
Seit mehreren Jahren streitet sich der Marktheidenfelder Michael Barthel wegen eines nicht genehmigten Unterstands mit dem Landratsamt und der Stadt Marktheidenfeld. 2017 hat er den Unterstand ohne schriftliche Baugenehmigung, nur mit mündlicher Zusage, gebaut. Weil der aber vom Bebauungsplan Birken III abweicht, wurde er anonym angezeigt. Nach vielen Schleifen, vor Gericht und außergerichtlich, klagte Barthel schließlich gegen die Ablehnung seines zweiten nachträglichen Bauantrages.
Über diese Klage wurde jetzt am Würzburger Verwaltungsgericht verhandelt – mit dem Ergebnis, dass Barthel seinen Antrag zurückzog. Denn das Gericht machte klar, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe.
Ob man nicht doch noch eine außergerichtliche Lösung finden könne, fragte der Vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung in die Runde. Bei einem Termin vor Ort im Juli 2023 war dieser Versuch zuletzt gescheitert. Das Gericht hatte sich Barthels Unterstand genau angeschaut und auch die umliegenden Grundstücke geprüft. Bei dem Treffen wurde ein Vergleichsvorschlag unterbreitet: Barthel sollte seinen Unterstand um 2,20 Meter zurückbauen. Der Marktheidenfelder hätte dem zugestimmt, Landratsamt und Stadt lehnten jedoch ab.
Stadt Marktheidenfeld möchte keinen Präzedenzfall schaffen
Vor Gericht zeigte sich ein Vertreter des Landratsamtes dann aber doch gesprächsbereit. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es eine gültige Baubeseitigungsanordnung gebe und man dadurch einen gewissen Druck habe. Knackpunkt ist die Größe des Unterstands: Bei einem Rauminhalt von bis zu 75 Kubikmeter ist dieser genehmigungsfrei, das Landratsamt wäre damit also raus aus der Entscheidung.
Die Stadt müsste bei dieser Lösung aber zustimmen und eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilen. Und das wolle man nicht, erklärte Wilhelm Trabel aus dem Marktheidenfelder Bauamt, der die Stadt vor Gericht vertrat: "Wir wollen keine weiteren Präzedenzfälle schaffen." Die im Bebauungsplan verankerte Baugrenze bleibe auch bei einem Rückbau verletzt. Darüber abstimmen würde zwar der Marktheidenfelder Bauausschuss und wie der entscheide, könne er natürlich nicht sagen, so Trabel. Der Richter hatte allerdings große Zweifel, ob der Antrag im Bauausschuss durchgehe, machte er in Richtung Barthel klar.
Das Gericht gab deshalb einen Ausblick auf das zu erwartende Urteil, sollte Barthel seine Klage nicht zurückziehen: Barthels Antrag auf Verfahrensfreiheit könne man nicht stattgeben, da in seinem Bauantrag noch die ursprüngliche Größe des Unterstands stehe. Und die sei deutlich über den 75 Kubikmetern.
Bebauungsplan Birken III laut Gericht weiter wirksam
Eine weitere Argumentation Barthels, die aus seiner Sicht für eine Genehmigung spricht, bezieht sich auf den Bebauungsplan. Der ist in seinen Augen "funktionslos" geworden, da auch viele andere Bauten im Umkreis nicht den Vorschriften entsprechen. Laut Gericht trifft das vor allem auf die Begrünung am Rand der Grundstücke zu, die bei vielen nicht eingehalten werde. Hinsichtlich der Baugrenzen gebe es zwar auch einzelne Verstöße. Das sei jedoch nicht genug, um den Bebauungsplan für nicht mehr wirksam zu erklären.
"Der Unterstand liegt komplett außerhalb des Baufensters und ist insgesamt ein relativ großes Gebäude", fasste einer der Richter zusammen. "Eine Befreiung wäre deshalb unzulässig."
Nach einer kurzen Beratung erklärte Barthels Anwalt, dass man die Klage zurückziehen werde. Man wolle noch einmal mit dem Landratsamt über eine mögliche Lösung verhandeln. Dem stimmte der Vertreter des Landratsamtes zu und sagte, man wolle auch noch einmal mit dem Marktheidenfelder Bürgermeister sprechen. Sollte bei diesen Gesprächen nichts herauskommen, muss Barthel seinen Unterstand endgültig zurückbauen. "Wir schließen die Verhandlung in der Hoffnung, dass es doch noch eine Einigung gibt", so der Richter.