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Main-Spessart
Kahlschlag im Vogelschutzgebiet Spessart: Bund Naturschutz wirft Forstbetrieb Löwenstein "Naturfrevel" vor
Umweltschützer prangern mit einem Gutachten Eingriffe an: Auf rund 330 Hektar soll die Fürstlich Löwenstein'sche Forstverwaltung im Hafenlohrtal alte Buchen abgeholzt haben.
Großflächige Kahlschläge im Fürstlich Löwenstein'schen Park: Der Bund Naturschutz hat ein Gutachten veröffentlicht, in dem Verstöße gegen das Naturschutzgesetz im Hafenlohrtal (Lkr. Main-Spessart)  angeprangert werden.
Foto: Ralf Straußberger, Bund Naturschutz | Großflächige Kahlschläge im Fürstlich Löwenstein'schen Park: Der Bund Naturschutz hat ein Gutachten veröffentlicht, in dem Verstöße gegen das Naturschutzgesetz im Hafenlohrtal (Lkr.
Katrin Amling
 und  Lucia Lenzen
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:36 Uhr

Bedrohen umfangreiche Baumschläge im Fürstlich Löwenstein'schen Park im Landkreis Main-Spessart die Lebensgrundlage von Vögeln, die dort eigentlich Schutz finden sollen? Um die Eingriffe im Vogelschutzgebiet "Hochspessart" zu bewerten, hat der Bund Naturschutz Bayern (BN) ein Gutachten in Auftrag gegeben. Bei der Vorstellung des Gutachtens an diesem Montag sprach der BN-Vorsitzende Richard Mergner von einem "Naturfrevel, der in ganz Deutschland seinesgleichen sucht". Der Vorwurf des BN: Vor den Kahlschlägen habe es keine Verträglichkeitsprüfung gegeben.

Die Fürstlich Löwenstein'sche Forstverwaltung erklärte am Montag, dass sie mit dem Landratsamt Main-Spessart in Kontakt sei. Zu den Vorwürfen wolle man sich derzeit nicht äußern. 

Auswertung von Luftaufnahmen: Laut Gutachten massive Eingriffe

Laut dem mit dem Gutachten beauftragten Instituts Schreiber Umweltplanung aus Niedersachsen sind im betreffenden Waldgebiet im Hafenlohrtal Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Vogelschutzrichtlinie festgestellt worden. Auf einer Fläche von mindestens 327 Hektar habe es im Fürstlich Löwenstein'schen Park Kahlschlag oder kahlschlagähnliche Eingriffe gegeben, sagt Mergner. Dies würde die Auswertung von Luftbildern aus den Jahren 2000 bis 2020 belegen.

Dem Gutachten zufolge sind in großem Umfang Altbäume, vor allem Buchen und teils 200 Jahre alt, flächig entnommen worden und dadurch "freilandähnliche Bedingungen" innerhalb des geschlossenen Waldes entstanden.

Bund Naturschutz: Lebensraum von Vögeln durch die Kahlschläge im Spessart bedroht

Das Vogelschutzgebiet "Hochspessart" erstreckt sich über eine Fläche von rund 28.400 Hektar. Rund neun Prozent davon befinden sich im Privatbesitz zu Löwenstein. Dem Fürstenhaus, das seinen Sitz in Kleinheubach (Lkr. Miltenberg) hat, gehört eine Waldfläche von rund 3060 Hektar, 85 Prozent davon liegen im Vogelschutzgebiet. In dem Gebiet stehen laut BN besonders naturnahe und auffallend alte und höhlenreiche Buchen mit sehr hohem Schutzwert. Die Bäume würden zahlreichen Vogelarten wie Schwarzspecht, Halsbandschnäpper oder Raufußkauz einen Lebensraum bieten. Diesen sieht der BN durch die Kahlschläge stark beeinträchtigt.

Stellenweise würden in den Gebieten neue Bäume gepflanzt, jedoch vorwiegend Baumarten wie Douglasien, die nicht standorttypisch seien, heißt es von Seite des BN. Diese Waldverjüngung sei zwar  legitim, sagt Mergner. Sie widerspreche jedoch dem Zweck des Schutzgebietes, nämlich Lebensraum für Vögel zu bieten, die genau in diesen alten Buchen beheimatet sind. Außerdem sei es auch aus waldbaulicher Sicht nicht sinnvoll, alte Bäume flächig abzuräumen. Mit einer natürlichen, stellenweisen Verjüngung habe das nichts zu tun, so der Vorwurf des BN-Vorsitzenden. 

EU-Vorgaben: Verträglichkeitsprüfung in Schutzgebieten nötig

Rechtlich beruft sich der Bund Naturschutz auf den Fall des polnischen Naturschutzgebiets Puszcza Białowieża, der 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wurde. Das Gericht urteilte, dass forstliche Maßnahmen in Flora-Fauna-Habitat- und Natura 2000-Schutzgebieten grundsätzlich auf ihre Verträglichkeit geprüft werden müssen. Das sei in dem Gebiet des Fürstlich Löwenstein'schen Forst aber nie geschehen, kritisiert der Bund Naturschutz.

Der Bund Naturschutz kritisiert, dass im Löwenstein'schen Forst  wertvolle Buchenwälder abgeholzt wurden: Anfang Dezember sind die kahlen Stellen und Baumstümpfe im Hafenlohrtal von einer dicken Schneeschicht bedeckt.
Foto: Carolin Schulte | Der Bund Naturschutz kritisiert, dass im Löwenstein'schen Forst  wertvolle Buchenwälder abgeholzt wurden: Anfang Dezember sind die kahlen Stellen und Baumstümpfe im Hafenlohrtal von einer dicken Schneeschicht ...

Der BN hat deshalb das Landratsamt Main-Spessart als zuständige Behörde bereits vor rund einem Jahr aufgefordert, weitere Baumschläge in dem Gebiet zu untersagen, bis eine Verträglichkeitsprüfung stattgefunden hat. "Wir sind nun sehr gespannt und warten, ob und wann das Landratsamt tatsächlich einschreitet", sagte Rechtsanwältin Franziska Hess, die den Fall für den BN betreut, am Montag.

Landratsamt Main-Spessart: Mit der Eigentümerfamilie in Kontakt

Das Landratsamt Main-Spessart in Karlstadt teilt auf Anfrage mit, der Sachverhalt sei umfassend geprüft worden. Ein Verwaltungsverfahren sei eingeleitet. Zwischen den beteiligten Behörden und der Eigentümerfamilie habe es Gespräche gegeben, die eine Bewirtschaftung im Einklang mit den Zielen des Schutzgebietes gewährleisten sollen. "Derzeit ist sichergestellt, dass keine weiteren Hiebsmaßnahmen durchgeführt werden, die diese Erhaltungsziele beeinträchtigen könnten", so Markus Rill, Sprecher des Landratsamtes.

Bereits seit 2016 läuft laut BN außerdem ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg zum Thema Kahlschläge, bisher jedoch ohne Abschluss. Der BN kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Bayerische Staatsregierung. Denn bisher gebe es im bayerischen Waldgesetz keine Regelung zum Kahlschlag. Dieser sei nicht verboten, es gebe also kaum eine rechtliche Handhabe, dagegen vorzugehen. Der BN fordert deshalb, ein Kahlschlagsverbot im Waldgesetz festzuschreiben.

 
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  • Michael Kroschewski
    Art. 14.2 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
    Aber gilt ja vielleicht nicht für den Adel?
    Moment ... leben wir nicht (noch) in einer Demokratie?
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  • Robert Muthig
    Was nicht verboden ist, ist erlaubt.
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  • Hartmut Haas-Hyronimus
    Es sit aber verboten, weil es gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU verstößt
    https://www.bmuv.de/gesetz/gesetz-ueber-naturschutz-und-landschaftspflege
    https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/vogelschutzrichtlinie-richtlinie-2009147eg-des-europaeischen-parlaments-und-des
    Oder sollte man der Urenkelin des letzten deutschen Kaisers alles erlauben, nur weil sie eine kaiserliche Hoheit ist? Evtl. auch Cannabis-Anbau in goßem Stil? Ist ja ihr Privatgrund!
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