Der Pastorale Raum "Am Kreuzberg", der Bischofsheim, Oberelsbach, Sandberg, Schönau und deren Ortsteile umfasst, ist bei der Kategorisierung der Immobilien durch das Bistum Würzburg auf einem ähnlichen Stand wie die Pastoralen Räume Bad Neustadt und Mellrichstadt. Auch hier hat das Rückmeldeverfahren am 2. Februar begonnen.
Im Juli 2022 fand ein Vorgespräch statt, bei dem Vertreter des Bistums Würzburg die Vorkategorisierung den Verantwortlichen des Pastoralen Raumes vorstellten. Dabei wurden erste Überlegungen zur Kategorienvergabe für die Kirchen, Pfarrzentren, Pfarrhäuser und Pfarrbüros dargelegt.
Änderungswünsche im Raum Kreuzberg können binnen vier Monaten dargelegt werden
Das Gespräch sei im Großen und Ganzen gut verlaufen, erklärt Pfarrer Hubert Grütz gegenüber dieser Redaktion. Er ist der zuständige Moderator im Pastoralen Raum "Am Kreuzberg". Ihm steht als Koordinatorin Gemeindereferentin Corinna Zipprich zur Seite. Große Überraschungen seien dabei nicht zutage getreten. Dennoch habe es bei der ein oder anderen Kategorienzuteilung auch kritische Rückfragen gegeben.
Wie geht es weiter? Die Vorgehensweise ist so, dass sich nun die einzelnen Kirchenstiftungen und verschiedenen Gremien des Pastoralen Raumes mit den Vorschlägen auseinandersetzen und dem Bistum Würzburg innerhalb von vier Monaten gebündelt über den jeweiligen Moderator des Raumes zurückmelden, wenn sie nicht damit einverstanden sind und welche Änderungswünsche sie haben.
Das letzte Wort hat Bischof Franz Jung
Diese werden im Bischöflichen Ordinariat innerhalb von drei Monaten bearbeitet und die Räume bekommen eine Rückmeldung. Das bedeutet, der Vorgang dauert längstens bis Anfang September. Wird diese Rückmeldung nicht akzeptiert, können die Räume bei Bischof Franz Jung Einspruch erheben.
Pfarrer Grütz rechnet mit keinen großen Änderungen. Er sagt jedoch: "Auch wenn man einverstanden ist, dann bedeutet das nicht, dass man glücklich darüber ist." Generell würde jedoch bei den Verantwortlichen Verständnis für die Notwendigkeit der Einsparmaßnahmen herrschen.
Zum Hintergrund: Angesichts schwindender finanzieller Ressourcen prüft das Bistum, welche Gebäude, Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen künftig weiter von ihm mitfinanziert werden können. Dazu erhalten die Gebäude Kategorien. Die Kirchen zum Beispiel werden in fünf Kategorien eingeteilt, von A bis E. Für A gilt: Angesichts der überörtlichen Bedeutung der Kirche erteilt die Diözese Zuschüsse für Generalsanierungen, bauliche Ergänzungen und die Ausstattung. Und für E gilt: Von der Diözese gibt es nur noch Zuschüsse für die Verkehrssicherheit im Außenbereich.