Nun reichen die Beweise nach Einschätzung von Juristen doch für einen Prozess: Fast auf den Tag 30 Jahre nach der Entdeckung ihrer Leiche in einer Güllegrube auf einem Aussiedlerhof steht jetzt fest, dass das Landgericht Würzburg im kommenden Jahr im vielleicht bekanntesten Mordfall in der Region verhandeln muss. Der Mord an der 13-jährigen Sabine B. in Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart kurz vor Weihnachten 1993 kommt vor Gericht.
Wegen Befangenheit Prozess nicht vor der Jugendkammer
Angeklagt ist ein zur Tatzeit 17 Jahre alter Mann. Doch der Fall wird 2024 nicht vor der Jugendkammer entschieden. Sie wäre befangen, weil sie selbst den Fall bereits abgelehnt hat. Nach Informationen dieser Redaktion hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg den Fall jetzt der 1. Strafkammer zugewiesen.
Der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach hatte den Fall im Jahr 2020 neu aufgerollt und belastende Indizien wie DNA-Spuren des damals 17-Jährigen gefunden. Vor zwei Jahren erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage, doch die Indizien schienen der Jugendkammer des Landgerichts Würzburg zu dünn, eine Verhandlung für aussichtslos. Sie lehnte im Mai 2022 einen Prozess ab.
Oberlandesgericht Bamberg prüfte Fall 19 Monate lang
Dagegen protestierten die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Angehörigen des Opfers als Nebenkläger und wandten sich für eine Entscheidung an das Oberlandesgericht.
Die Richter in Bamberg ließen sich 19 Monate Zeit, um die Argumente beider Seiten sorgfältig zu prüfen. In seinem 29-seitigen Beschluss setzt sich der Senat nach Angaben von Gerichtssprecher Stefan Tratz ausführlich mit der Argumentation der Jugendkammer zu einzelnen Indizien und Ermittlungsergebnissen auseinander.
Die Prüfung führte demnach "zur Bejahung des hinreichenden Tatverdachts wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gemäß Paragraf 211 StGB". Daher hat der Senat die Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg "uneingeschränkt zur Hauptverhandlung zugelassen".
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse sei ein Tatnachweis möglich und eine Verurteilung wegen Mordes "zumindest genauso wahrscheinlich, wie ein Freispruch", so der Sprecher des Oberlandesgerichts. Vor dem Hintergrund einer "diffizilen Beweiswürdigung und schwieriger Tatfragen" sei entgegen der Einschätzung der Würzburger Richter "die Durchführung einer Hauptverhandlung geboten".
Verteidiger zuversichtlich: Freispruch erwartet
Der heute 47 Jahre alte Verdächtige aus dem Landkreis Main-Spessart bestreitet den Mord. Er hatte zeitweise in Untersuchungshaft gesessen, wurde dann aber wieder freigelassen."Es ist gut, dass der Fall jetzt aufgeklärt wird", kommentiert sein Verteidiger Hanjo Schrepfer die Entscheidung des Oberlandesgerichts. "Mein Mandant hat lange genug mit dem Verdacht leben müssen - und der Ungewissheit, ob der Fall für immer ungeklärt bleibt." Er sei überzeugt, dass der Angeklagte "das Gericht als freier Mann verlassen" werde, so Schrepfer. Alles andere als Mord wäre inzwischen verjährt.
Auch Rechtsanwalt Jan Paulsen, der die Familie des ermordeten Mädchens vertritt, ist froh über die Entscheidung aus Bamberg. "Der Beschluss des Oberlandesgerichts setzt sich ja sorgfältig mit den Gründen des Für und Wider auseinander", sagt Paulsen. "Aber es ist gut, dass der Fall jetzt in einer Hauptverhandlung entschieden wird."
Ein erster Prozess zwei Jahre nach dem Fund der Leiche
Sabine B. war kurz vor Weihnachten 1993 vermisst worden, nach zwei Tagen fand man ihre Leiche versteckt in einem Gülleschacht. Ein erster Prozess gegen einen anderen Tatverdächtigen endete 1995 mit einem Freispruch mangels Beweisen. Schon damals galt der jetzt Angeklagte als verdächtig. In den neuen Ermittlungen war nach Informationen der Redaktion seine DNA an der Kleidung des Mordopfers nachgewiesen worden.
Für die Ankläger dürfte es nach so langer Zeit schwer werden einen Mord nachzuweisen. Wenn sich der Angeklagte einen oder mehrere gute Strafverteidiger leisten kann stehen die Chancen gut, ungeschoren aus dem Gerichtssaal gehen zu können. Verfügt der Angeklagte über keine ausreichenden finanziellen Mittel und ihm wird ein Pflichtverteidiger zugewiesen, hat er deutlich schlechtere Karten.
Ob Mann oder Frau für schuldig gesprochen werden und ggf hinter Gitter kommen hängt bei unserem Justizsystem also vielfach auch vom Geldbeutel des Angeklagten ab.