
Es wird der vorerst letzte Gottesdienst in der Kirche St. Burkard in Homburg sein: Am kommenden Sonntag wird Pfarrer Matthias Wolpert die frisch gestrichene Kirchentür hinter sich zuziehen, und wie es danach mit dem Gebäude weitergeht, ist ungewiss. Das hat nicht etwa damit zu tun, dass die Diözese ihre Kirchen in neue Kategorien einteilt und die Förderung für gewisse Kategorien kürzt. Das Problem in Homburg ist ein ganz anderes: Niemand im Ort war bereit, sich ehrenamtlich in der Kirchenverwaltung zu engagieren und sich um den Unterhalt der Kirchengebäude zu kümmern.
Diese Verwaltung besteht in der Regel aus vier Personen und wird alle sechs Jahre gewählt. Die Verwaltung kümmert sich zum Beispiel um die Bestellung von Heizöl, erkennt, wenn am Kirchengebäude etwa kaputt ist und organisiert Handwerker, zahlt Rechnungen, und so weiter. Unterstützung kann das Gremium dabei von Berhard Nees bekommen, der bei der Diözese hauptamtlicher Verwaltungsreferent ist.
Ernstfall in keinem anderen Ort im Dekanat eingetreten
Diesen Job hat in Homburg eine Gruppe von Menschen bisher sehr gut gemacht, sagt Nees, zum Teil waren die Verwaltungsmitglieder seit Jahrzehnten dabei. Ihm ist wichtig zu sagen: "Alle Mitglieder hatten sehr gute Gründe aufzuhören. Man kann niemandem einen Vorwurf machen." Es sei in vielen Gemeinden schwierig gewesen, vier Ehrenamtliche zu gewinnen, doch in keinem anderen Ort im Dekanat Main-Spessart sei dieser Ernstfall eingetreten.

Gemeinsam mit Pfarrer Matthias Wolpert übernimmt er nun die absolut unverzichtbaren Aufgaben der Verwaltung – gerade so viel, dass die Kirche sicher bleibt und nicht verfällt. Was bedeutet das für die Homburger Katholiken?
"Reguläre Gottesdienste wird es in Homburg nun nicht mehr geben", erklärt Wolpert. Trauungen oder Taufen könne man weiterhin über das Pfarrbüro anmelden, aber die müssten dann eben in einer anderen Kirche stattfinden. Für Beerdigungen kann er sich vorstellen, den Gottesdienst in der Aussegnungshalle oder unter freiem Himmel auf dem Friedhof zu halten.
Er wäre auch offen dafür, Gottesdienste an anderen Orten zu halten, zum Beispiel in der Homburger Schlossscheune. Die Organisation dafür müsste aber ein Pfarrgemeinderat – heute Gemeinde-Team genannt – übernehmen, und den gibt es in Homburg auch schon seit Jahren nicht mehr. "Man muss auch bedenken: In der Schlossscheune müssten wir wahrscheinlich Miete bezahlen", merkt Wolpert an.
Für den Kindergarten ändert sich nichts
Noch nicht abschließend geklärt ist, wie es nun mit dem Burkardushaus weitergeht, das neben der Kirche liegt und auch von dem Gremium verwaltet wird. "Hier werden wir auf die verschiedenen Nutzer und Mieter zugehen", erklärt Nees. Für den Kindergarten St. Burkard ändere sich nichts, so viel kann er schon sagen. Auch für die Winzergenossenschaft, die den Keller des Gebäudes gemietet hat, bleibt wahrscheinlich alles beim Alten. "Diese Mieter sind für ihre Gebäudeteile selbst verantwortlich und haben mit uns Mietverträge, die wir einhalten werden", sagt Nees.
Prüfen müsse man, wie es für die katholische Bücherei weitergeht. Diese liegt im ersten Stock, man müsste also das Treppenhaus und die Toilettenanlagen pflegen, damit sie weiter genutzt werden kann. Weitere Räume werden immer mal von der Musikschule und anderen Gruppen genutzt, auch hier müsse man eine Lösung finden.
Nächster Wahltermin im April
Wolpert und Nees geben die Hoffnung nicht auf, dass es vielleicht noch klappen könnte mit einer ehrenamtlichen Kirchenverwaltung. Am 6. April sind im ganzen Gebiet der Diözese Nachwahlen. Dafür suchen sie jetzt zunächst vier Mitglieder für einen Wahlausschuss, die mögliche Kandidaten ansprechen und die Wahl organisieren. Wer sich daran beteiligen möchte, kann sich bis zum 9. Februar im Pfarrbüro melden.
Ansonsten läuft die Uhr bis zum nächsten regulären Kirchenwahl-Termin 2030: Sollten sich in diesem Zeitraum zwei bis vier Personen für die Kirchenverwaltung finden, könnte man jederzeit eine Wahl ansetzen, erklärt Nees. Lässt sich auch 2030 niemand zur Wahl aufstellen – dann muss die Kirchenstiftung aufgelöst oder mit einer Nachbargemeinde verschmolzen werden. Dann bliebe in Homburg die Kirchentür endgültig zu.
Warum soll man hier immer die alten vorschicken?
Wenns um den Fasching geht, da ist bestimmt jeder bereit da mitzumachen!
Von den Sehenden und Verstehenden dieser Gesellschaft tut sich keiner mehr diesen Quark an…
Die Katholische Kirche stirbt, die Frage wird bleiben, wie lange es noch dauern will…
Solange die alten Pfaffen jedes Ranges noch im Vormittelalter verweilen wollen, solange werden immer mehr geistig hier gebliebene diese Märchenstunden mit Protzgarantie verweigern.
Dieser Verein hat sich selbst abgeschafft,
Nur gerafft haben sie es noch nicht.
Der Herr hilft ja in allen Dingen.
Der Islam sagt: nachts ist Allah blind…
man sieht in Ihrem Kommentar leider, dass Sie keine Ahnung haben von verschiedenen Dingen:
1) die Kirchenstiftungen unterliegen wie alle Stiftungen dem staatlichen Stiftungsrecht. Persönliche Haftung besteht nur bei grob-fahrlässigem Umgang mit Stiftungsvermögen!
Außerdem gibt es - wie bei allen Stiftungen - eine sogenannte Stiftungsaufsicht (im kirchlichen Fall die Finanzkammer der Diözese - wenn die eine Ausgabe bzw Investition geprüft und genehmigt hat, ist die Kirchenverwaltung raus aus der Verantwortung!)
2) über die Immobilien entscheidet die Kirchenverwaltung vor Ort!
Es kann höchstens passieren, dass es seitens der Diözese keine Zuschüsse und finanzielle Unterstützung mehr gibt - dann kann eine kirchenstiftung aber jederzeit andere Partner mit ins Boot holen, andere Geldgeber suchen - usw. Aber die Diözese ist NICHT Eigentümer des Gebäudes - also kann sie es auch nicht verkaufen oder darüber verfügen!
Die Stiftung ist per se juristische Person und Eigentümer.
Der Bürgermeister oder Gemeinderat besitzt ja auch nichts für sich, was der Gemeinde an sich gehört!
Kirchenverwaltungsmitglieder - Haftung
"Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind der Kirchenstiftung gegenüber für den aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden verantwortlich. Ist der Schaden durch einen Beschluss
der Kirchenverwaltung entstanden, so haften alle Mitglieder, die an der Beschlussfassung teilgenommen haben, mit Ausnahme jener, die nachweisen können, dass sie gegen
den Beschluss gestimmt haben. Ebenso haften bei allen sonstigen Versäumnissen der Kirchenverwaltung
alle dafür verantwortlichen Kirchenverwaltungsmitglieder. Wenn mehrere in gleicher Weise verantwortlich sind, so haften sie gesamtschuldnerisch. Die Haftung nach den Sätzen 2 und 3 beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit."
Wem dann aber letztendlich Schuld an Fehlentscheidungen zugesprochen wird, steht offen. In Homburg wird man sich umorientieren.
„für den aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden“
- da muss man schon bewusste Pflichtverletzungen begehen um haftbar zu werden!