
Die Medaille hat zwei Seiten. Eine rechtliche, an der es nichts zu deuteln gibt, und eine menschlich-moralische, über die sich streiten lässt. Michael Barthel, Bauherr aus dem Stauffenbergring in Marktheidenfeld, ist Realist und sieht das auch so. Dem Carport, den er am Mühlenweg am Rande des Baugebiets Birken errichtet hat, fehlen die rechtlichen Grundlagen. Für die mündliche Zusage, auf die er sich beruft, gibt es keinen Beleg. Aber Barthel ist niemand, der gleich aufgibt. Nun hofft er, die Genehmigung auf einem anderen Weg doch noch zu bekommen – indem er den gesamten Bebauungsplan aufheben lassen will.
Für diesen Vorstoß führt Barthel mehrere Argumente ins Feld, die stichhaltig klingen: Der Bebauungsplan Birken III stammt aus dem Jahr 1990, ist also über 30 Jahre alt und werde heutigen Anforderungen beispielsweise hinsichtlich Photovoltaik, Baumaterialien, Gebäudezuschnitten nicht mehr gerecht. Außerdem seien schon über 90 Prozent des Baugebiets bebaut und gebe es eine Fülle von Abweichungen von den Vorgaben, genehmigte und ungenehmigte.
Zahlreiche Abweichungen von den Vorgaben zu sehen
Auf den Unterschriftenlisten, die der frühere Berufspilot entworfen hat und in Marktheidenfeld kursieren lässt, heißt es unter anderem: "Allein bei den Nebengebäuden gibt es bei ca. 240 bebauten Grundstücken etwa 100 Nebengebäude, die in Dachform, Eindeckung und Baufenster vom Bebauungsplan abweichen". Auch das vorgeschriebene Rahmengrün, ein drei Meter breiter Grünstreifen, den etwa 40 Grundstücke am Rande des Baugebiets haben sollten, werde bei gut 90 Prozent der Flächen nicht eingehalten.
Von der Resonanz auf sein Ansinnen ist er selbst überrascht: "Ich stoße auf viel Zuspruch." Mit so vielen Unterschriften habe er nicht gerechnet, gesteht Barthel, will aber noch keine Zahl nennen, weil noch mehrere Listen unterwegs sind. Dass er als Jugendtrainer, von seinem früheren Engagement in der Kirche und für eine Band sowie als Kandidat der UGM-Kreistagsliste in Marktheidenfeld kein Unbekannter ist, hat sicher dazu beigetragen.
Mehrere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
Im Marktheidenfelder Rathaus ist die Aktion bereits bekannt. Eine Aufhebung des Bebauungsplans sei grundsätzlich denkbar, meint der geschäftsleitende Beamte Matthias Hanakam. Dass ein Bürger ein solches Verfahren anstößt, sei auch möglich, so Hanakam, der mehrere Formen der Bürgerbeteiligung hierfür aufzählt: Eine Petition, mit der sich jeder Einwohner an die Stadt wenden kann. Ein Bürgerantrag, den ein Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben müsste, oder gar ein Bürgerbegehren, für das aber ein Quorum von neun Prozent der Wahlberechtigten gilt.
Einen weiteren Weg nennt Matthias Hanakam nicht. Es ist jener, den Barthel ins Auge gefasst hat: "Ich werde noch dieser Tage eine Klage gegen den Bebauungsplan am Verwaltungsgericht einreichen wegen Verstoß gegen das Willkürverbot und wegen Funktionslosigkeit." Der Plan sei schlichtweg überholt, habe seine Funktion verloren. Dass trotz gleicher Vorgaben manche Nebengebäude zugelassen wurden, andere nicht, sei willkürlich.
Womit wir wieder beim Carport wären und bei Barthels menschlicher Enttäuschung. "Ich wollte mein Wohnmobil nicht auf die Straße stellen, deshalb bin ich auf die Stadt und habe mich nach der Möglichkeit erkundigt, einen Carport zu errichten," erinnert Michael Barthel an die Anfänge 2016. Habe es zunächst geheißen, das gehe nicht, ging Barthel nach den Gesprächen im Bauamt und im Ordnungsamt mit der Zusage für eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren des Mühlenweges und einer Aussage, die er als Bau-Zusage deutete, wieder heim.
Anonyme Anzeige wurde dem Bauherrn erst Wochen später bekannt
Die Zufahrtserlaubnis zu seinem Garten kam tatsächlich. Dass er über das Gespräch im Bauamt nichts Schriftliches hat, wurmt Barthel noch heute. Da sei er naiv gewesen, räumt er im Nachhinein ein. Doch er glaubte sich im Recht, als er am 6. April 2017 die Stützbalken stellte. Dass sein Bau anonym angezeigt wurde und dies die Stadt am 18. April dem Landratsamt meldete, das muss und kann er akzeptieren. Dass die Stadt ihn davon nicht in Kenntnis setzte, allerdings nicht.
"Ich habe erst am 26. Juni erfahren, dass eine Anzeige vorliegt und der Carport wieder weg soll." Da aber habe er schon gestanden, waren mehrere Tausend Euro investiert. "Hätte mich die Stadt gleich über die Anzeige informiert, wäre mir viel erspart geblieben", sagt Barthel.
Der nachgeschobene Bauantrag wurde vom Bauausschuss 2017 abgelehnt, auch – so behauptet es der Bauherr – weil die damalige Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder das Gremium auf Basis falscher Auskünfte aus der Verwaltung informierte. Dabei habe er ihr zuvor den korrekten Sachverhalt in einem Gespräch im Rathaus erläutert. Dass im Ausschuss der Eindruck entstand, er habe die Unwahrheit gesagt, hat Barthel erschüttert. Er spricht von Rufschädigung, hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin und vier weitere Beschäftigte im Rathaus eingereicht.
Nur der Bürgermeister stimmt für den Antrag
Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung zog Barthel auf Anraten der Richter zurück. Beim Vorort-Termin des Gerichts sah er ein, dass diese nichts gebracht hätte. Gegen das Zwangsgeld, weil er der Beseitigungsanordnung bis heute nicht nachkam, klagt er. Das jüngste Kapitel: Am 26. Januar 2021 hatte der Bauausschuss über einen neuen Bauantrag von Barthel zu entscheiden. Vom Wohnmobil war keine Rede mehr, nun ging es um die Nutzung als Unterstellhalle für Geräte und Holzlager. Er fiel mit 10:1 durch. Lediglich Bürgermeister Thomas Stamm stimmte dem Vorhaben zu.
Der Bauantrag liegt nun dem Landratsamt vor. Er wurde noch nicht abschließend geprüft, teilt die Behörde über die Pressestelle mit. Auch im Marktheidenfelder Rathaus weiß man dazu nichts Neues: "Nein, hier müssen wir abwarten", sagt Matthias Hanakam. Wie Michael Barthel diese Wartezeit nutzen wird, liegt auf der Hand: Er sammelt weiter Unterschriften und verteilt entsprechende Listen an Interessierte. Denn er ist zuversichtlich, dass es noch weitere Betroffene und somit Mitstreiter gibt.
Auch hier sollte ein Wohnmobil unter einen Carport. Die Fläche dafür ist auf der einen Seite von einer 5m hohen Baumreihe begrenzt, auf der anderen Seite steht, durch einen Mauerabschnitt um 50cm erhöht, seit 50 Jahren eine Garagenzeile direkt auf der Grenze. Der Carport hätte diese um ca. 30 cm überragt.
Das war aber nicht das Problem, sondern die "Grenzbebauung". Das LRA wollte zwingend eine Neueinmessung der Grundstücksgrenzen, natürlich gegen 4000€ Gebühr.
Nur: was hätte das gebracht? Hätte die Garagenzeile abgerissen werden müssen, sollte sie doch auf unserem Grundstück stehen? Oder was?
Nebenbei bemerkt: SÄMTLICHE Nachbarn hatten, wie auch die Gemeinde, schriftlich ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erklärt.
Fazit: kein Carport, kein Geld für den örtlichen Handwerker.
Mittlerweile überhaupt kein Geld mehr für MSP. Bin umgezogen in einen bürgerfreundlicheren Landkreis. Dort lachte man im LRA nur über den MSP-Zirkus...
Er hat nichts schriftliches , was eindeutig ein Versäumnis war.
Wenn jeder baut und nachher einen Bürgerantrag startet , kann
dann irgendwann alle machen was sie wollen . Ein Wohnmobil ist auch keines
sichtbar und darauf hinweisen das andere sich auch daran gehalten haben ,
naja .
Auf der anderen Seite sind auch nicht mehr alle Bebauungspläne zweitgemäß,
siehe Anzahl der Carports usw.
Die Unterschriften kann man auch leicht erhalten bei ebensolchen Schwarzbauern. Gibt es auch Listen auf denen man unterschreiben kann, die für einen Abriss sind?