
Die Verteidigung des 15-jährigen Jugendlichen, der im September 2023 einen Mitschüler in Lohr (Lkr. Main-Spessart) erschossen hat, geht in Revision. Das hat Strafverteidiger Hans-Jochen Schrepfer dieser Redaktion am Freitag bestätigt. Am Mittag hatte das "Main-Echo" entsprechend berichtet.
Gericht glaubte Version des Angeklagten nicht
Am Montag hatte die Große Jugendkammer des Landgerichts Würzburg den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft wegen Mordes verurteilt. Der Jugendliche hatte den tödlichen Schuss mit der großkalibrigen Pistole eines Bekannten im Prozess eingeräumt. Er habe den Schuss in den Hinterkopf jedoch nicht absichtlich abgegeben.
Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, man glaube nicht an den vom Angeklagten geschilderten Tatablauf. Demnach war ein angeblicher Waffendeal Grund für das Treffen der beiden Schüler am Schulzentrum in Lohr gewesen. Dabei sei es zum Streit und schließlich zum Schuss gekommen, sagte die Verteidigung.
Verteidiger geht von Totschlag aus: Argumente nicht ausreichend gewürdigt
Für die Richter passte diese Version der Tat nicht zu den Verletzungen des 14 Jahre alten Opfers. Vielmehr sah es die Jugendkammer als erwiesen an, dass die Tat geplant war und der Angeklagte mit direktem Vorsatz handelte. Der Getötete sei arg- und wehrlos gewesen, sodass nach der Überzeugung der Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht sei, berichtete eine Gerichtssprecherin aus der nicht öffentlichen Sitzung.
Schrepfer erklärte am Freitag dagegen, er gehe nach wie vor nicht von Mord, sondern von Totschlag aus. Argumente, die dafür sprechen, habe das Gericht nicht ausreichend gewürdigt. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert.
Was eine Revision bedeutet
Bei einer Revision wird im Unterschied zur Berufung der Fall nicht noch einmal komplett neu aufgerollt. Vielmehr wird dabei "nur erörtert, ob das Urteil Rechtsfehler aufweist", erklärt der Würzburger Strafrechtler Prof. Frank Zieschang. Mit Revisionen befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH).
Verwirft der BGH die Revision, wird das Urteil rechtskräftig. Geben die Bundesrichter der Revision statt, wird das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen. Dort muss die Verhandlung dann erneut durchgeführt werden, allerdings vor anderen Richtern.