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Karlstadt
Grundsteuerreform ab 2025: Fehlerhafte Steuererklärungen bereiten Verwaltungsarbeit in Karlstadt viel Ärger
Finanzielle Unsicherheiten plagen die Finanzverwaltung. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll in Karlstadt gesenkt werden. Viele Grundstückseigentümer müssen ab 2025 trotzdem mehr zahlen.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln bei der Grundsteuer. Kommunen wie Karlstadt müssen sich trotz einer unklaren Datenlage auf einen künftigen Hebesatz einigen.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa (Symbolfoto) | Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln bei der Grundsteuer. Kommunen wie Karlstadt müssen sich trotz einer unklaren Datenlage auf einen künftigen Hebesatz einigen.
Felix Hüsch
 |  aktualisiert: 04.10.2024 02:40 Uhr

Der 1. Januar 2025 könnte als Tag der Steuerreformen im Gedächtnis bleiben. Neben der Umsatzsteuer für Kommunen wird ab diesem Tag auch die Neuregelung der Grundsteuer greifen. Die bisherigen Steuerbescheide verlieren ihre Gültigkeit. Alle Steuerpflichtigen müssen auf Basis ihrer Steuererklärung neue Bescheide vom Finanzamt erhalten. Stadtkämmerer Ralf Liebl erklärte dem Finanzausschuss am Dienstag sowie dem Stadtrat am Donnerstag, was die Gesetzesnovelle für die Verwaltung bedeutet. 

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