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Esselbach
Querdenker-Unterricht hätte in Haus in Esselbach nicht stattfinden dürfen
Bis zu 1000 Euro Bußgeld fordert das Landratsamt Main-Spessart fürs Schulschwänzen. Der Unterricht von Schulschwänzern in Esselbach war wohl in mehrerlei Hinsicht nicht zulässig.
Zahlreiche Fahrzeuge von Polizei und Behörden standen Mitte Dezember am Rand der Durchgangsstraße während einer Hausdurchsuchung in Esselbach.
Foto: Joachim Spies | Zahlreiche Fahrzeuge von Polizei und Behörden standen Mitte Dezember am Rand der Durchgangsstraße während einer Hausdurchsuchung in Esselbach.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 10.02.2024 07:47 Uhr

Wohl unerlaubterweise wurden bis Mitte Dezember in Esselbach (Lkr. Main-Spessart) Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Coronamaßnahmen nicht in die Schule gingen, während der Schulzeit unterrichtet. Das Landratsamt hatte bei einer gemeinsam Durchsuchung mit dem Schulamt und der Polizei in einer Einrichtung eine "überschaubare Gruppe von Kindern im schulpflichtigen Alter" angetroffen.

Vor Ort erging eine Nutzungsuntersagung gegen die betreffende Person, da es sich um eine nicht genehmigte Nutzung eines zu Wohnzwecken genehmigten Gebäudes handelte, so das Landratsamt Main-Spessart auf erneute Nachfrage. Ob weitere Ordnungswidrigkeiten vorliegen, werde aktuell geprüft, im Raum stehen Verstöße gegen Baurecht, Schulrecht und die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Nähere Auskünfte könne das Landratsamt nicht geben, das es sich um ein laufendes Verfahren handle. Eltern, die ihre Kinder dort womöglich illegal unterrichten ließen statt sie in die Schule zu schicken, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Da es als Schulschwänzen gilt, wenn Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule gehen, weil sie Masken oder Coronatests ablehnen, laufen in Main-Spessart bereits 80 Bußgeldverfahren gegen Eltern. Von weiteren illegalen Beschulungen im Landkreis außer in Esselbach ist dem Landratsamt nichts bekannt. Nicht bestätigen kann die Behörde zudem das Gerücht, dass die in Esselbach angetroffenen Kinder an wechselnden Orten unterrichtet wurden.

Bislang Bußgeldbescheide bis 900 Euro verschickt

Der Höchstbetrag von 1000 Euro fürs Schulschwänzen sei bisher noch nicht gefordert worden, so Dorothea Fischer von der Pressestelle des Landratsamts. "Es wurden jedoch bereits einige Male 900 Euro festgesetzt, allerdings für einen Verstoßzeitraum von zwei bis drei Wochen zusammengefasst." Der Regelsatz fürs Schulschwänzen beträgt 25 Euro pro Tag pro Elternteil. Dieser könne sich im Einzelfall "je nach Dauer und Vehemenz – also insbesondere bei wiederholten Verstößen – sowie durch andere Merkmale" erhöhen. Bei mildernden Umständen könne sich der Satz aber auch verringern.

Vielleicht war es das Bußgeld, das manche Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler inzwischen zum Umdenken gebracht hat. Jedenfalls teilte das Landratsamt am Montag mit, dass bis auf einen sämtliche Testverweigerer an weiterführenden Schulen in Main-Spessart in den Unterricht zurückgekehrt seien.

 
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  • h. k.
    Der Regelsatz fürs Schulschwänzen beträgt 25 Euro pro Tag pro Elternteil.

    Das ist nur konsequent, wenn Schulschwänzen geahndet wird.
    Das muss aber für alle gelten, auch für FFF, wenn die am Freitag schwänzen.
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  • D. K.
    Weil Sie FFF nicht mögen?
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  • L. S.
    Weil das Recht für alle gleich gilt.
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  • D. K.
    Es macht wohl doch einen Unterschied ob Eltern über Wochen hinweg mit erheblichem Aufwand dies organisieren oder wenn Kinder und Jugendliche aus eigenem Antrieb ein paar Stunden dem Unterricht fernbleiben.

    Außerdem gab es in Esselbach wahrscheinlich noch weitere Verstöße.
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  • h. k.
    l.saubert

    Genau aus diesem Grund
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  • H. S.
    Da hätten die dieses Gelände wohl zu einem "Reichsbürger-Gelände" deklarieren müssen, auf dem die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht gelten, weil wir nach deren Meinung immer noch in der Weimarer Republik leben...
    Was denen abgeht, ist dass man mit denen in der Weimarer Republik auch ganz schnell kurzen Prozess gemacht hätte...
    Nach heutigem Recht: Jugendamt einschalten, wegen möglicher Kindeswohlgefährdung!
    Solche Eltern sind nach derzeitiger Rechtslage nicht fähig, Kinder zu erziehen.
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  • P. K.
    Und im 3. Reich, in dem die Reichsbürger tatsächlich gerne wären, hätte es noch nicht mal einen kurzen Prozess gegeben.
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  • H. D.
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  • H. D.
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  • K. F.
    ganz gscheit so! da gehört ordentlich draufgebrummt!
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  • H. D.
    Klafie entweder sie haben keine Kinder oder kein Herz. Gute Besserung
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