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Bad Neustadt/Schweinfurt
Nach dem ersten Abschuss eines Wolfes in der Rhön: So viele Strafanzeigen gibt es und diese Klagen laufen
In der Rhön wurde im Sommer eine Wölfin getötet - mit Behördengenehmigung. Wolfsschützer stellten Klage gegen Regierungspräsident und Jäger. Das ist Stand der Verfahren.
Ende August wurde in der Rhön eine Wölfin getötet. Wegen des Abschusses gibt es nun zwei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt und zwei Klagen am Verwaltungsgericht Würzburg.
Foto: Sina Schuldt/dpa (Symbolfoto) | Ende August wurde in der Rhön eine Wölfin getötet. Wegen des Abschusses gibt es nun zwei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt und zwei Klagen am Verwaltungsgericht Würzburg.
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 09.11.2024 02:31 Uhr

In der Nacht zum 28. August ist in der Rhön eine Wölfin abgeschossen worden. Es war die erste genehmigte Tötung in Bayern seit über 140 Jahren. Bei Tierschutzorganisationen sorgten dies für heftige Proteste. Sie zweifelten die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Genehmigung der Regierung von Unterfranken an.

Die Organisation Peta erstattete am 9. September Strafanzeige gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.  Der Verein "Wolfsschutz-Deutschland" zog nach und verklagte den damaligen Regierungspräsidenten Eugen Ehmann und Ausführende wegen "der heimlichen Tötung einer Jungwölfin".

Gleichzeitig reichten die "Naturschutzinitiative e.V." (NI) und auch der "Freundeskreis freilebender Wölfe e.V." Mitte September Klage am Verwaltungsgericht Würzburg ein. Sie wollen damit die Feststellung erreichen, dass die Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wölfin durch die Regierung von Unterfranken rechtswidrig war. Unter anderem werfen sie der Regierung vor, dass die Tötung heimlich erfolgt und die Ausnahmegenehmigung weder öffentlich gemacht wurde noch mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" versehen gewesen sei. 

Zwei Strafanzeigen, zwei Klagen: Verfahren bei Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht laufen

Inzwischen laufen die Verfahren, allerdings ist ein Ende nicht absehbar. So erklärte Richter Florian Kreiselmeier, Sprecher des Verwaltungsgerichts, auf Anfrage, derzeit würden Regierung und Kläger noch Schriftsätze und Stellungnahmen austauschen. Es sei offen, wann eine mögliche Verhandlung angesetzt werden könnte.

Wie ein Sprecher von Peta informiert, habe die Tierrechtsorganisation am 28. Oktober die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt erhalten, dass ihre Strafanzeige in Bearbeitung sei. Dabei sei auch ein Aktenzeichen genannt worden. "Dass die Anzeige nicht sofort zurückgewiesen wurde, sondern offenbar sorgfältig geprüft wird, werten wir anfänglich als positives Zeichen", so der Peta-Sprecher.

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland, beklagt auf Nachfrage, noch keine Reaktion auf die Strafanzeige ihres Vereins erhalten zu haben. Man habe nach dem Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht gefordert, die sei aber abgelehnt worden: "Wir sind gerade dabei, hier einen Anwalt einzuschalten."

Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz? Polizei ermittelt gegen Jäger

Dass die beiden Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt eingingen, bestätigt Pressesprecher und Oberstaatsanwalt Markus Küstner. Die von Peta Deutschland richte sich gegen den Jäger, der den Wolf geschossen habe, die Anzeige von Wolfsschutz-Deutschland gegen den Regierungspräsidenten und den noch unbekannten Jäger.

In beiden Verfahren, die nun zusammengeführt wurden, ermittle die Polizei. Im Raum stehe ein Verstoß nach Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes. Wer ein streng geschütztes Tier tötet, dem droht demnach eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. 

Landrat sieht erhebliche Störungen durch Wolfsschützer im Naturschutzgebiet

Inzwischen gibt es in Sachen Wolf in der Rhön eine weitere juristische Auseinandersetzung. Der Landkreis Rhön-Grabfeld hat ein Bußgeldverfahren gegen einen Verantwortlichen eines Wolfsschutzverbandes eingeleitet. Wie Landrat Thomas Habermann bestätigte, werden dem Verbandsmitglied Verstöße gegen die Gebietsverordnung für das Naturschutzgebiet Lange Rhön vorgeworfen.

In der Vergangenheit waren immer wieder Wolfsschützer im Schutzgebiet unterwegs. Laut Habermann führte dies zu erheblichen Störungen. Nach Erkenntnissen dieser Redaktion sollen sie die erlaubten Wege verlassen haben, als sie fehlerhaft aufgestellte Schutzzäune dokumentieren und damit Abschussgenehmigungen verhindern wollten. Die Genehmigungen dürfen nämlich nur erteilt werden, wenn es trotz ausreichenden Herdenschutzes zu Wolfangriffen kam.

Es könne nicht sein, dass sich selbsternannte Wolfsschützer an keine Regeln halten, begründet Habermann das eingeleitete Verfahren. 

 
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  • Andreas Gerner
    Übrigens wird Schweden seinen Wolfsbestand noch weiter reduzieren, da man erhoben hat, dass auch ein geringer Bestand ausreicht, um die Art sicher zu erhalten.

    In Schweden hat man eben Erfahrung mit dem Wolf und deshalb Experten, die fundiert einstufen können, was Sinn macht und was nicht.

    Unseren Politikern fehlt diese Erfahrung (Wolf war lange weg)
    Unbegreiflich ist, warum die entschieden haben, dass der Wolfsbestand bei uns unreguliert und unbegrenzt wachsen soll.

    Exakte Individuenzahlen gibt es nicht (für Deutschland wurde beschlossen, nicht jährlich zu zählen, wie es etwa Schweden tut), aber in Fachkreisen ist man sich weitgehend einig, es werden schon über 2000 Exemplare in D sein.

    Analog zu Schweden (30% größer, Bevölkerung nur ein Neuntel, Viel Wald...) mit seinen bisher 400/450 und bald 170-270 Wölfen kann und muss der Bestand deutlich reduziert werden.

    https://www.topagrar.com/rind/news/in-deutschland-geschatzt-3000-wolfe-in-schweden-bald-nur-noch-170-d-20007999.html
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  • Klaus Brand
    Es gab ca. 100 Jahre keine Wölfe mehr. Ich brauche jetzt auch keine mehr.
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  • Marc Stürmer
    Ich halte PETA inzwischen, die sich ja Veganismus/Tierwohl so groß auf die Fahnen geschrieben haben, einfach nur noch für Heuchler und kann die Organisation nicht mehr ernst nehmen.

    Der Grund dafür ist, dass PETA ein Tierheim in den Norfolk, Virginia betreibt mit einer für dortige Verhältnisse überdurchschnittlichen Tötungsrate. Trotz der Millionen Spenden auf dem Konto.

    Der Journalist Nathan Winograd kritisiert das ständig: 2023 nahm dieses Tierheim insgesamt 1243 Hunde, 1879 Katzen und noch weitere Tiere auf.

    2023 wurden 944 Hunde und 1527 Katzen eingeschläfert, eine Tötungsquote von ca. 80%. Vermittlung findet kaum statt. Der Durchschnitt in Sachen Tötungsquote liegt in den USA um 40%.

    Mit anderen Worten: PETA vermittelt kaum Tiere, sondern tötet sie.

    Quelle der Statistik: https://arr.vdacs.virginia.gov/PublicReports/ViewReport?SysFacNo=157&Calendar_Year=2023

    Vergleichsstatistik: https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=295a4113-b3be-42df-8585-665f496cc913
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  • Johannes Metzger
    Leider verbreiten Sie eindimensionale Informationen. Peta USA nimmt dazu wie folgt Stellung:
    PETA USA bietet leidenden Tieren einen schmerzlosen Tod durch Euthanasie – auch denen, deren Halter sich den letzten Besuch bei einem Tierarzt nicht leisten können. Entgegen dem Eindruck, das CCF hätte einen „großen Skandal“ aufgedeckt, veröffentlicht PETA USA die Anzahl der Tiere, die eingeschläfert werden mussten, jedes Jahr selbst.
    "PETA USA ist stolz darauf, kein Tier abzuweisen – auch wenn dies mitunter bedeutet, dass die einzig mögliche Hilfe ein schmerzloser Tod ist. Für Menschen aus der Gemeinde und den ärmeren Gegenden in der Nähe von PETAs Hauptsitz im südlichen Virginia, dem Sam Simon Center, ist die Tierrechtsorganisation ein Ort, an dem sie ihre tierischen Begleiter auf dem von Respekt und Mitgefühl geprägten letzten Weg begleiten können, wenn es keine andere Möglichkeit gibt."
    Im Übrigen ist PETA ein Tierschutzorganisation, die grundsätzlich keine Tierheime betreibt
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  • Marc Stürmer
    Quellenangaben fehlen. Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit entsprechenden Links und fügen Sie diese in einen neuen Kommentar ein.
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  • Johannes Metzger
    Der Kommentar, auf den Sie sich beziehen, wurde entfernt.
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  • Kurt Redelberger
    Warum müssen die Schäffer Zäune bauen? In Rumänien wo der Wolf nie ausgerottet war gibt es auch keine Zäune zum Schutz der Schaffe. Aber der Schäffer hat eine Schrotflinte und das weiß der Wolf deshalb geht man sich aus dem Weg!
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  • Herbert Stapff
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  • Andreas Gerner
    Weil Bullerbü-träum-Politiker ohne Ahnung bei uns meinen, mit dem genauen Gegenteil vom seit jeher Bewährten wird alles besser klappen.

    Ist in vielen Politikbereichen klar erkennbar.
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  • Manfred Englert
    In unserer Republik ist alles möglich: Eigene Interessen über alle anderen zu heben, Machtausübung mit Hilfe (vermeintliche?) demokratischer Rechte unter Mißachtung der bestehenden Ordnung.
    Kein Wunder, daß bei uns nichts mehr geht!
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  • Andreas Gerner
    Leider ist es nicht zielführend, bei Problemtieren eine Abschussgenehmigung zu beantragen.

    Was bringt es denn?

    Erfahrungsgemäß führte es nur dazu, dass so lange geprüft und abgewogen wird, dass der betreffende Wolf wahrscheinlich schon wieder wo anders weilt.
    Wird doch mal endlich nach Monaten und einer langen Liste von DNA Nachweisen eine Genehmigung erteilt, wird sie postwendend einkassiert, sobald ein Verein aus dem urbanen Berlin einen Standardtext als Eilantrag einsendet.

    So wird nichts gelöst.
    Trotz immer mehr und höheren Zäunen, trotz immer mehr aufgegebenen Tierhaltungen gehen die Risszahlen nicht zurück.

    Helfen würde dagegen, wenn es möglich und erlaubt wäre, dass nach jedem Riss im Bereich der Tatweide Wölfe lebend gefangen und in Berlin Mitte wieder "ausgewildert" werden.
    (Dort wären ja auch kaum Konflikte mit Weidetierhaltung zu erwarten.)

    Dann würde bei einigen Personen in fragwürdigen Vereinen sowie in der Politik womöglich mal ein Denkprozess einsetzen...
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  • Andreas Gerner
    Warum wird geklagt?
    Geht es um Wolfsschutz?
    Offenbar nicht, denn auch mit noch so vielen Klagen kann der Abschuss nicht rückgängig gemacht werden.

    Eher geht es den klagenden Vereinen wohl um mediale Aufmerksamkeit, welche sich in Spendengelder ummünzen lässt.
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  • Hans Schlunk
    Ich muss leider,wieder mal gegen den Habermas sprechen. Ein Wolfs Freund muss nicht unbedingt die Wanderwege verlassen,auch von Wanderwege aus kann die Zäune wo nicht wolfssicher sind sehen zu beispiel wenn man von der wasserkuppe nach gersfeld wandert. Bei diesen Artikel will man wieder Druck auf den Wolfs Freund machen. Das werden die sich aber nicht sitzen laufen auf sich.
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  • Helga Scherendorn
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  • Andreas Gerner
    Man müssen nicht immer unbedingt die Wanderwege verlassen. Es wurde jedoch getan. So offenbar auch im angezeigten Fall (siehe Aussage "laut Erkenntnissen dieser Redaktion..."). Also hat Habermann doch Recht.
    In welchem konkreten Punkt widersprechen Sie ihm ?
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  • Hans Schlunk
    Ich bleibe immer auf den Wanderwege. Es gibt immer Leute die wo die Wege verlassen auch wolfsgegner verlassen mal die Wanderwege.
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  • Andreas Gerner
    Das ist belanglos und beantwortet meine Frage nicht
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  • Hans Schlunk
    Dann kann ich Ihnen auch nicht mehr helfen. Deutlicher kann ich mich nicht ausdrücken. Ich ändere meine Meinung nicht.
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  • Verena Heidenreich
    Wenn jemand im NSG das Wegegebot regelmäßig nicht beachtet und sich sogar noch jenseits sämtlicher Wege bei sog. "Zaunkontrollen" fotografieren oder filmen läßt, um danach sowohl die Tierhalter als auch politisch Verantwortliche in von Unwissenheit nur so strotzenden öffentlichen Artikeln zu diffamieren, dann ist das mildeste Mittel, dem entgegenzutreten, ein Bußgeldbescheid. Es gibt weiterführende Mittel, aber irgendwo muß man ja anfangen.
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  • Helga Scherendorn
    Ich verstehe sie nicht Herr Schlunk. Was genau meinen sie?
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