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Wiesenfeld
Mordfall Sabine Back: Entscheidung über Anklage könnte im Herbst fallen
Die Ermittlungen im ungeklärten Wiesenfelder Mordfall von 1993 ziehen sich: Die Ermittler arbeiten am Abschlussbericht. Der Verteidiger erwartet die Einstellung des Verfahrens.
Mit diesem Flugblatt machte die Polizei Anfang des Jahres in Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) auf ihre neuen Ermittlungen im Fall des Mordes an der 13-jährigen Sabine aufmerksam.
Foto: ArchivKarl-Josef Hildenbrand, dpa | Mit diesem Flugblatt machte die Polizei Anfang des Jahres in Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) auf ihre neuen Ermittlungen im Fall des Mordes an der 13-jährigen Sabine aufmerksam.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 13.02.2024 08:20 Uhr

Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach und die Mordermittler der Würzburger Polizei beschäftigt nach wie vor ein alter Fall: Fast 28 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der damals 13-jährigen Sabine Back in Wiesenfeld, einem Stadtteil von Karlstadt (Lkr. Main-Spessart), ist noch immer nicht klar: Wurde das Mädchen von zwei Männern getötet, die sie kannte? 

Um eine Verurteilung zu erwirken, müsste den Männern, die heute 54 und 44 Jahre alt sind, Mord nachgewiesen werden. Alle anderen Delikte wären mittlerweile verjährt. Zwei DNA-Spuren eines Tatverdächtigen an Sabines Kleidung hatten im vergangenen Januar wieder Bewegung in den lange ruhenden Fall gebracht. Das hatte 27 Jahre nach dem Mord an dem Mädchen neue Hoffnungen geweckt, dass der Fall doch noch geklärt werden könnte. Doch reichen die Indizien für einen Prozess aus?

Laut Thorsten Seebach fassen die Ermittler derzeit ihre Erkenntnisse zum Abschlussbericht zusammen, der im September fertig werden soll. "Ich rechne damit, dass ich im Oktober entscheiden kann, ob wir Anklage erheben", sagte Seebach auf Nachfrage dieser Redaktion.

Verteidiger: "Keine Beweisgrundlage für hinreichenden Tatverdacht"

Dann muss das Landgericht Würzburg entscheiden, ob die Anklage genug Substanz hat, um zu einem Prozess zugelassen zu werden. Das Gericht hielt die Durchsuchung bei dem 54 Jahre alten Verdächtigen im Januar so viele Jahre nach der Tat für rechtlich nicht zulässig, der zweite Verdächtige wurde Ende März nach zehn Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen. "Aus meiner Sicht gibt es weiter keine Beweisgrundlage für einen hinreichenden Tatverdacht gegen meinen Mandanten, weshalb ich die Einstellung des Verfahrens erwarte", sagte Verteidiger Hanjo Schrepfer.

Sabines Eltern haben den Würzburger Rechtsanwalt Jan Paulsen verpflichtet, ihre Interessen zu vertreten. Zum Stand des Verfahrens wollen sie sich nicht äußern, teilte Paulsen auf Nachfrage mit.

Wie kam die DNA des Verdächtigen an die Kleidung des Mädchens?

Die damals 13-jährige Sabine war kurz vor Weihnachten 1993 in Wiesenfeld verschwunden, nachdem sie mehrfach einen Pferdehof besuchte, der einem der beiden Verdächtigen gehört. Nach tagelanger Suche wurde ihre Leiche in der Jauchegrube des Aussiedlerhofes gefunden. Sie war misshandelt, getötet und versteckt worden.

Schon damals geriet der heute 44-Jährige unter Verdacht. Die neuen Ermittlungen brachten ein überraschendes Ergebnis und die Frage: Wie kam die DNA des damals 17-Jährigen an die Unterwäsche des getöteten Mädchens? Mehrere Personen hatten berichtet, dass der Mann nach dem Leichenfund Äußerungen gemacht habe, die darauf schließen ließen, dass er wisse, was passiert sei. Aber bei den Ermittlern schwieg er.

Bekannt ist, dass Sabine am Nachmittag vor ihrem Tod den zweiten Verdächtigen besucht hatte, wobei zeitweise beide Männer anwesend waren. Der Grund des Besuchs blieb rätselhaft, nach belanglosen Gesprächen über Computer, soll Sabine wieder gegangen sein, erzählten die Männer.

 
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  • H. S.
    ….wenn das mal kein Mord war, weiß ich auch nicht mehr. Sperma und Blutflecken vom 44 Jährigen am getöten Mädchen…. aber es fehlen Beweise?????????? Will uns da jemand erzählen die beiden hatten eine Liebesbeziehung und dann kam der Heilige Geist und hat den Rest erledigt? Heutzutage muss man nur was abstreiten und keiner kann einem was nachweisen, weil es niemand gesehen hat? Es ist eine Schande!
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  • D. K.
    In Amerika wäre das ein klarer Fall. Eseidenn man kann der Jury eine plausible Erklärung für die DNA auf der Unterhose des Opfers lieferen. Bei manchen Taten wünscht man sich das amerikanische Rechtssystem...
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  • S. C.
    Leider falsch. Der Verdächtige kann (und darf) alles mögliche mit dem späteren Opfer gemacht haben, auch Sex usw.

    Aber das ist nunmal kein Beweis, daß er das Mädchen ermordet hat. Und nur darum geht es.
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  • A. K.
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