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Homburg
Weil niemand Verantwortung übernehmen will: Homburger Kirche wird fürs Erste geschlossen
Niemand war zu Wahl der Kirchenverwaltung angetreten, jetzt macht es die Diözese notdürftig. Was passiert zum Beispiel mit dem Kindergarten, der im Gemeindehaus untergebracht ist?
Das Kirchenportal ist frisch gestrichen, eine der letzten Amtshandlungen der bisherigen Kirchenverwaltung. Pfarrer Matthias Wolpert (links) und Bernhard Nees, Verwaltungsreferent bei der Diözese, übernehmen nun den Notbetrieb.
Foto: Maja Meckelein | Das Kirchenportal ist frisch gestrichen, eine der letzten Amtshandlungen der bisherigen Kirchenverwaltung. Pfarrer Matthias Wolpert (links) und Bernhard Nees, Verwaltungsreferent bei der Diözese, übernehmen nun den ...
Carolin Schulte
 |  aktualisiert: 06.02.2025 02:40 Uhr

Es wird der vorerst letzte Gottesdienst in der Kirche St. Burkard in Homburg sein: Am kommenden Sonntag wird Pfarrer Matthias Wolpert die frisch gestrichene Kirchentür hinter sich zuziehen, und wie es danach mit dem Gebäude weitergeht, ist ungewiss. Das hat nicht etwa damit zu tun, dass die Diözese ihre Kirchen in neue Kategorien einteilt und die Förderung für gewisse Kategorien kürzt. Das Problem in Homburg ist ein ganz anderes: Niemand im Ort war bereit, sich ehrenamtlich in der Kirchenverwaltung zu engagieren und sich um den Unterhalt der Kirchengebäude zu kümmern. 

Diese Verwaltung besteht in der Regel aus vier Personen und wird alle sechs Jahre gewählt. Die Verwaltung kümmert sich zum Beispiel um die Bestellung von Heizöl, erkennt, wenn am Kirchengebäude etwa kaputt ist und organisiert Handwerker, zahlt Rechnungen, und so weiter.  Unterstützung kann das Gremium dabei von Berhard Nees bekommen, der bei der Diözese hauptamtlicher Verwaltungsreferent ist.

Ernstfall in keinem anderen Ort im Dekanat eingetreten

Diesen Job hat in Homburg eine Gruppe von Menschen bisher sehr gut gemacht, sagt Nees, zum Teil waren die Verwaltungsmitglieder seit Jahrzehnten dabei. Ihm ist wichtig zu sagen: "Alle Mitglieder hatten sehr gute Gründe aufzuhören. Man kann niemandem einen Vorwurf machen." Es sei in vielen Gemeinden schwierig gewesen, vier Ehrenamtliche zu gewinnen, doch in keinem anderen Ort im Dekanat Main-Spessart sei dieser Ernstfall eingetreten.

Die Kirche St. Burkard prägt das Homburger Ortsbild. 
Foto: Maja Meckelein | Die Kirche St. Burkard prägt das Homburger Ortsbild. 

Gemeinsam mit Pfarrer Matthias Wolpert übernimmt er nun die absolut unverzichtbaren Aufgaben der Verwaltung – gerade so viel, dass die Kirche sicher bleibt und nicht verfällt. Was bedeutet das für die Homburger Katholiken?

"Reguläre Gottesdienste wird es in Homburg nun nicht mehr geben", erklärt Wolpert. Trauungen oder Taufen könne man weiterhin über das Pfarrbüro anmelden, aber die müssten dann eben in einer anderen Kirche stattfinden. Für Beerdigungen kann er sich vorstellen, den Gottesdienst in der Aussegnungshalle oder unter freiem Himmel auf dem Friedhof zu halten. 

Er wäre auch offen dafür, Gottesdienste an anderen Orten zu halten, zum Beispiel in der Homburger Schlossscheune. Die Organisation dafür müsste aber ein Pfarrgemeinderat – heute Gemeinde-Team genannt – übernehmen, und den gibt es in Homburg auch schon seit Jahren nicht mehr. "Man muss auch bedenken: In der Schlossscheune müssten wir wahrscheinlich Miete bezahlen", merkt Wolpert an.

Für den Kindergarten ändert sich nichts

Noch nicht abschließend geklärt ist, wie es nun mit dem Burkardushaus weitergeht, das neben der Kirche liegt und auch von dem Gremium verwaltet wird. "Hier werden wir auf die verschiedenen Nutzer und Mieter zugehen", erklärt Nees. Für den Kindergarten St. Burkard ändere sich nichts, so viel kann er schon sagen. Auch für die Winzergenossenschaft, die den Keller des Gebäudes gemietet hat, bleibt wahrscheinlich alles beim Alten. "Diese Mieter sind für ihre Gebäudeteile selbst verantwortlich und haben mit uns Mietverträge, die wir einhalten werden", sagt Nees.

Prüfen müsse man, wie es für die katholische Bücherei weitergeht. Diese liegt im ersten Stock, man müsste also das Treppenhaus und die Toilettenanlagen pflegen, damit sie weiter genutzt werden kann. Weitere Räume werden immer mal von der Musikschule und anderen Gruppen genutzt, auch hier müsse man eine Lösung finden. 

Nächster Wahltermin im April

Wolpert und Nees geben die Hoffnung nicht auf, dass es vielleicht noch klappen könnte mit einer ehrenamtlichen Kirchenverwaltung. Am 6. April sind im ganzen Gebiet der Diözese Nachwahlen. Dafür suchen sie jetzt zunächst vier Mitglieder für einen Wahlausschuss, die mögliche Kandidaten ansprechen und die Wahl organisieren. Wer sich daran beteiligen möchte, kann sich bis zum 9. Februar im Pfarrbüro melden. 

Ansonsten läuft die Uhr bis zum nächsten regulären Kirchenwahl-Termin 2030: Sollten sich in diesem Zeitraum zwei bis vier Personen für die Kirchenverwaltung finden, könnte man jederzeit eine Wahl ansetzen, erklärt Nees. Lässt sich auch 2030 niemand zur Wahl aufstellen – dann muss die Kirchenstiftung aufgelöst oder mit einer Nachbargemeinde verschmolzen werden. Dann bliebe in Homburg die Kirchentür endgültig zu.

 
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Kommentare
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  • Bernhard Schebler
    Gibt es in Homburg keine Jugendliche, die sowas machen könnten?
    Warum soll man hier immer die alten vorschicken?
    Wenns um den Fasching geht, da ist bestimmt jeder bereit da mitzumachen!
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  • Roland Albert
    Formulieren wir es mal anders…
    Von den Sehenden und Verstehenden dieser Gesellschaft tut sich keiner mehr diesen Quark an…
    Die Katholische Kirche stirbt, die Frage wird bleiben, wie lange es noch dauern will…
    Solange die alten Pfaffen jedes Ranges noch im Vormittelalter verweilen wollen, solange werden immer mehr geistig hier gebliebene diese Märchenstunden mit Protzgarantie verweigern.
    Dieser Verein hat sich selbst abgeschafft,
    Nur gerafft haben sie es noch nicht.
    Der Herr hilft ja in allen Dingen.
    Der Islam sagt: nachts ist Allah blind…
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  • Irmgard Engert
    Mal nen Kommentar zu posten ohne dabei verletzend und/oder beleidigend zu werden - geht nicht, oder?
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  • Klaus B. Fiederling
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Irmgard Engert
    Sehr geehrter Herr Bretscher,
    man sieht in Ihrem Kommentar leider, dass Sie keine Ahnung haben von verschiedenen Dingen:
    1) die Kirchenstiftungen unterliegen wie alle Stiftungen dem staatlichen Stiftungsrecht. Persönliche Haftung besteht nur bei grob-fahrlässigem Umgang mit Stiftungsvermögen!
    Außerdem gibt es - wie bei allen Stiftungen - eine sogenannte Stiftungsaufsicht (im kirchlichen Fall die Finanzkammer der Diözese - wenn die eine Ausgabe bzw Investition geprüft und genehmigt hat, ist die Kirchenverwaltung raus aus der Verantwortung!)
    2) über die Immobilien entscheidet die Kirchenverwaltung vor Ort!
    Es kann höchstens passieren, dass es seitens der Diözese keine Zuschüsse und finanzielle Unterstützung mehr gibt - dann kann eine kirchenstiftung aber jederzeit andere Partner mit ins Boot holen, andere Geldgeber suchen - usw. Aber die Diözese ist NICHT Eigentümer des Gebäudes - also kann sie es auch nicht verkaufen oder darüber verfügen!
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  • Christof Bretscher
    Wir haben im Artikel gelesen, was mit der Kirchenstiftung St.Burkard geschehen soll, wenn im April wieder keine Kirchenverwaltung zustande kommt. Es entscheidet nicht die Kirchenstiftung - sie wird aufgelöst - sondern die Diözese.
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  • Irmgard Engert
    Dann ja - wenn es niemanden gibt, der Verantwortung übernimmt, wird die Stiftung aufgelöst - völlig logisch!
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  • Klaus B. Fiederling
    Frag mich nur: was ist in diesem Homburg los?
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  • Michael Zink
    Ich finde es nicht überraschend, daß eine Stiftung (wie auch ein Verein) nicht ewig ohne Verantwortliche bestehen kann. Und ich kann auch verstehen, daß die Diözese nicht unbegrenzt für die Verwaltung von Stiftungen Personal zur Verfügung stellen möchte. Immerhin tut sie das eine Zeit lang.
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  • Christof Bretscher
    Es werden weitere Kirchenverwaltungen nicht mehr besetzt werden. Ursache? EInmal die weniger und älter gewordenen Pfarrmitglieder. Und die besondere - ich nenne sie mal - bivalente Struktur der katholischen Kirchenstiftungen: sie sind im Grundbuch als "Besitzer" eingetragen, obwohl keiner in der Stiftung irgendetwas davon besitzt. Die Ehrenamtlichen können dennoch persönlich für Entscheidungen der Kirchenverwaltung mit negativen finanziellen Folgen haftbar gemacht werden. Über die Immobilie mit Grundstück verfügt letztendlich die Diözese.
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  • Irmgard Engert
    In keiner Stiftung besitzt ein Mitglied der jeweiligen Stiftungsverwaltung irgendetwas privat am stiftungsvermögen!
    Die Stiftung ist per se juristische Person und Eigentümer.
    Der Bürgermeister oder Gemeinderat besitzt ja auch nichts für sich, was der Gemeinde an sich gehört!
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  • Christof Bretscher
    Aus der Ordnung für kirchliche Stiftungen: Art. 23
    Kirchenverwaltungsmitglieder - Haftung
    "Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind der Kirchenstiftung gegenüber für den aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden verantwortlich. Ist der Schaden durch einen Beschluss
    der Kirchenverwaltung entstanden, so haften alle Mitglieder, die an der Beschlussfassung teilgenommen haben, mit Ausnahme jener, die nachweisen können, dass sie gegen
    den Beschluss gestimmt haben. Ebenso haften bei allen sonstigen Versäumnissen der Kirchenverwaltung
    alle dafür verantwortlichen Kirchenverwaltungsmitglieder. Wenn mehrere in gleicher Weise verantwortlich sind, so haften sie gesamtschuldnerisch. Die Haftung nach den Sätzen 2 und 3 beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit."
    Wem dann aber letztendlich Schuld an Fehlentscheidungen zugesprochen wird, steht offen. In Homburg wird man sich umorientieren.
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  • Irmgard Engert
    Sie haben es ja selbst gesagt:
    „für den aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden“
    - da muss man schon bewusste Pflichtverletzungen begehen um haftbar zu werden!
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  • Michael Zink
    Daß jemand bei Schädigung durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet ist normal. U.A. auch bei jedem Verein.
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  • Fabian König
    Der wichtigste Satz ist der letzte: Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz (= ich will die Kirchenstiftung schädigen) und grobe Fahrlässigkeit (= so blöd kann man doch gar nicht sein). Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgenommen, erst recht, wenn auch diese nicht vorliegt. Diesen Passus gibt es auch übrigens auch im Vereinsrecht (§ 31a Abs. 1 BGB) und findet sich in jedem einigermaßen guten Vertrag.
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