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Wiesenfeld
Mordfall Sabine Back: Staatsanwalt erhebt nach 28 Jahren Anklage
Die Staatsanwaltschaft will den Fall der 1993 getöteten 13-Jährigen aufklären und klagt einen der beiden Verdächtigen an. Ob es in Würzburg zum Prozess kommt, ist aber noch ungewiss.
Mit diesem Flugblatt und dem Bild der getöteten Sabine Back suchte die Polizei Anfang 2021 in Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) nach dem Mörder des Mädchens.
Foto: ArchivKarl-Josef Hildenbrand, dpa | Mit diesem Flugblatt und dem Bild der getöteten Sabine Back suchte die Polizei Anfang 2021 in Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) nach dem Mörder des Mädchens.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 21:16 Uhr

Führen winzige DNA-Spuren eines Verdächtigen an der Unterwäsche der getöteten Sabine Back aus Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) nach 28 Jahren doch noch zum Mörder? Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach ist entschlossen, den Fall auch nach so langer Zeit aufzuklären - und hat deshalb jetzt - kurz nach dem Jahrestag des Leichenfundes - Anklage erhoben.

Der Würzburger Oberstaatsanwalt sagte am Mittwoch auf Anfrage dieser Redaktion: "Ich habe heute Anklage wegen Mordes gegen einen Beschuldigten bei der Jugendkammer des Landgerichts erhoben." Der heute 44-Jährige war nämlich zur Tatzeit erst 17 Jahre alt, seine DNA wurde identifiziert. "Gegen den zweiten Beschuldigten habe ich das Verfahren eingestellt, weil ein Tatnachweis nicht zu führen war", so Seebach weiter.

Merkwürdiges Verhalten und verdächtige Bemerkungen des 44-Jährigen

Bei der DNA-Spur, die erst Anfang 2021 an der Unterwäsche des Opfers gefunden wurde, handelt es sich um eine sogenannte Mischspur, die neben Blut auch winzige Teile von Sperma enthält. Sie stammt von dem heute 44-Jährigen, der mit Sabine bekannt war. Er hatte jedoch jeglichen sexuellen Kontakt zur damals 13-Jährigen bestritten. Der DNA-Fund legt jedoch den Schluss nahe, dass der Mann dem Mädchen in der Mordnacht sehr nahegekommen sein könnte – "aber selbst dann noch lange nicht, dass er am Mord beteiligt war", betont sein Verteidiger Hanjo Schrepfer. Und allein der Mord wäre nach dieser langen Zeit noch strafbar.

Zwei Zeugen bekundeten zudem - unabhängig voneinander - merkwürdige Äußerungen des Verdächtigen nach dem Fund der Leiche: "Na gut, dann hab ich sie halt getötet", soll er gesagt haben, als er unter Druck gesetzt wurde. Kurz darauf nahm er seine Aussage wieder zurück. 

Die 13-jährige Sabine war kurz vor Weihnachten 1993 in Wiesenfeld verschwunden, nachdem sie mehrfach einen Pferdehof am Ortsrand besucht hatte. Nach zweitägiger Suche wurde ihre Leiche dort in einer Jauchegrube gefunden. Das Mädchen war misshandelt, getötet und versteckt worden. Zunächst geriet ein damals 15-Jähriger unter Verdacht des Totschlags. Er wurde jedoch ein Jahr später freigesprochen.

DNA-Fund hat die Suche nach Sabines Mörder wiederbelebt

Mit dem überraschenden DNA-Fund fast 30 Jahre nach dem Mord starteten neue Ermittlungen. Wieder kam die Frage auf: Warum verhielten sich die zwei junge Männer, die Sabine am Nachmittag vor ihrem Tod besucht hatte, nach dem Leichenfund so merkwürdig? Verlief der Besuch der 13-Jährigen so harmlos, wie sie später berichteten? Nach belanglosen Gesprächen über Computer soll Sabine nach einer halben Stunde wieder gegangen sein, erzählten die Männer.

Wo Sabine danach am Nachmittag dieses kalten Dezembertages war, ist bis heute unklar. Nach der erneuten Rückkehr zum Pferdehof am Abend wurde sie den Ermittlungen zufolge getötet, gegen Mitternacht zu der Jauchegrube geschleift und dort versteckt.

Reichen die Indizien für einen Mordprozess?

Doch genügen die Indizien, um die nun erhobene Anklage zur Verhandlung zuzulassen – und später die Richter zu überzeugen? Die Entscheidung darüber wird wohl erst zu Jahresbeginn fallen. Das Landgericht Würzburg hatte während der Ermittlungen bereits deutliche Zweifel erkennen lassen: Der nun von Staatsanwalt Seebach Angeklagte wurde - trotz der DNA-Spur - aus der Untersuchungshaft entlassen und die Durchsuchung beim zweiten Verdächtigen als rechtswidrig bezeichnet.

Die Eltern von Sabine Back wollen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu dem Fall äußern. Er werde Akteneinsicht beantragen und dann den Fall mit ihnen besprechen, sagt ihr Anwalt Jan Paulsen. 

"Aus meiner Sicht gibt es weiter keine Beweisgrundlage für einen hinreichenden Tatverdacht gegen meinen Mandanten, weshalb ich die Einstellung des Verfahrens erwarte", sagt Verteidiger Hanjo Schrepfer. Ähnlich äußert sich Rechtsanwalt Bernhard Zahn, der den Besitzer des Pferdehofes vertritt.

 
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    ohne Geständnis wird das wohl nichts. Die Beweise sind dünn. Totschlag ist verjährt. Wenn ich daran denke wie viele grausame Mörder nach dem WKII ((bis 1969) verjährten die Morde nach 20 Jahren (as far as I know)) unter uns ungestraft herum liefen, dann müssen wir es auch ertragen, wenn ein Einzelner möglicherweise jetzt unter uns ist.
    Ich frage mich warum der Aufschrei damals nicht größer war.
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  • W. V.
    Zuerst wurde die Verjährung für die Zeit zwischen 1945 bis 1949 für gehemmt erklärt, danach auf 30 Jahre erhöht und dann völlig abgeschafft.
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  • M. W.
    ... belanglose Unterhaltung über Computer und dann die DNA an der Unterwãsche. Wie viel Beweise braucht es noch um solche Monster zu verurteilen. Ich bin Fassungslos!
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  • S. C.
    Zum Glück haben Sie nicht zu urteilen, sondern ein Richter, der sich auf Beweise (!) stützt.
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  • H. S.
    @nogel...was ist dann ein Beweis? Eine Videoaufnahme, oder nur das Geständnis? Auf letzteres kannste warten bis du schwarz wirst, dafür ist der Täter zu abgebrüht! Ich finde die Spuren sind Beweis genug, wo sie herkommen kann der Täter bisher ja nicht sagen, oder soll von seinem Anwalt aus wahrscheinlich auch nichts sagen...Die Strategie des Anwalts ist einfach: Nix sagen und fertig!
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  • S. C.
    Ein Geständnis wäre vermutlich die einzige Chance,daß der Beschuldigte verurteilt wird.

    Übrigens wird in der Rechtswissenschaft der Begriff "Beweis" ganz anders verwendet als im Volksmund.

    Wenn es Sie interessiert, googeln Sie mal den Begriff "Beweis" bzw. "Beweismittel"
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  • M. D.
    Dass in einem solchen Fall die übliche Haudrauf-Methode der Würzburger Staatsanwaltschaft und dieses gerne öffentlich posierenden Seebach versagt, war von Anfang an absehbar.

    Anstatt hier mit U-Haft und der üblichen plumpen Einschüchterung zu arbeiten, hätte man auf Kooperation und psychologisch wirksame Methoden setzten müssen - mit dem Ziel eines Geständnisses.

    Das fachkundige Personal dafür ist auch in Bayern vorhanden bspw. bei der Operativen Fallanalyse in München.
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