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Marktheidenfeld
Zwei Verhandlungen zum Marktheidenfelder Wonnemar stehen an: Was sie bedeuten und welche Rolle die Teil-Öffnung dabei spielt
Am 19. und am 25. Juni geht es vor dem Obersten Landesgericht in München und vor dem Würzburger Landgericht wieder einmal um das Freizeitbad.
Das Wonnemar in Marktheidenfeld.
Foto: Katrin Amling | Das Wonnemar in Marktheidenfeld.
Katrin Amling
 |  aktualisiert: 23.06.2024 02:33 Uhr

Seit Anfang Juni ist das Marktheidenfelder Wonnemar zwar teilweise wieder offen – zumindest der Sauna-Bereich kann wieder genutzt werden. Doch der Rechtsstreit der Stadt Marktheidenfeld mit der Interspa-Gesellschaft ist noch lange nicht vorbei. Zwei Verhandlungstermine stehen in den nächsten Tagen an: an diesem Mittwoch vor dem Obersten Landesgericht (OLG) in München und eine Woche später, am 25. Juni, vor dem Landgericht in Würzburg.

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