
Das Verfahren um den Schwarzbau von Michael Barthel ging vor dem Würzburger Verwaltungsgericht in eine neue Runde und die Hoffnung ist groß, dass eine Lösung gefunden worden ist, mit der zwar nicht alle zufrieden sind, aber an die sich die Beteiligten halten. Wie berichtet hatte Barthel auf seinem Anwesen im Marktheidenfelder Baugebiet Birken einen Carport gebaut. Da dies ein Schwarzbau war, wurde er vom Landratsamt angewiesen, diesen wieder zu entfernen.
Weil er dem nicht nachkam, wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro gefordert und ein zweites in Höhe von 3000 Euro angedroht. Dagegen hat er vor dem Verwaltungsgericht geklagt und sich am Donnerstag auf Vermittlung des Gerichts mit dem Landratsamt auf einen Vergleich geeinigt.
Zunächst ging es um die rechtliche Bewertung des Vorgangs. Das Gericht betonte, dass nach Prüfung das Landratsamt korrekt gehandelt habe. Nach Aktenlage sei die Beseitigungsanordnung des Carports rechtens gewesen, ebenso die Verhängung der beiden Zwangsgelder. "Es sieht nicht sehr gut aus", wandte sich der Richter daher an den Kläger, stellte aber in Aussicht, nach einer Lösung zu suchen, mit der beide Parteien zufrieden sind.
Nachträglicher Bauantrag wurde nicht genehmigt
Michael Barthel war ohne rechtlichen Beistand vor Gericht erschienen. "Ja", sagte er, "es ist alles rechtens, und dennoch ist es eine Katastrophe, wie mit mir umgegangen worden ist." Dazu führte er aus, wie es zu dem Bau gekommen war. Er sprach von einer mündlichen Zusage vom Bauamt Marktheidenfeld, die er für den Bau des Carports, den er zum Abstellen seines Wohnmobils braucht, bekommen hat. Leider habe er sich dies nicht schriftlich geben lassen. Ein nachträglicher Bauantrag wurde nicht genehmigt.
Schließlich habe er es mit einem zweiten Bauantrag versucht, den Schwarzbau nachträglich genehmigt zu bekommen. Da gegen den Carport auch die Zufahrt gesprochen hat, habe er sich entschlossen, die Unterstellhalle als Außensauna zu nutzen. Mit dem Einreichen des Bauantrags habe er bis nach den Kommunalwahlen gewartet, da er hoffte, dass ein neues Gremium seinen Plänen gegenüber aufgeschlossener sein wird. Da dieses Vorgehen mit dem Landratsamt abgesprochen war, war er als Nicht-Jurist davon ausgegangen, dass auch der Bescheid mit der Forderung des Zwangsgelds in Höhe von 1000 Euro ausgesetzt ist.
Da lag er falsch, wurde ihm im Gericht deutlich gemacht. Die Eingabe eines neuen Bauantrages habe keine aufschiebende Wirkung. Dies ändere nichts an der Fälligkeit des Bescheids. Da Barthel dem nicht nachgekommen ist, wurde ihm ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 3000 Euro angedroht.
Petition gegen Aufhebung des Bebauungsplans
Mittlerweile hat Barthel Unterschriften gesammelt und diese Bürgermeister Thomas Stamm übergeben. 170 Bürger fordern damit, den Bebauungsplan Birken III aufzuheben. Die Stadt hat den Antrag mittlerweile geprüft und 131 Unterschriften für gültig befunden. Damit wurde das Quorum von 120 Unterschriften erreicht, die für einen Bürgerantrag nötig sind. Wegen eines Rechtsfehlers (im Antrag wurde keine Person genannt, die berechtigt ist, die Unterzeichnenden zu vertreten) wurde der Bürgerantrag in eine Petition umgewandelt. Damit will sich der Stadtrat in einer der kommenden Sitzungen beschäftigen.
Bis dahin muss Barthel seine Unterstellhalle nicht zurückbauen. Darauf einigten sich die beiden Parteien auf Vermittlung des Verwaltungsrichters. Erst wenn die Stadt über den Bebauungsplan Birken III entschieden hat, wird das Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro fällig, allerdings spätestens in einem Jahr ab dem Tag der Verhandlung. Auf die Forderung des zweiten Zwangsgeldes in Höhe von 3000 Euro verzichtet das Landratsamt.
Barthel hat damit die Chance, über einen neuen Bebauungsplan doch noch eine Genehmigung für seinen Schwarzbau zu bekommen. Das sei aber "eine sehr vage Geschichte", meint der Richter, quasi "eine Wette auf die Zukunft". Großer Optimismus sei da nicht angebracht. Der Richter war aber froh, dass damit die Sache abgeschlossen werden kann. Barthel bedankte sich für das Entgegenkommen und meinte, Prozesse zu führen, "ist nicht mein Hobby". Zumindest hat er erreicht, dass die 3000-Euro-Forderung vom Tisch ist. Die Kosten für das Verfahren in Höhe eines Streitwerts von 2500 Euro teilen sich die Beteiligten.
Wieso wird ein Carport gebaut, wenn es es keine Zufahrt gibt?
Da bleiben viele Fragen offen!