War der Abschuss einer Wölfin in der Nacht zum 28. August im Landkreis Rhön-Grabfeld rechtens? Das zweifeln mehrere Naturschutzorganisationen an. Vergangene Woche hatte bereits die Tierrechtsorganisation Peta mitgeteilt, dass sie am 9. September Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gegen die für die Tötung verantwortliche Person wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattet hat.
Nun haben weitere Gruppen nachgezogen. Sowohl die "Naturschutzinitiative e.V." (NI) als auch der "Freundeskreis freilebender Wölfe e.V." haben am 13. September Klage am Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht. Dies bestätigt Florian Kreiselmeier, Richter am Verwaltungsgericht und Pressesprecher, auf Anfrage der Redaktion.
Laut Klageanträgen fordern die beiden Organisationen die "Feststellung, dass die Ausnahmegenehmigung vom 31.7.2024 rechtswidrig war". Die beiden Klagen werden an den Klagegegner, in diesem Fall also die Regierung von Unterfranken, zugestellt. Dort hat man nun vier Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.
Regierung von Unterfranken hält Abschuss für rechtmäßig
In einer Pressemitteilung kritisiert die "Naturschutzinitiative e.V.", dass die Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes weder öffentlich gemacht wurde noch mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" versehen war. "Der Regierungspräsident wollte also offensichtlich den Abschuss eines Wolfes im Geheimen vornehmen lassen", so die Initiative. Zudem wolle die NI laut Pressemitteilung prüfen, ob sich bei dem Abschuss "die Beklagte oder das entscheidende Personal" strafbar gemacht habe.
Wie die Pressestelle der Regierung auf Nachfrage mitteilt, wurden die beiden am Verwaltungsgericht eingereichten Klagen bei der Regierung von Unterfranken am 16. September zugestellt. "Die Regierung von Unterfranken erachtet den streitgegenständlichen Bescheid nach wie vor für rechtmäßig", so die Reaktion seitens der Regierung.
Unterdessen hat auch der Verein "Wolfsschutz-Deutschland" wegen "der heimlichen Tötung einer Jungwölfin" Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt gegen den Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann und Ausführende gestellt, wie dieser in einer Mitteilung schreibt.
Vierte Anzeige wegen Wolfsabschuss in der Rhön
Der Verein kritisiert, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Abschuss in der Rhön nicht gegeben seien. Danach bilde der Abschuss von Wölfen eine absolute Ausnahme, heißt es. Es müssten zunächst alle Schutzmaßnahmen ausgeschöpft werden. "Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz", wird Brigitte Sommer vom Verein zitiert.
Die Regierung von Unterfranken hatte eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur "Entnahme" eines Wolfes aus dem Rudel "Hohe Rhön" erteilt. Ziel war, die Fähe GW3092f zu töten. Statt der Rhöner Problemwölfin wurde jedoch ein bislang völlig unauffälliges Tier getötet: Wölfin GW4174f aus dem Rudel Wildflecken. Es handelt sich um den ersten behördlich erlaubten Abschuss in Bayern seit 142 Jahren.
Was ist denn die Folge dieser Klagewelle ?
1. Wird danach die Wölfin wieder lebendig?
2. Werden danach bei neuen Nutztierrissen die Tierhalter wieder naiv melden ? Nur um dann wieder und wieder gesagt zu bekommen, es wird nur beobachtet, aber keine Entnahmeanordnung angestrebt, weil die Verantwortlichen fürchten, verklagt zu werden?
Eher nicht.
Es liegt doch auf der Hand, dass Betroffene in ihrer Verzweiflung dann lieber selbst das Problem lösen. Bekommt ja sehr wahrscheinlich keiner mit.
In Frankreich wohl gehäuft so geschehen. Plötzlich wurden deutlich weniger Risse gemeldet und auf wundersame Weise "verlangsamte" sich der Populationszzwachs der Wölfe.
Man kann sich ausmalen, was geschehen ist.
Ist das dann besser ?
Aber so weit wird wohl nicht gedacht worden sein.
Die "Wolfsschützer"-Vereine sollten lieber konstruktiv mitarbeiten, dass per Bestandsmanagement der Weg zur Koexistenz geebnet wird. Wäre am Ende für alle besser.
Sehen Sie ruhig mal in die Statistik, wie viele Opfer sich in der Summe mittlerweile angehäuft haben.
Bis zur Entscheidung waren in der Gegend um das Rudel keine Risse auf's Konto eines fremden Wolfs gegangen.
Warum hätte man davon ausgehen sollen, dass nun ein neuer Wolf zum Übeltäter geworden ist?
Selbst dann hätte eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden, dass man dann diesen erwischt, bevor auch er duzende Risse verübt.
-
Klar ist eins:
Wäre GW3092f schon nach den ersten Rissen erlegt worden, hätte sich ihr Partner das "Jagd"-Verhalten nicht abgeguckt.
Auch gäbe es jetzt keine Welpen, denen beigebracht wird, dass Essen aus Koppeln geholt wird.
Auch wäre die mutmaßlich unauffällige GW4174f nun nicht getötet worden.
Und viele viele Schafe, Ziegen und höchstwahrscheinlich ein Pferd wären nicht qualvoll verletzt, getötet oder lebendig angefressen worden.