
Ein von einem Entsorgungs- und Transportunternehmen betriebener Lager- und Umschlagsplatz in Mittelsinn ist seit über zehn Jahren illegal in Betrieb. Das Landratsamt hatte schon 2009 die Genehmigung für den im Außenbereich der Gemeinde gelegenen Platz versagt. Trotz klarer Rechtslage nutzte das Unternehmen das Gelände weiterhin. In den vergangenen drei Jahren soll zudem die Nutzung infolge eines neuen Großkunden, der Lufthansa, nochmals deutlich ausgeweitet worden sein. Gegen eine Beseitigungsanordnung von Mai 2022 hat das Unternehmen nun vor dem Würzburger Verwaltungsgericht vergeblich geklagt.
Das Gericht bestätigte das Handeln des Landratsamts. Dass zehn Jahre lang von Seiten des Amts nicht allzu viele geschehen sei, führe nicht zu einer Duldung, stellte der Vorsitzende Richter Gerhard Weinmann fest: "Zehn Jahre lang muss ihnen klar gewesen sein, dass sie keine Genehmigung dafür haben", sagte er direkt an den bei der Verhandlung anwesenden Unternehmer gerichtet.
Landratsamt hatte Genehmigung verweigert
Die Gemeinde Burgsinn hatte zwar 2008 bestätigt, dass das 13.000 Quadratmeter große Gelände am früheren Bahnhof weiterhin als Lagerplatz genutzt werden darf. Das Landratsamt hatte jedoch als entscheidende Bauaufsichtsbehörde eine Genehmigung verweigert. Zwei 2011 gestellte Bauanträge für eine Lagerhalle sowie einen Bio-Masse-Umschlagplatz scheiterten ebenfalls. Landrätin Sabine Sitter bestätigte telefonisch, dass ein vom Gericht angeregter Vergleich weder möglich noch erwünscht sei.
Das auf Entsorgung spezialisierte Unternehmen lagerte auf dem Gelände seit mindestens 2009 unterschiedliche Güter für den Weitertransport. Bei der Baukontrolle befanden sich hier neben Ast- und Grünschnitt oder Holzhackschnitzel auch Bauschutt, Erdaushub und Basaltschotter, unterschiedliche Maschinen, aber auch Asphalt-Fräsgut, Filtergut und Kesselasche, Recyclingmaterial, mehrere Container und Big-Bags und vor allem etwa 300 sogenannte "Reko-Boxen". Diese dienen dem Transport von mit Fäkalien und Urin vermischtem Sandfang und Rechengut aus Kläranlagen im Auftrag der Lufthansa.
Gefahren für Wasserwirtschaft und Umwelt
Das Landratsamt hatte, so das Gericht, gute Gründe, die Genehmigung zu verweigern. Auch der Richter sieht baurechtlich keine Handhabe, den Betrieb doch noch zuzulassen. Ein Lagerplatz sei nach dem Baurecht eine bauliche Anlage und damit genehmigungspflichtig. Weder der Flächennutzungsplan noch der Landschaftsplan ließen im Außenbereich der Gemeinde eine solche Nutzung zu. Dass es sich bei dem Betrieb um ein privilegiertes forstwirtschaftliches Vorhaben handeln könnte, verneinte er ebenso wie einen Bestandsschutz. Die frühere Nutzung als Verladebahnhof sei auf die Bahnanlagen bezogen gewesen.
Mindestens genauso schwerwiegend wie die baurechtliche Unzulässigkeit sind die Gefahren für die Wasserwirtschaft und Umwelt. Es gibt eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts, das auf eine mögliche Boden- und Grundwasserbelastung hinweist, zumal keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind. Der Firmenchef sah dies anders. In der Verhandlung verglich er die Umweltbelastung durch einen auslaufenden Behälter mit dem Schaden, den ein Hund beim Wasserlassen im Wald anrichtet. Nach Einschätzung des Richters ist dies jedoch aufwendig zu entsorgender Abfall, der auf eine Deponie gehöre.
Der auf Umweltstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Johne versuchte vergebens, eine stärkere Differenzierung der Beseitigungsandrohung zu erreichen. Auch verwies er auf die Vorbelastung des Platzes durch die Bahnanlage und die jahrzehntelange Nutzung als Verladebahnhof der Bahn. Unklar blieb, ob es bei der Höhe des durch das Landratsamt angedrohten Zwangsgelds von 185.000 Euro bleibt. Sie habe das Ziel, so eine Vertreterin das Amts, "ein wirtschaftliches Interesse" des Unternehmens an einer Beseitigung des Lagerguts zu wecken.