
Nachdem dem Karlstadter Finanzausschuss am Dienstag im Rathaus offenbart wurde, dass die Verwaltung ab 2025 Umsatzsteuer zahlen muss, werden infolgedessen mehrere städtische Satzungen und Verordnungen angepasst, die Kämmerer Ralf Liebl vorstellte.
Kurzzeitparker müssen ab kommendem Jahr auf allen bewirtschafteten kommunalen Parkplätzen 60 Cent pro angefangene 30 Minuten Parkzeit zahlen. Das gilt somit auch für die Altstadtgarage sowie die zusammenhängenden Parkbereiche an der VHS, am Oberen Tor und an der Ringstraße. Da an diesen Stellen bisher 50 Cent galten, handelt es sich um eine Erhöhung von 10 Cent. Alle anderen Preise für Tages-, Nacht- und Mehrtagestickets bleiben unverändert.
Hintergrund der Erhöhung ist die baldige Umsatzsteuerpflicht der Stadt Karlstadt. Da es für die Vermietung der Parkzonen eine städtische Verordnung gibt, ist sie öffentlich-rechtlicher Natur. Die Vermietung unterliegt in diesem Fall der Umsatzsteuerpflicht, weshalb die Stadt ein wirtschaftliches Interesse daran hat, die Parkgebühren anzuheben.
Altstadtgarage für Elektroautos nicht mehr kostenfrei
Für Elektroautos müssen ab Januar erstmals überhaupt Parkgebühren gezahlt werden. Am 1. Januar 2020 wurde für diese eine Gebührenbefreiung eingeführt. Die sollte ursprünglich aber nur zwei Jahre gelten und gilt inzwischen knapp doppelt so lange. "Damit wollte man die Elektromobilität im Stadtgebiet fördern. Da wir heute mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge sehen, wurde der Förderzweck erreicht", so Kämmerer Liebl.
Eine Satzung gibt es auch zur Hundesteuer. Um in diesem Bereich der drohenden kommunalen Umsatzsteuer zu entgehen, wird in der Hundesteuersatzung ein Paragraf ergänzt. Er legt fest, dass eine Ersatzhundemarke fünf Euro kosten soll. Auch sieht die aktuelle Mustersatzung laut Liebl vor, einen Hund schon ab einem Alter von zwei Monaten der Gemeinde zu melden. Die Karlstadter Satzung sieht das bisher erst nach vier Monaten vor. Der Ausschuss einigte sich schließlich darauf, die Meldung des Hundes nach drei Monaten vorzuschreiben. "Sonst müssten verantwortungsvolle Züchter ihre Welpen ja alle noch selbst melden oder viel zu früh abgeben", bemerkte Isabel Frohnapfel von der CSU.
Beutel für Hundekot zu selten benutzt
Die jährliche Hundesteuer in Karlstadt wird gleich bleiben. Weiterhin zahlen Hundehalter 60 Euro, unabhängig davon, ob sie einen oder mehrere Hunde besitzen. Im Vergleich zu anderen Städten in der Region liegen die Preise in der Kreisstadt für den ersten Hund im oberen Mittelfeld. Viele Kommunen veranschlagen allerdings höhere Steuersätze für weitere Vierbeiner. In Marktheidenfeld zum Beispiel kostet die Steuer für Hund 1 zwar nur 25 Euro, für den zweiten sind aber 50 Euro und für einen dritten wären 75 Euro zu entrichten. In Würzburg kosten alle Hunde 100 Euro Steuer im Jahr.
Günter Müller (Freie Wähler) ärgerte sich darüber, dass viele Hundehalter im Stadtgebiet trotz zahlreicher Entsorgungsstationen den Hundekot nicht ordentlich entsorgen. Er schlägt daher vor, die Hundesteuer zu erhöhen, um ein Signal zu senden. Dass die Verkotung zunimmt, kann Michael Hombach (CSU) bestätigen, das Thema schlage häufig bei ihm in der Sprechstunde auf.
Der Bürgermeister spricht sich statt einer Steuererhöhung für den Ansatz der Sensibilisierung aus, um Hundehalter zur fachgerechten Entsorgung zu bewegen. "Es ist unser Stadtgebiet und unser Lebensraum. Wir stellen Behälter mit den Beuteln bereit, die Leute müssen nur selber dran denken, diese auch zu nutzen" so Hombach.
Wo ist das Konzept für alle? Wie soll eine Kleinstadt attraktiv werden? Hundesteuer ist mir egal wenn man im oberen Mittelfeld der Region liegt warum nicht.
Aber Parkgebühren anheben wird niemanden aus der Finanzkasse helfen.