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Bischofsheim
Neue Hebesätze für Grundsteuer in Bischofsheim sind beschlossen: Was das für Bürger und den Haushalt bedeutet
Bischofsheimer Stadtrat setzt die neuen Grundsteuerhebesätze drastisch herab. Warum es dennoch nicht für jeden Grundstücksbesitzer billiger wird.
Die Grundsteuerreform machte es erforderlich: Auch der Stadtrat von Bischofsheim legte nun die neuen Grundsteuerhebesätze fest.
Foto: Jens Büttner/dpa (Symbolbild) | Die Grundsteuerreform machte es erforderlich: Auch der Stadtrat von Bischofsheim legte nun die neuen Grundsteuerhebesätze fest.
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 27.10.2024 02:29 Uhr

Grundsteuerhebesätze und Wassergebühren: Zwei Themen, die direkt die Geldbeutel der Bürger berühren, standen im Mittelpunkt der Sitzung des Bischofsheimer Stadtrates. Obwohl das Bischofsheimer Ratsgremium bei Finanzthemen oft sehr kritisch ist, verlief die Aussprache darüber dank entsprechender Vorbereitungen ohne Kontroversen.

So konnte zweiter Bürgermeister Patrick Bauer, der die Sitzung leitete, da Bürgermeister Georg Seiffert seine Stadt bei der Bekanntgabe der Gewinner des Stadtmarketingpreises Bayern im Wirtschaftsministeriums vertrat, den öffentlichen Teil der Sitzung auch nur nach rund einer Stunde abschließen.

Die Grundsteuerhebesätze sind derzeit Thema in allen Kommunen. Schließlich sind sie entscheidender Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. Im Rahmen der bundesweiten Reform der Grundsteuer, die im kommenden Jahr in Kraft treten wird, müssen sie jeweils neu beschlossen werden.

Grundsteuer ist Messbetrag mal Hebesatz

Die Höhe der Grundsteuer basiert einerseits auf dem sogenannten Grundsteuermessbetrag. Dieser legt den steuerlichen Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie fest und musste im Vorfeld für jedes Grundstück in einem aufwändigen Verfahren über die sogenannten Grundsteuererklärungen neu festgestellt werden. Bei Wohngrundstücken wurden dabei die Grundstücksfläche, die Wohnfläche und die eventuell vorhandene Nutzfläche berücksichtigt. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer errechnet sich aus dem Messbetrag, multipliziert mit dem Prozentwert des Hebesatzes, und den legt die jeweilige Kommune fest.

Dabei ist die Grundsteuer auf der einen Seite wichtige Einnahmequelle der Kommunen, andererseits belastet sie die Bürger. Schließlich muss sie von jedem Grundbesitzer bezahlt werden – über die Nebenkosten auch von den Mietern. Über die Hebesätze können die Kommunen diese Einnahmequellen direkt beeinflussen. Zwar soll die Grundsteuerreform für alle Kommunen aufkommensneutral sein – muss aber nicht. Entsprechend kommt es in vielen Kommunen zu Diskussionen, ob auf diesem Weg die Einnahmesituation verbessert werden kann.

Keine höheren Einnahmen als bisher

Anders in Bischofsheim. Hier war man sich einig, dass die Stadt nach der Reform keine höheren Einnahmen als zuvor haben soll. Wie Kämmerer Daniel Manger dem Gremium vorstellte, lagen diese in der Stadt am Fuß des Kreuzbergs bei der Grundsteuer A (für unbebaute Grundstücke) bislang bei rund 31.000 Euro und bei der Grundsteuer B (bebaute Flächen) bei rund 450.000 Euro.

Neue Hebesätze für Grundsteuer in Bischofsheim sind beschlossen: Was das für Bürger und den Haushalt bedeutet

Aus der bislang vorliegenden Summe aller neuen Messbeträge errechne sich, dass der neue Hebesatz bei der Grundsteuer A bei 265 Prozent und bei der Grundsteuer B bei 160 Prozent liegen müsse, um die sogenannte Aufkommensneutralität zu erreichen, so Manger. Die bisherigen Hebesätze lagen jeweils bei 330 Prozent.  

Anpassungen der Hebesätze in naher Zukunft nicht ausgeschlossen

Auch wenn die Summe der Grundsteuereinnahmen für die Stadt gleich bliebe, könne die Neuregelung im Einzelfall erhebliche Änderungen bedeuten. Um das zu verdeutlichen, stellte Manger verschiedene anonymisierte Beispiele aus dem Stadtgebiet vor, bei denen die Neuberechnung teils eine deutliche Reduzierung, teils eine erhebliche Erhöhung der Steuerlast bedeuten würde. Es werde Gewinner und Verlieren geben, stellte Patrick Bauer dazu fest.

Bevor der Stadtrat die neuen Hebesätze ohne größere Diskussion beschloss, machten Manger und Bauer allerdings auch deutlich, dass in näherer Zukunft eine Anpassung erforderlich sein dürfte. Größere Veränderungen bei den Messbeträgen seien nicht auszuschließen. Teils seien die Grundsteuererklärungen von den Bürgern gar nicht oder falsch ausgefüllt worden, teils seien Veränderungen seit dem Erhebungsdatum im Januar 2022 noch nicht berücksichtigt. Zudem seien nach dem Versenden der Grundsteuerbescheide Änderungsanträge zu erwarten. All das könnte die Berechnungsgrundlagen verändern und Korrekturen bei den Hebesätzen erfordern.

 
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