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Würzburg
Urteil im Prozess um Mord an Sabine B. aus Wiesenfeld erwartet: So könnte das Landgericht Würzburg entscheiden
31 Jahre nach dem Tod des Mädchens steht ein Mann vor Gericht, den die Staatsanwaltschaft des Mordes für schuldig hält. Am Freitag soll in Würzburg das Urteil fallen.
Für die Beweisaufnahme im Mord an Sabine B. waren lediglich Pressevertreter zugelassen. An der Urteilsverkündung darf die allgemeine Öffentlichkeit in den Saal des Landgerichts in Würzburg.
Foto: Thomas Obermeier (Archiv) | Für die Beweisaufnahme im Mord an Sabine B. waren lediglich Pressevertreter zugelassen. An der Urteilsverkündung darf die allgemeine Öffentlichkeit in den Saal des Landgerichts in Würzburg.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 23.12.2024 02:30 Uhr

Im Prozess um den Mord an der 13-jährigen Sabine B. aus Wiesenfeld soll an diesem Freitag, 20. Dezember, um 9 Uhr am Landgericht Würzburg das Urteil gesprochen werden. Der gewaltsame Tod des Mädchens ereignete sich fast auf den Tag genau vor 31 Jahren: Sabine starb am 15. Dezember 1993, erwürgt und sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube auf einem Reiterhof in der Main-Spessart-Gemeinde Wiesenfeld gefunden.

Der Angeklagte ist heute 48 Jahre alt. Er hat sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord verjährt.

Zwischen Freispruch und Mord-Urteil: Drei Szenarien für den Ausgang des Prozesses

Wie der Vorsitzende Richter Thomas Schuster zu Prozessbeginn in diesem Herbst erklärte, gibt es drei Szenarien, wie das Verfahren ausgehen kann:

Entweder dem Angeklagten sei nichts nachzuweisen und er werde freigesprochen. Oder man könne die Beteiligung des damals 17-Jährigen an der Tat belegen, aber keinen Mord – dann werde der Prozess wegen Verjährung eingestellt. Sollte dem Angeklagten ein Mord nachgewiesen werden, werde er dafür verurteilt, sagte Schuster.

Ursprünglich waren rund 60 Verhandlungstage für die Beweisaufnahme am Landgericht Würzburg angesetzt. Prozessbeteiligte erwarteten ein zähes Verfahren. Doch früher als erwartet kündigte das Landgericht schon für den 23. Tag der Verhandlung an diesem Freitag ein Urteil an. 

Zur Tatzeit war der Angeklagte 17 Jahre alt und damit noch Jugendlicher. Es muss deshalb das Jugendstrafrecht angewendet werden, nach diesem beträgt die Höchststrafe für Mord zehn Jahre. Die Staatsanwaltschaft Würzburg fordert eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Die Verteidigung plädiert für einen Freispruch.

Öffentlichkeit zur Urteilsverkündung am Landgericht Würzburg zugelassen

Der Prozess wurde nichtöffentlich geführt. Für die Beweisaufnahme und die Plädoyers durften nach einer Anordnung des Vorsitzenden Richters jedoch fünf Medienvertreter im Gerichtssaal dabei sein.

Einer Sprecherin des Landgerichts zufolge ist bei der Urteilsverkündung an diesem Freitag nun die allgemeine Öffentlichkeit zugelassen. Dies habe der Richter "mit Blick auf das derzeitige Alter des Angeklagten und das ungebrochen hohe öffentliche Interesse" entschieden. Die Zahl der Plätze im Gerichtssaal sei jedoch begrenzt.

 
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  • Cilli Mahler
    Man/frau kann nur hoffen, dass die eindeutigen DNA-Spuren den Täter für seine schreckliche Tat lebenslang hinter Gitter bringen. Wie in Aschaffenburg:
    Mordversuch nach 30 Jahren geklärt: "Lebenslänglich" für den Täter
    Denn eine vorher "wertlose" DNA-Spur auf der Rückbank des Wagens, in dem die Frau vergewaltigt worden war, ließ sich jetzt identifizieren. Und mehr noch, sie war bereits hinterlegt in der Datenbank der Polizei: Sie stimmte überein mit der DNA eines vorbestraften Vergewaltigers. Nun wurde er auch für den versuchten Mord i

    Mordversuch nach 30 Jahren geklärt: "Lebenslänglich" für den Täter
    Denn eine vorher "wertlose" DNA-Spur auf der Rückbank des Wagens, in dem die Frau vergewaltigt worden war, ließ sich jetzt identifizieren. Und mehr noch, sie war bereits hinterlegt in der Datenbank der Polizei: Sie stimmte überein mit der DNA eines vorbestraften Vergewaltigers. Nun wurde er auch für den versuchten Mord in Unterfranken zur Rechenschaft gezogen. Das Urteil: lebenslänglich.
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  • Ingrid Reichelt-Schölch
    Ich denke, wenn es Anhaltspunkte gibt, weshalb die Staatsanwaltschaft das aufgegriffen hat, dann sollte das auch sauber gründlich geprüft aus Respekt für die Angehörigen und die Tote zu Ende gebracht werden. Schließlich war das, was sie ertragen musste, grauenvoll und keine Kleinigkeit.

    Und: die Wahrscheinlichkeit ist klein, doch vielleicht hilft unerbittliche Straftatverfolgung wenigstens hier wie da, eine potentiellen Täter abzuschrecken. Und wenn nur eine Frau davon profitiert … .

    Es ist ohnehin inzwischen schlimm genug und für Frauen diesbzgl. schwieriger geworden in Deutschland, ob real oder gefühlt ist an der Stelle egal. Die Angst ist trotzdem einfach da, es gibt genügend Berichte dazu.
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  • Johannes Metzger
    Egal wie das Urteil ausgeht, große Zweifel werden bleiben. Klarheit gibt es nicht. Warum die Staatsanwaltschaft diesen Prozess erzwungen hat, bleibt mir schleierhaft.
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