Mellrichstadt
Ganztagsbetreuung in Mellrichstadt: Der Hort braucht mehr Platz – doch wo können so viele Kinder einziehen?
Erstklässler haben ab dem Schuljahr 2026/27 Anspruch auf einen Hortplatz, alle Grundschüler ab 2029. Dafür reicht der bisherige Kinderhort in Mellrichstadt nicht aus.
Ein neues Bundesgesetz soll künftig Betreuungslücken für Grundschulkinder schließen. Ab August 2026 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gegenüber ihrer Gemeinde, der bis zum Schuljahr 2029/30 stufenweise auf alle Grundschüler erweitert wird. Dabei ist ein Betreuungsumfang von acht Stunden an Werktagen vorgesehen, wobei die Unterrichtszeit hierbei inbegriffen ist. Zudem soll verpflichtend eine Ferienbetreuung angeboten werden. Die Schließzeiten der Einrichtungen sind auf maximal 20 Tage pro Jahr begrenzt.
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