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Hafenlohr
BN: Buchen-Kahlschläge noch immer nicht rechtlich aufgearbeitet
Diesen Einschlag prangerten BN und LBV im Jahr 2016 an und erstatteten Anzeige gegen das Fürstlich Löwenstein'sche Forstamt.
Foto: Michael Kunkel | Diesen Einschlag prangerten BN und LBV im Jahr 2016 an und erstatteten Anzeige gegen das Fürstlich Löwenstein'sche Forstamt.
Bearbeitet von Joachim Spies
 |  aktualisiert: 04.12.2020 02:15 Uhr

Im Jahr 2016 hatten der BUND Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) großflächige Kahlschläge angezeigt, die im Winter 2015 die Fürstlich Löwenstein'sche Forstverwaltung in Wälder bei Hafenlohr geschlagen hat. Aus Sicht des BN war diese "radikale Liquidierung alter, ökologisch höchst wertvoller Buchenwälder ein Riesenskandal", der nicht nur Naturschützer, sondern auch Waldbesucher und Forstleute entsetzte. Für das Fürstlich Löwenstein'sche Forstamt wiederum lag "kein Verstoß gegen den Naturschutz" vor.

Dieses Vorgehen in den ehemals ausgedehnten, alten Buchenwäldern hat laut Pressemitteilung des Bund Naturschutz im Fürstlich Löwenstein'schen Park "offenbar System und konnte leider bis heute weder von den Naturschutz- und Forstbehörden noch von den zuständigen Gerichten gestoppt werden".  Weiter schreibt der BN-Kreisvorsitzende Erwin Scheiner: "Trotz mehrfacher Nachfrage bei den Behörden und beim Verwaltungsgericht konnte ich nichts über den Stand oder das eventuelle Ergebnis des seinerzeit angestrengten Verwaltungsgerichtsverfahrens in Erfahrung bringen."

Verfahren coronabedingt verschoben

Dass der Einschlag am 17. Dezember 2015 vom Landratsamt Main-Spessart wegen nicht sachgemäßer Waldbewirtschaftung eingestellt wurde, hatte damals wiederum dafür gesorgt, dass das Fürstenhaus gegen die Anordnung der Behörden vor Gericht gezogen ist. Hierzu schreibt Stefan Beyer, der Leiter des Forstbetriebs Fürst zu Löwenstein jetzt auf Anfrage der Redaktion: "Das Verfahren steht nach unseren Informationen kurz vor dem Abschluss. Leider wurde das Verfahren coronabedingt verschoben. Den genauen Termin können wir Ihnen aktuell nicht mitteilen. Wir hoffen auf einen baldigen Abschluss des Verfahrens."

Scheiner erinnert, dass "damals auf weit über 100 000 Quadratmetern im europäischen Vogelschutzgebiet Spessart hunderte dicke, alte Buchen rücksichtslos eingeschlagen und aus dem Wald geschafft wurden – darunter auch viele wertvolle Höhlen- und Biotopbäume, Lebensraum für viele seltene und streng geschützte Vogel-, Insekten- und Fledermausarten". Das Fürstenhaus habe die Buchen entfernt, um Platz für schnell wachsenden Douglasien zu schaffen. Bei Wanderungen durch die geschundenen Wälder komme man zu dem traurigen Ergebnis, "dass bis heute schon wohl weit über 100 Hektar, sprich über eine Million Quadratmeter an wertvollen, alten Buchenwäldern entweder komplett verschwunden oder weitgehend ruiniert sind". Der Naturpark Spessart innerhalb der Löwenstein'schen Besitzungen verliere so für ewige Zeiten sein typisches Landschaftsbild.

BN: Staatsregierung soll solchen "Waldfrevel" verbieten

"Wir fordern, dass dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg nach über vier Jahren abgeschlossen wird", so Scheiner. "Möglich ist allerdings auch, dass dies wegen fehlender Rechtsgrundlagen gar nicht so einfach ist: die Staatsregierung weigert sich bislang hartnäckig derartigen Waldfrevel zu verbieten und mit einem Bußgeld zu belegen". Der BN fordert, dass die Staatsregierung hier umgehend nachbessert, weil sie ansonsten für derartige Vergehen eine Mitverantwortung trage.

 
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