Mit dem erneuten Start des Präsenzunterrichts im September 2021 haben einige Eltern ihre Kinder zu Hause behalten. Die Begründung: Sie sollten keine Masken tragen oder sich regelmäßig testen lassen müssen. Anfangs wurde das Vorgehen noch toleriert, aber seit Oktober 2021 galt das als Schule schwänzen.
Insgesamt hat das Landratsamt Main-Spessart 200 Bußgeldverfahren gegen Corona-Schulschwänzer eingeleitet, teilt die Behörde auf Anfrage dieser Redaktion mit. Die höchste verhängte Summe habe 900 Euro betragen. Allerdings würden sich die meisten Verfahren in die Länge ziehen, nur in zwei Fällen sei das Bußgeld bereits bezahlt worden, schreibt Tina Starck von der Pressestelle des Landratsamts. Gegen einige der Bußgeldbescheide sei Einspruch erhoben worden, woraufhin diese Verfahren vom Landratsamt zur Anhörung an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden.
Landratsamt weiß von aktuellen Schul-Verweigerern
Dass die Pflicht zum Testen und Maskentragen an den Schulen weggefallen ist, habe "sicher zur Entspannung beigetragen". Es gebe aber weiterhin einzelne Verweigerinnen und Verweigerer. "Genaue Zahlen haben wir aktuell leider keine vorliegen", schreibt Starck. Die dafür notwendige Recherche in der Behörde und an den Schulen sei ein "enormer Aufwand".
Zum Fall mit der mutmaßlich illegalen Beschulung von Kindern in einem Haus in Esselbach teilt die Pressestelle mit, dass sie dazu keine Auskunft geben könne – und verweist auf ein "laufendes Verfahren". Im Dezember 2021 hatte das Landratsamt gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und mit Unterstützung mehrerer Polizeistreifen ein Gebäude in Esselbach durchsucht, in dem mehrere schulpflichtige Kinder offenbar unterrichtet wurden. Im Raum standen Verstöße gegen Baurecht, Schulrecht und die damals gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Esselbacher Querdenker-Beschulung erfüllte Kriterien für eine Schule nicht
Das Landratsamt habe die Obere Schulbehörde an der Regierung von Unterfranken prüfen lassen, ob das Unterrichten in Esselbach die Kriterien für eine Schule erfüllt. Das teilt Regierungssprecher Johannes Hardenacke auf Anfrage mit. Das wenig überraschende Ergebnis: "Das Beschulungsangebot erfüllte nicht die Kriterien für eine Schule. Schulaufsichtliche Konsequenzen in diesem Zusammenhang kommen daher nicht in Betracht."
Die Voraussetzung für eine "Schule" wäre gewesen, "dass ein gewisser hinreichender Organisationsgrad gegeben ist, wie beispielsweise die vorgegebene regelmäßige Organisation des 'Unterrichts' (z. B. Stundenplan) und die planmäßige Unterweisung zusammengestellter Schülergruppen an einem festgelegten (gleichbleibenden) Ort in entsprechenden Räumlichkeiten", so Hardenacke. Außerdem müsste der Betrieb auf Dauer angelegt sein.
Regierung: "Esselbacher Beschulung vergleichbar mit Lerngruppe"
"Diese Indizien lagen bei den Zusammenkünften in Esselbach nicht vor, es handelte sich um ein Beschulungsangebot vergleichbar einer Lerngruppe." Im Raum stand im Dezember, dass die in Esselbach womöglich illegal beschulten Kinder in wechselnden Privaträumen in mehreren Ortschaften unterrichten worden seien.