Marktheidenfeld
Zwei Verhandlungen zum Marktheidenfelder Wonnemar stehen an: Was sie bedeuten und welche Rolle die Teil-Öffnung dabei spielt
Am 19. und am 25. Juni geht es vor dem Obersten Landesgericht in München und vor dem Würzburger Landgericht wieder einmal um das Freizeitbad.
![Das Wonnemar in Marktheidenfeld. Das Wonnemar in Marktheidenfeld.](/storage/image/5/0/5/6/10496505_app-article-teaser-large_1Cr5u2_qthwvy.jpg)
Seit Anfang Juni ist das Marktheidenfelder Wonnemar zwar teilweise wieder offen – zumindest der Sauna-Bereich kann wieder genutzt werden. Doch der Rechtsstreit der Stadt Marktheidenfeld mit der Interspa-Gesellschaft ist noch lange nicht vorbei. Zwei Verhandlungstermine stehen in den nächsten Tagen an: an diesem Mittwoch vor dem Obersten Landesgericht (OLG) in München und eine Woche später, am 25. Juni, vor dem Landgericht in Würzburg.
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