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Ostheim
Nach Partynacht-Randale in Ostheim: Kripo hat zahlreiche Videos und Fotos von Zeugen erhalten
Bei einer Party in Ostheim waren Polizisten attackiert worden. Wer sind die Flaschenwerfer? Das sagt die Polizei zum Stand der Ermittlungen und der Auswertung vieler Videos.
Bei der Feier in Ostheim, die in der Nacht zum 7. Januar aus dem Ruder gelaufen ist, kam es zu einem Großeinsatz von Einsatzkräften - im Bild der Bereich am Parkplatz Streuwiese.
Foto: Thomas Hohmann/Feuerwehr Ostheim | Bei der Feier in Ostheim, die in der Nacht zum 7. Januar aus dem Ruder gelaufen ist, kam es zu einem Großeinsatz von Einsatzkräften - im Bild der Bereich am Parkplatz Streuwiese.
Simone Stock
 |  aktualisiert: 08.02.2024 20:26 Uhr

In der Nacht von Freitag auf Samstag, 7. Januar, war eine Party in Ostheim (Lkr. Rhön-Grabfeld) völlig aus dem Ruder gelaufen. Die Polizei musste eingreifen, um die Feier aufzulösen. Nach einer entsprechenden Lautsprecherdurchsage wurden die Einsatzkräfte von einigen Gästen attackiert. Wegen der Gewalttätigkeiten steht der Verdacht des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung im Raum.

Inzwischen, so die Polizei, seien mögliche Täter identifiziert worden, die für Flaschenwürfe auf die Beamten in Frage kommen. Es stünden aber noch weitere Vernehmungen aus. Für die kommende Woche kündigt das Polizeipräsidium Unterfranken nähere Informationen an.

Lautstarke Party artete aus

Wie berichtet, waren am Abend von Dreikönig rund 300 Gäste der Einladung eines 19-Jährigen über Social Media gefolgt und machten lautstark Party auf der zentralen Marktstraße im Rhönstädtchen. Gegen 0.20 Uhr am Samstag war die Polizei über eine Ruhestörung informiert worden. Ein Großeinsatz der Polizei war schließlich nötig, um die Feier zu beenden.

Aus einer Gruppe von etwa 50 Personen im Alter von 17 bis 25 Jahren heraus wurden die Einsatzkräfte dabei mit Flaschen und einem Böller beworfen und massiv beleidigt, so die Polizei. Mit Unterstützung einer Vielzahl weiterer Streifen aus dem Bereich Main-Rhön und dem angrenzenden Thüringen und Hessen konnte die Situation unter Kontrolle gebracht werden.  

Polizei sammelte vor Ort 42 Handys ein

Die Kriminalpolizei Schweinfurt hatte kurz nach dem Vorfall die Ermittlungen übernommen. Wichtige Beweismittel sind laut Polizeipräsidium Unterfranken zahlreiche Handy-Aufnahmen, die von Feiernden vor Ort gemacht wurden. Insgesamt 42  Handys waren in der Partynacht von der Polizei eingesammelt worden. Sie sind mittlerweile weitgehend ausgewertet worden.

Bei der Suche nach weiteren Zeugen ging die Polizei moderne Wege: Über ein Online-Upload-Portal erhofften sich die Beamten weitere Hinweise, insbesondere von Anwohnern. Die Beobachter waren aufgerufen, Handy-Videos und weitere Zeugnisse von der Party-Randale hochzuladen.

Viele Handy-Videos von Anliegern eingegangen

Wie Polizeisprecher Philipp Hümmer auf Nachfrage mitteilt, sind im Zuge des Aufrufs über das Portal, aber auch über die Social-Media-Kanäle der Polizei, zahlreiche Bilder und Videos von Unbeteiligten eingegangen. Sie würden derzeit noch ausgewertet.

Teilweise seien bereits Verdächtige identifiziert worden, die möglicherweise Flaschen auf Beamte geworfen haben, so Hümmer. In der kommenden Woche könne wohl mit Ergebnissen gerechnet werden.

 
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  • zwrecht@aol.com
    Die Verhandlung vor Gericht wird öffentlich sein. Ebenso dann diese Videos. Und eine "öffentliche Versammlung, Aufzug oder ähnliches" war das ja wohl nicht. Wären meine Kinder da irgendwo mit auf den Videos gewesen, hätte ich das nicht gewollt. Und dass man gegen die Gruppe = Landfriedensbruch mithilfe und wegen der Videos ermittelt steht hier ja ausdrücklich. Alle diese Videos können Sie in der öffentlichen Verhandlung sehen. Aber vielleicht gibts ja gar keine (Verwertungsverbot, Jugendschutz). Wir werden sehen und sind gespannt. Ich glaube aber eher, dass das im Sande verläuft (vgl. vor Verwertungsverbote, Jugendschutz). Wäre natürlich schade, denn die fünf Täter gehören natürlich bestraft.
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  • zwrecht@aol.com
    "Die PI Mellrichstadt hat ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch und weiterer Delikte eingeleitet(www.polizei.bayern.de)" Mit den Videos wird dokumentiert, dass 50 junge Leute (Gruppe) Teilnehmer einer Menschenmenge waren, gegen die nun wegen Landfriedensbruch ermittelt wird. Par . 125 StGB: Wer sich an 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder 2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt ..... wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Das Alter der Teilnehmer war zwischen 17 und 25. Den Aufruf der Polizei Videomaterial in dieser Sache an die Polizei zu senden halte ich trotz aller Diskussion hier, weder für angemessen noch für rechtmäßig. Mir geht es um die "45 Unbeteiligten" gegen die aber ermittelt wird. Teilnehmer sind Beteiligte! Filme von Täter sind mir egal!
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Das sehe (anscheinend nicht nur) ich anders. Wenn Sie es nicht für rechtmäßig halten, können Sie ja Anzeige erstatten.

    Wobei mich jetzt wirklich interessieren würde, wie ein Jurist hier Teilnehmer definiert. Die, die geworfen etc. haben, sind ja Täter. Beteiligter kann eigentlich nur sein, wer selbst nicht Täter ist, aber bei den Tätern war und geblieben ist. Oder?
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  • zwrecht@aol.com
    @Miluzi : bestraft werden "Täter" und "Teilnehmer" ohne Unterschied: " Wer sich an 1. Gewalttätigkeiten..., die aus einer Menschenmenge...mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt ....." Es wird sicherlich noch zu klären sein, ob wie die Ermittlungen vermuten lassen, aus einer gesinnungshomogenen Menschenmenge Gewalt kam oder ob sich eine Gruppe zur Feststellung der Identität zusammengetrieben und einkesselt wurde, aus der keiner herauskommt und dann plötzlich zum Teilnehmer wird, obwohl man es gar nicht will. Die Presse wird hier nicht klar: haben sich fünf in der Menge von 50 versteckt ? Oder: und das bedeutet Landfriedensbruch und wird dahin auch ermittelt: wollte eine Gruppe von 50 gegen die Polizei vorgehen. Das sollte man nun mal klarstellen.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @gzw: Welch "akrobatischer" Kommentar... 🤣 Haben Sie nicht Lust bei der Aufklärung mitzuwirken? 🫢
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Ich finde, dass hier einwandfreie Polizeiarbeit geleistet wird. An diesen "Dorfpolizisten" sollte man sich mal in Metropolen wie Berlin oder Hamburg ein Beispiel nehmen.
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  • andreas.stoehr@gmail.com
    Die Polizeiarbeit zu diesem Vorfall, wird von der Kripo Schweinfurt geleistet
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  • sigeroa
    Lieber GWZ! Hast Du Angst, dass Dich auch einmal jemand fotografiert, wenn Die eine Tat verübst. Da musst schon ein schlimmer Bursche sein, dass Du Dich für solche Aktionäre einsetzt.
    Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch keine Angst zu haben. Aber so schlaue wie Du gibt es leider viel zu viele.
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  • zwrecht@aol.com
    Anscheinend nicht verstanden worum es geht: nicht um die fünf Beleidiger und Flaschenwerfer sondern um die 45 NICHT - Beleidiger und NICHT-Flaschenwerfer. Liebe Beleidiger und Flaschenwerfer, das macht man nicht! Aber liebe Polizei und Strafverfolgung das Auffordern von zur Verfügung stellen von ungenehmigten Foto-und Bildmaterial das macht man auch nicht. Wir nähren das Denunziantentum - heute gegen Flaschenwerfer, gestern noch gegen Ausgehverbote, die das Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft hat, gegen Containern und festgeklebte Jugendliche und morgen gegen ? Wer sich als Strafverfolger verbotener Mittel bedient begibt sich auf ein Niveau, das der Rechtsstaat nicht verdient hat. Wehret den Anfänger, da sollte der Rechtsstaat keine Untergrenze kennen. Hoffmann von Fallersleben hat sein Urteil dazu bereits erkannt. Dazu sollte man unsere jugendliche Handy-Gesellschaft nicht erziehen.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @gzw: Straftaten müssen aufgeklärt werden - egal wie! Was hat Ihr Kommentar für ein Niveau? 🤔
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  • mainpost@swamp.franken.de
    "Egal wie" - sind Sie wirklich für eine Wiedereinführung der Peinlichen Befragung?
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Wie schon geschrieben: Ich sehe nicht, was hier verboten gewesen sein soll.
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  • zwrecht@aol.com
    es gibt wohl kein Foto und keinen Film bei denen die Betroffenen auf Ihr Recht am eigenen Bild hingewiesen und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen wurden. Nicht das a la Orwells 1984 der Staat selbst filmt er ruft auch noch Leute auf, die unrechtmäßig, weil ungefragt ohne Zustimmung andere Leute gefilmt haben dazu auf ihren Verstoß freiweillig bei der Polizei abzugeben. Na dann hoffen wir mal, dass das für die "Filmespender" nicht nach hinten los geht. Also ich möchte bei solchen Sachen nicht gefilmt und nicht ungefragt veröffentlicht oder zu Polizeizwecken weitergegeben werden. Hoffentlich hat die Polizei da auch drauf hingewiesen.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @gzw: Falls es die Polizei nicht gemacht hat - Sie haben es nachgeholt! Haben Sie sonst noch Sorgen oder Ängste?
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  • mainpost@kleibe.de
    @gzw: Wenn Sie bei "solchen Sachen" nicht gefilmt werden wollen gibt es zwei Möglichkeiten:
    Erstens, sie beteiligen sich nicht an "solchen Sachen" oder
    Zweitens, Sie ziehen sich für "solche Sachen" in die eigenen vier Wände zurück, denn dort
    (und NUR dort) schützt Sie der "§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen":
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
    2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,...
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Können Sie mal erläutern, auf welche Regelung Sie sich beziehen? Das was ich als „Recht am eigenen Bild“ kenne, bezieht sich nur auf das Verbreiten und öffentlich zur Schau Stellen, nicht jedoch auf das Aufnehmen selbst. Auch eine Weitergabe an die Polizei ist keine Veröffentlichung.
    Außerdem dürfen Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen sogar veröffentlicht werden. (Sonst könnten Medien ja keine Aufnahmen von Festzügen oder Demos veröffentlichen.)
    Dann gibt es noch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs oder des Intimbereichs. Das trifft hier aber sicher nicht zu.

    Also gegen was soll hier verstoßen worden sein?
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