Ein Junge aus dem Landkreis Main-Spessart, der jetzt eigentlich in die zweite und bald in die dritte Klasse gehen müsste, ist bisher offenbar noch keinen Tag in der Schule gewesen. Lediglich am Einschulungstag sei er anwesend gewesen, heißt es von mehreren Personen, denen der Fall bekannt ist. Wie ist das möglich? In Deutschland gibt es eine Schulpflicht.
Die Recherchen zu diesem Fall gestalteten sich schwierig. Die zuständigen Stellen und die Schule verweigern aus Datenschutzgründen Auskünfte. In einem ähnlichen Fall entzog das Oberlandesgericht Karlsruhe 2022 wegen Kindeswohlgefährdung Eltern teilweise das Sorgerecht. Kindeswohlgefährdung sei es in diesem Fall wohl nicht, lässt das Landratsamt Main-Spessart durchblicken. Der Redaktion ist bekannt, dass die Mutter in Corona-Leugner-Kreisen verkehrte.
Laut dem Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach sind gegen die Mutter mehrere Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) anhängig, also offenbar verhängte Bußgelder wegen des Fernbleibens vom Unterricht. Näheres zu möglichen Hintergründen des Falls und dazu, wie es dem Kind geht, erfuhr die Redaktion von mehreren Personen, denen der Fall bekannt ist. Sie wollen allesamt anonym bleiben. Die Mutter selbst hat auf eine Anfrage der Redaktion nicht geantwortet.
Steigende Zahl von Schulverweigerungen in Main-Spessart
Aktuell sind dem Ordnungsamt des Landkreises acht Kinder unter 14 Jahren aus vier verschiedenen Familien in Main-Spessart bekannt, die nicht beziehungsweise nicht regelmäßig die Schule besuchen, teilt Markus Rill, Pressesprecher des Landratsamts, auf Anfrage mit. Zu Zeiten der Pandemie habe es bis zu 90 Kinder im Landkreis Main-Spessart gegeben, die den Unterricht nicht ordnungsgemäß besucht haben.
Die Schulen würden generell eine steigende Anzahl von Schulverweigerungen beobachten. Erstmals sei dieses Phänomen in der Corona-Pandemie verstärkt aufgetreten. "Das war in einer Vielzahl der Fälle die Entscheidung von Eltern, die Masken und Tests aus unterschiedlichen Gründen ablehnten", sagt Rill. Die meisten Fälle hätten sich inzwischen mit dem Auslaufen der Infektionsschutzmaßnahmen erledigt.
Meist zeigt das Verhängen von Bußgeldern Wirkung
Und bei dem Jungen? Zu einem Einzelfall dürfe man keine Auskunft geben, aber in der Vergangenheit sei dem Landratsamt Main-Spessart kein Fall eines bald zweijährigen Fernbleibens vom Unterricht bekannt.
Zunächst, so erklärt das Landratsamt, suchen die Schulen bei einem längeren unentschuldigten Fernbleiben vom Unterricht das Gespräch mit den Eltern. Findet sich kein Konsens, wird das Ordnungsamt eingeschaltet, das Bußgelder verhängen kann. Falls ein Verdacht der Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird das Jugendamt informiert. Meist zeige die Meldung beim Ordnungsamt und das Verhängen von Bußgeldern Wirkung, sagt Main-Spessarts Schulamtsdirektorin Karin Auth. Das höchste durch das Landratsamt bislang verhängte Bußgeld wegen unentschuldigten Fehlens im Unterricht belief sich auf 900 Euro und sei auch beglichen worden, heißt es vom Landratsamt.
Anfangs waren es wohl tatsächlich die Corona-Maßnahmen wie Masken und Tests, die die Mutter ablehnte, sagen Menschen, die den Fall kennen. Die Familie habe sich während der Pandemie ziemlich abgeschottet. Nach Einschätzung mehrerer Personen fremdele sie aber auch mit dem Schulsystem an sich, betrachte es als Zwang.
Die Kinder haben ohne Schule weniger Kontakt zu Gleichaltrigen
Und wie geht es dem Kind? Mehrere Personen, die sich auch Sorgen um das Wohl des Jungen machen, berichten, dass er im Sportverein ist, dass man ihn und seine Geschwister, die momentan auch nicht in die Schule gehen, ab und zu auf der Straße sieht, die Familie auf Festen. Von Urlaubsreisen außerhalb der Ferienzeiten wird erzählt.
Man hört aber auch, dass Gleichaltrige mit dem Jungen und seinen Geschwistern keinen allzu intensiven Kontakt hätten, weil der Umgang in der Schule fehle. Manche glauben zu wissen, dass die Kinder zu Hause unterrichtet werden, womöglich sogar mit anderen, die auch nicht zum Unterricht gehen.
Das Landratsamt Main-Spessart teilt mit, dass keine Hinweise auf eine organisierte alternative Beschulung vorliegen. Die Redaktion berichtete im Dezember 2021 von "Querdenker"-Unterricht in einem Haus in Esselbach. Auch im Raum Karlstadt soll es so etwas gegeben haben. "Teilweise erfolgt Homeschooling durch Eltern", schreibt Pressesprecher Markus Rill. Damit werde die Schulpflicht jedoch nicht erfüllt. Seit diesem Schuljahr befasst sich in Main-Spessart ein Arbeitskreis "Schulversäumnis" unter Leitung von Schulamt und Jugendamt mit diesem Thema.
Landratsamt: Längeres Fehlen in der Schule ist nicht automatisch Kindeswohlgefährdung
Für Schlagzeilen sorgte 2022 ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das den Eltern eines siebenjährigen Kindes, das wegen der Corona-Maßnahmen das komplette erste Schuljahr gefehlt hatte, teilweise das Sorgerecht entzog. Begründung: Kindeswohlgefährdung. Ziel der Schulpflicht sei nicht nur die Vermittlung von Wissen und sozialen Fähigkeiten, die möglicherweise auch zu Hause im Familienkreis erlernbar seien, sondern auch die Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrages, hinter dem wiederum wichtige Gemeinwohlinteressen stünden.
Man gehe bei einem längeren Fehlen in der Schule nicht automatisch von einer Kindeswohlgefährdung aus, teilt das Landratsamt Main-Spessart mit. Jeder Fall werde individuell beurteilt. Gemündens Amtsgerichtsdirektor Volker Büchs weiß von keinen Fällen im Landkreis, in denen wegen einer längeren unentschuldigten Schulabstinenz das Sorgerecht den Eltern ganz oder teilweise entzogen wurde oder werden sollte.
Als weiteres Mittel besteht laut Landratsamt die Möglichkeit, ein dauerhaft fehlendes Kind zwangsweise in die Schule zu bringen. Allerdings seien die Hürden dafür sehr hoch.
In welche Klasse käme der Junge, wenn er irgendwann doch zur Schule ginge?
Was wäre, wenn der Junge irgendwann zum ersten Mal in die Schule ginge? Das Landratsamt verweist auf das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), dort heißt es in Artikel 36 zur Schulpflicht: "Die Schülerinnen und Schüler sind in der Pflichtschule grundsätzlich in die Jahrgangsstufe einzuweisen, in die Schulpflichtige gleichen Alters (...) regelmäßig eingestuft sind." Bei mangelndem Bildungsstand können Kinder aber auch bis zu zwei Jahrgangsstufen tiefer eingestuft werden.
Schulamtsdirektorin Karin Auth bedauert Kinder, die länger nicht im Unterricht waren. Diese hätten oft Probleme, wenn sie wieder in die Schule gehen. "Da fehlt ganz viel."
Liebe Main Post, was soll das? Ein schrecklich aufgeblähter Artikel. Da hätte ein knapper Dreizeiler genügt: "Kind erscheint nicht in der Schule. Behörden ermitteln, lassen aber keine Informationen raus. Weitere wertlose Hintergrundinformationen liegen nur spekulativ und anonym vor."
es gibt keine dummen Kinder ,es gibt nur dumme Eltern.
Vierzig Jahre danach hat dieser Spruch noch Gültigkeit, und wahrscheinlich die nächsten 40 Jahre auch noch.
...und nun Datenschutz u. Schutz der Täter.
https://auswandern-info.com/wo-homeschooling-hausunterricht-erlaubt-ist
Wer die Möglichkeit und die finanziellen Mittel hat seinen Kindern Privatschul- oder exklusiven Homeschooling-Unterricht zu bieten bewahrt sie vor vielen Nachteilen und Problemen, der heutigen öffentlichen Schulen.
Da käme ausschließlich eine private Schule die über hohe Gebühren ein Problemklientel fernhalten und dadurch einen guten Unterricht, der später einmal ordentliche Karrierechancen ermöglicht, gewährleisten kann in Frage.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-12/bevoelkerungsforschung-auswanderer-akademiker-deutsche-studie?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F