen bleiben die Festgenommen in Haft, um sie schnell dem Richter vorführen zu können.
Keine rechtliche Handhabe gegen die Eltern
Keine rechtliche Handhabe hat die Polizei gegen Eltern, die ihre Kinder mit auf solche Demonstrationen nehmen und dabei in Gefahr bringen. So wie es die Eltern des vierjährigen Kindes getan haben, das am Sonntag in eine Pfefferspraywolke geriet, als Demonstrierende eine Polizeisperre durchbrechen wollten. Die Mutter wurde lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt, weil sie sich nicht an Auflagen wie Masken- und Abstandspflicht gehalten hatte.
Die Polizei hat allerdings das Jugendamt verständigt. Das muss nun prüfen, ob die Eltern durch ihr Verhalten auf der Demonstration das Kindswohl gefährdet haben.
Polizei rechtfertigt den Einsatz von Pfefferspray
Polizeisprecher Andy Laacke rechtfertigt noch einmal den Einsatz von Pfefferspray in dieser Situation: "Das war absolut legitim und das mildeste Mittel", sagt er. Denn die Menschenmenge wollte in der Deckung eines Linienbusses die polizeiliche Absperrkette gewaltsam durchbrechen. Die Demonstrierenden seien im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Absperrungen nicht überschritten werden dürfen. "Die Einsatzkräfte müssen die Anordnung dann auch durchsetzen", so Laacke.
Die Polizei hofft, dass die Stadt Schweinfurt mit einer neuen Allgemeinverfügung "klare Regeln" für die sogenannten Corona-Spaziergänge aufstellt. "Das gibt der Polizei mehr Rechtssicherheit", sagt Andy Laacke. Innenminister Joachim Herrmann hat alle Kommunen aufgefordert, ein Verbot zu erlassen.
Schweinfurt verhängt Beschränkungen für nicht angemeldete Versammlungen
Die Stadt Schweinfurt hat inzwischen reagiert und Beschränkungen für nicht angemeldete Versammlungen verhängt. Diese sind "ausschließlich ortsfest" zulässig, die "Spaziergänge" durch die Stadt sind damit verboten. Auch wird eine generelle Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern angeordnet. Die Allgemeinverfügung gilt ab 29. Dezember bis vorläufig 10. Januar.
Die Stadt Schweinfurt befürwortet das aktive Durchgreifen der Polizei und will entsprechend auch alle Ordnungswidrigkeiten konsequent verfolgen. Pressesprecherin Kristina Dietz kündigte an, dass man zum Teil "erhebliche Bußgelder" verhängen werde.
Zu den Corona-Protesten am Sonntag waren unter anderem auch Demonstrierende aus den ostdeutschen Bundesländern nach Schweinfurt angereist. Laut Polizei gibt es bislang aber keine konkreten Hinweise, dass die als "Spaziergänge" getarnten, unangemeldeten Versammlungen im Osten initiiert wurden.
Doch, ist jedoch erstmal das Jugendamt eingeschaltet, geht es hier um "Kindeswohl-Gefährdung". Und die verstehen da in der Regel gar keinen Spaß!
Da verliert "Mutter" sehr schnell das Sorgerecht für Ihr Kind. Wobei sowas in meinen Augen keine echte Mutter ist, die ihr vierjähriges Kind vorsätzlich in so eine gefährliche Situation bringt!!! Ich würde einen Führerschein für Eltern befürworten, mit dem man bescheinigen kann dass, man überhaupt dazu fähig, ist ein Kind zu erziehen und von allen offensichtlichen Gefahren fernzuhalten. Irgendwo habe ich aber gelesen, dass diese Mutter dem Jugendamt nicht ganz unbekannt ist...
Auch, wenn es für manche Kinder anfangs sehr schwer ist: Manche Kinder sind definitiv bei Ihren eigenen Eltern alles andere als gut untergebracht.
Dazu gibt es auf Spiegel.de einen guten Artikel, in dem es darum geht...
Jetzt kommen die nach sw, treffen auf bayerische Beamte und dann knallt es eben.
Hätte sie vielleicht gerne. Über Untersuchungshaft entscheidet auch in Bayern immer noch ein Haftrichter.
Genaugenommen dürfte die Inhaftierung über Nacht bis zum Schnellverfahren auch keine U-Haft gewesen sein.
Natürlich sind sie wieder auf "freiem Fuß" - was denn sonst, Frau Spiegel?
Die sog. Untersuchungshaft ist auch keine "Strafe" sondern dient ausschließlich dazu, ein ordentliches Verfahren zu sichern, jedenfalls nach Willen des Gesetzgebers.
Bei der Art der Berichterstattung und der Intention der Schlagzeilen frage ich mich allerdings mittlerweile, warum sich offenbar Medien und unbedarfte Leser hier gegenseitig derart aufheizen?
Hier scheint sich eine seltsame Gemengelage aus öffentlicher Gefallsucht, moralischer Hybris und dem beim "besorgten Bürger" üblichen Groupie-Verhalten gegenüber der Polizei Bahn zu brechen, die man hier als Stellvertreter für die eigenen Aggressionen gegen "Impfgegner" und Demonstranten benötigt. Das führt dann zu allerlei phantasiereichen Projektionen, die Leute möglichst lange "einzusperren", zu inhaftieren, ihnen die Kinder "wegzunehmen" etc..
Entspannt euch!
Ich glaube, dass ist das erste Mal, dass ich Ihnen voll und ganz zustimme.
Die Stimmung ist dermaßen aufgeheizt und wenn ich manchen Kommentar hier lese .....verstehe ich nicht, warum die MP diese überhaupt veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Wiederholungsgefahr ist ein Grund die Haft zu verlängern.
Bei diesen Krawallmachern besteht die Gefahr der Wiederholung.