
Seit über sechs Jahren beschäftigt Michael Barthel nun schon der Streit um seinen Carport, den er im Marktheidenfelder Wohngebiet Birken III gebaut hat. Um dort ein Wohnmobil unterzustellen, hat er im April 2017 mit dem Bau begonnen. Kurz danach wurde er bei der Stadt anonym angezeigt. Davon hat er jedoch erst erfahren, als Ende Juni die Aufforderung zum Rückbau kam. Da war der Unterstand aber schon fertig und sein Wohnmobil sollte bald geliefert werden. "Sonst hätte ich ja noch reagieren können", sagt Barthel.
Der Grund für die Klage: Barthels Carport entspricht nicht dem Bebauungsplan. Das wusste er zwar, hatte sich aber auf eine mündliche Zusage des Marktheidenfelder Bauamtes verlassen, dass er trotzdem bauen könne. Nur die Zufahrtsgenehmigung über den Radweg am unteren Ende des Grundstücks hatte er schriftlich vom Ordnungsamt.
Seitdem ist viel passiert. Barthel versuchte, seinen Carport über einen nachträglichen Bauantrag genehmigen zu lassen, der wurde jedoch abgelehnt. Er reichte einen weiteren Bauantrag ein, diesmal nicht mehr mit der Absicht, dort sein Wohnmobil zu parken, sondern den Bau nur noch als Unterstellhalle zu nutzen. Auch das wurde abgelehnt. Gegen diese zweite Ablehnung klagte er vor dem Verwaltungsgericht, das Verfahren läuft noch.
In der Zwischenzeit kam ein Bescheid des Landratsamtes mit einer Zwangsgeldforderung, da sein Unterstand noch immer steht. Ebenso wurde ihm eine Pfändung angedroht. Auch dagegen wehrte sich Barthel, mit Verweis auf die noch ausstehende gerichtliche Entscheidung über den abgelehnten Bauantrag. Zwischenzeitlich hat er auch eine Petition mit 172 Unterschriften eingereicht, die die Aufhebung des Bebauungsplans Birken III zum Ziel hatte. Diese wurde jedoch vom Marktheidenfelder Stadtrat abgelehnt.
Verwaltungsgericht hat Baugebiet im Juli besichtigt
"Durch Corona hat sich alles tierisch hin und hergezogen", sagt Barthel. Im Juli hat nun eine Delegation des Verwaltungsgerichts das Baugebiet besichtigt. Daraufhin hat das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, den Barthel nach eigener Aussage "schweren Herzens" angenommen hätte, auch wenn er für ihn sehr teuer gewesen wäre. Der Vergleich sah vor, dass er seinen Unterstand um 2,20 Meter vom Fahrradweg aus zurück bauen müsste. Doch das Landratsamt hat den Vorschlag abgelehnt, die Stadt Marktheidenfeld schloss sich dem an. Man habe ihm im Landratsamt sinngemäß gesagt, dass man das Gebäude nicht genehmigen könne, da man keinen Präzedenzfall für andere Bauten in dem Bereich schaffen wolle, so Barthel.
"Interessant ist das jetzt für alle, die dort wohnen", erklärt Barthel, warum er sich erneut an die Presse gewandt hat. Er kenne viele Carports oder Unterstellhallen, die zwar genehmigt seien, aber nicht dem Bebauungsplan entsprächen. Oder, wie in seinem Fall, nur nach einer mündlichen Zusage des Bauamtes gebaut wurden. Auch bei Gartenhäuschen könne es Probleme geben, glaubt er. Denn die seien nach seinen Recherchen zwar bis zu einem Rauminhalt von 75 Kubikmeter genehmigungsfrei – jedoch nur, wenn sie innerhalb des Baufensters stehen, also dem Bereich, auf dem das Grundstück bebaut werden darf. "Ich möchte, dass die Bürger das wissen", so Barthel.
Landratsamt: Baukontrollen werden kommen
Das Landratsamt erklärt auf Anfrage, dass die "Legalisierung der baulichen Anlage" im Nachgang aus "bauplanungsrechtlichen Erwägungen" nicht möglich sei. "Insbesondere befindet sich die bauliche Anlage von Herrn Barthel außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans Birken III", schreibt Pressesprecher Markus Rill. "Die Verpflichtung zur Beseitigung seiner Anlage ist allerdings bestandskräftig und kann mit Rechtsmitteln nicht mehr angegriffen werden. Der Eigentümer ist nun aus rechtlicher Sicht verpflichtet, seine bauliche Anlage zu beseitigen."
Zu der Aussage von Michael Barthel, dass in dem Gebiet viele Bauten nicht dem Bebauungsplan entsprechen, teilt das Landratsamt mit, dass es in nächster Zeit Baukontrollen durchführen lassen werde. Die Besitzer werden darüber nur informiert, wenn dazu das Grundstück betreten werden müsse, so Rill. Nach welchen Kriterien die Bauten ausgewählt und überprüft werden, erarbeite das Landratsamt derzeit noch.
Ein weiterer Verhandlungstermin steht noch nicht fest
Für die Stadt Marktheidenfeld teilt der geschäftsleitende Beamte Matthias Hanakam mit, dass sich der Sachstand nicht wesentlich geändert habe. Bei dem Besichtigungstermin im Juli habe das Gericht angedeutet, dass die Klage von Barthel nicht unbedingt erfolgsversprechend sei. Deshalb sei aus Sicht der Stadt auch der Vergleichsvorschlag nicht sinnvoll gewesen und man habe sich dem Landratsamt bei der Ablehnung angeschlossen, so Hanakam.
Wann endgültig über Barthels Klage gegen die Ablehnung seines zweiten nachträglichen Bauantrags entschieden wird, ist noch offen. Das Verwaltungsgericht gibt zu dem laufenden Verfahren keine Informationen. "Ein Verhandlungstermin ist derzeit nicht angesetzt", schreibt Richter Philipp Hornung lediglich auf Anfrage.
Geht man jetzt wieder an die Öffentlichkeit um den Stadtrat und das Landratsamt unter
Druck zu setzen ?
Wenn es einen Vergleich gab , warum wurde dieser vom Landratsamt abgelehnt ?
Dies ist ein Fußgänger- und Fahrradweg - Warum hat man dies genehmigt das dieser
mit einem Wohnmobil befahren werden darf ?
Hat man sich da keine Gedanken im Amt gemacht , das man dies wohl dazu benötigt um auf
einen Abstellplatz zu kommen ?
Wieviele Behörden muß man den immer fragen und weiß die rechte Hand nicht was die
linke Hand entscheidet ?
Wie lange und wieviele Ämter will man denn noch auf Dauer beschäftigen und haben
wir nicht größere und wichtigere Sorgen ?