
Mitte Mai hatte eine eher ungewöhnliche Meldung in der hessischen Rhön für Aufsehen gesorgt. Unter dem Titel "Dreister Diebstahl: Unbekannte stehlen in der Rhön ein ganzes Tiny House" berichtete auch diese Redaktion über das Verschwinden eines Mini-Hauses im Tanner Ortsteil Habel. Nach damaligen Angaben der Polizei Fulda sei das fahrbare Haus im Wert von rund 10.000 Euro allem Anschein nach mit Hilfe eines Traktors von seinem Stellplatz auf einer Wiese entwendet worden.
Nachdem der Eigentümer durch einen Bekannten auf das Fehlen des etwa zehn Quadratmeter großen und möblierten Häuschens aufmerksam gemacht worden war, hatte er die Polizei eingeschaltet und das Tiny House als gestohlen gemeldet.
Neue Erkenntnisse: Missverständnis als Grund für das Verschwinden des Tiny House
Jetzt kam es in dem Fall jedoch zu einer unerwarteten Wendung, wie die Polizei Fulda jüngst vermeldete. Laut Polizeibericht fanden Beamtinnen und Beamte der Polizeistation Hilders das vermisste Häuschen im Bereich eines Verbindungsweges zwischen Habel und der Straße "Habelgraben" wieder auf.
Das Kuriose: Offenbar wurde die Hütte nie gestohlen. Grund für die Diebstahlsmeldung sei vielmehr ein Missverständnis in der Kommunikation zwischen dem Besitzer und einem Bekannten gewesen, bestätigt Dominik Möller, Sprecher des Polizeipräsidiums Osthessen, auf Nachfrage dieser Redaktion.
Staatsanwaltschaft prüft noch
Wie die Fuldaer Zeitung berichtete, habe der Bekannte des Besitzers das Häuschen in der Absicht, sich darum zu kümmern, von der Wiese entfernt. Nähere Angaben zum Hintergrund der Absprache gibt die Polizei aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt.
Nach derzeitigen Erkenntnissen läge dem zwischenzeitlichen Verschwinden der Hütte somit zwar kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt zugrunde, dennoch beschäftige sich laut Polizeisprecher Möller nun die Staatsanwaltschaft mit dem Fall.
"Der Sachverhalt liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft Fulda zur rechtlichen Würdigung und Entscheidung", so Möller. Da die Polizei eine eröffnete Strafanzeige nicht selbst rückgängig machen könne, müsse nun die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ein Straftatbestand ausgeschlossen und der Fall zu den Akten gelegt werden könne.