In der Nacht von Freitag auf Samstag, 7. Januar, war eine Party in Ostheim (Lkr. Rhön-Grabfeld) völlig aus dem Ruder gelaufen. Die Polizei musste eingreifen, um die Feier aufzulösen. Nach einer entsprechenden Lautsprecherdurchsage wurden die Einsatzkräfte von einigen Gästen attackiert. Wegen der Gewalttätigkeiten steht der Verdacht des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung im Raum.
Inzwischen, so die Polizei, seien mögliche Täter identifiziert worden, die für Flaschenwürfe auf die Beamten in Frage kommen. Es stünden aber noch weitere Vernehmungen aus. Für die kommende Woche kündigt das Polizeipräsidium Unterfranken nähere Informationen an.
Lautstarke Party artete aus
Wie berichtet, waren am Abend von Dreikönig rund 300 Gäste der Einladung eines 19-Jährigen über Social Media gefolgt und machten lautstark Party auf der zentralen Marktstraße im Rhönstädtchen. Gegen 0.20 Uhr am Samstag war die Polizei über eine Ruhestörung informiert worden. Ein Großeinsatz der Polizei war schließlich nötig, um die Feier zu beenden.
Aus einer Gruppe von etwa 50 Personen im Alter von 17 bis 25 Jahren heraus wurden die Einsatzkräfte dabei mit Flaschen und einem Böller beworfen und massiv beleidigt, so die Polizei. Mit Unterstützung einer Vielzahl weiterer Streifen aus dem Bereich Main-Rhön und dem angrenzenden Thüringen und Hessen konnte die Situation unter Kontrolle gebracht werden.
Polizei sammelte vor Ort 42 Handys ein
Die Kriminalpolizei Schweinfurt hatte kurz nach dem Vorfall die Ermittlungen übernommen. Wichtige Beweismittel sind laut Polizeipräsidium Unterfranken zahlreiche Handy-Aufnahmen, die von Feiernden vor Ort gemacht wurden. Insgesamt 42 Handys waren in der Partynacht von der Polizei eingesammelt worden. Sie sind mittlerweile weitgehend ausgewertet worden.
Bei der Suche nach weiteren Zeugen ging die Polizei moderne Wege: Über ein Online-Upload-Portal erhofften sich die Beamten weitere Hinweise, insbesondere von Anwohnern. Die Beobachter waren aufgerufen, Handy-Videos und weitere Zeugnisse von der Party-Randale hochzuladen.
Viele Handy-Videos von Anliegern eingegangen
Wie Polizeisprecher Philipp Hümmer auf Nachfrage mitteilt, sind im Zuge des Aufrufs über das Portal, aber auch über die Social-Media-Kanäle der Polizei, zahlreiche Bilder und Videos von Unbeteiligten eingegangen. Sie würden derzeit noch ausgewertet.
Teilweise seien bereits Verdächtige identifiziert worden, die möglicherweise Flaschen auf Beamte geworfen haben, so Hümmer. In der kommenden Woche könne wohl mit Ergebnissen gerechnet werden.
Wobei mich jetzt wirklich interessieren würde, wie ein Jurist hier Teilnehmer definiert. Die, die geworfen etc. haben, sind ja Täter. Beteiligter kann eigentlich nur sein, wer selbst nicht Täter ist, aber bei den Tätern war und geblieben ist. Oder?
Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch keine Angst zu haben. Aber so schlaue wie Du gibt es leider viel zu viele.
Erstens, sie beteiligen sich nicht an "solchen Sachen" oder
Zweitens, Sie ziehen sich für "solche Sachen" in die eigenen vier Wände zurück, denn dort
(und NUR dort) schützt Sie der "§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen":
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,...
Außerdem dürfen Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen sogar veröffentlicht werden. (Sonst könnten Medien ja keine Aufnahmen von Festzügen oder Demos veröffentlichen.)
Dann gibt es noch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs oder des Intimbereichs. Das trifft hier aber sicher nicht zu.
Also gegen was soll hier verstoßen worden sein?