Nachdem im vergangenen Frühjahr eine Frau bei Ansbach ihre abgeleinte Schäferhündin mit dem Mobiltelefon filmte, wie diese über ein Reh herfiel, wurde die Hundehalterin am Amtsgericht Gemünden wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Die Frau habe nach dem Vorfall gesagt, ihr Hund hätte mit dem Reh nur gespielt, sagt Marc Deivel. "Solchen Menschen ist nicht bewusst, wie diese Tiere leiden."
Der 49-Jährige aus Erlenbach arbeitet bei der Polizeiinspektion Marktheidenfeld. Er ist dort Ansprechpartner für Jagd- und Tierschutz. Und er ist selbst Jäger. Er hat kein eigenes Revier gepachtet, unterstützt aber einen Freund bei der Jagd in Roden. Seit Mitte Mai ist Deivel Vorsitzender der Kreisgruppe Marktheidenfeld des Bayerischen Jagdschutz- und Jägerverbands (BJV).
Wildtiere können vom Tierarzt nicht behandelt werden
Bei dem Vorfall im vergangenen Jahr nahm die Hundehalterin ihr Tier erst von dem schwer verletzen Reh weg, als zwei Spaziergängerinnen die Frau ansprachen. Der zufällig hinzukommenden Jagdpächter erlöste das Reh von seinem Leid. "Ein Tierarzt kann kein ausgewachsenes Wildtier behandeln, auch wenn die Verletzung nur gering ist. Durch den Fluchtinstinkt ist die Verletzungsgefahr zu groß", erklärt Deivel.
Auch in diesem Frühjahr gibt es etliche Vorfälle, bei denen Hunde wilderten. Zum Beispiel haben in Erlenbach Ende April zwei Hunde mehrere Rehe am Waldstück Eichholz gehetzt und in Bischbrunn am Steinbruch hat sich ein Hund in einem Reh verbissen. Ein Jäger fand bei Karbach Ende Mai einen getöteten Rehbock. "Bissspuren am Rücken weisen eindeutig darauf hin, dass ein Hund das Tier gerissen hat", sagt Deivel.
Der Wolf jagt nicht zum Vergnügen Rehe
Könnte nicht auch ein Wolf den Rehbock attackiert haben? "Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass es bei uns Wölfe gibt", sagt er. Zwei Gründe sprechen aus Deivels Sicht gegen den Wolf: "Warum soll er einem gesunden Wildtier nachstellen, wenn bei uns überall Ponys auf der Weide stehen, die viel leichter zu kriegen sind?" Würde der Wolf einen Rehbock jagen, würde er ihn nicht nur töten, sondern auch fressen, anstatt ihn liegenzulassen. "Der Wolf jagt nicht zum Vergnügen."
Auch schließt Deivel aus, dass ein Luchs das Reh gerissen hat. Denn Katzen würden ihrer Beute in den Hals beißen, um sie zu töten. "Hunde fallen flüchtende Tiere hinten an den Keulen an und beißen sich von dort aus bis zum Rücken vor", erklärt er.
Freilaufende Hunde gehen ihrem Jagdtrieb nach
Während der sogenannten Brut- und Setzzeit, wenn von März bis Juli Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen, benötigen diese möglichst viel Schutz und Ruhe. Rehe oder Feldhasen lassen ihren Nachwuchs oft allein. Eine Störung kann die Jungtiere zu Waisen machen.
Freilaufende Hunde sind eine erhebliche Gefahr. Selbst sonst harmlose Familienhunde können die hilflosen Jungen tödlich verletzen. "Zu ihrem Schutz ducken sich Rehkitze im hohen Gras, anstatt zu flüchten", so Deivel. Sie haben zwar noch keinen Eigengeruch, Hunde spüren sie dennoch auf, wenn sie durch die Wiesen und Felder streifen. Haben die Haustiere erst einmal eine Beute entdeckt, ist ihr Jagdtrieb geweckt und sie reagieren kaum noch auf Rufe oder Pfiffe.
Keine generelle Anleinpflicht in Bayern
Anders als in vielen anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine generelle Anleinpflicht für die Brut- und Setzzeit. "Es ist trotzdem wichtig, Hunde in dieser Zeit freiwillig an die Leine zu nehmen", appelliert Deivel an Hundebesitzer. "Den Hunden kann man keinen Vorwurf machen, die Verantwortung liegt immer beim Halter", so Deivel.
Im Rahmen des Jagdschutzes ist jeder Jäger verpflichtet, auch gegen aufsichtslose Hunde vorzugehen. Unter Umständen bedeutet das, wildernde Hunde zu schießen. "Da wir Jäger in der Mehrzahl auch Hundebesitzer sind, ist das das Letzte, was wir wollen", so Deivel. Er sei zum Glück bisher noch nicht in der Lage gewesen, dass er auf einen Hund hätte schießen müssen.
In Erlenbach müssen größere Hunde auf Flurwegen angeleint werden
In Erlenbach gilt seit März eine neue Hundehaltungsverordnung. Demnach müssen Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern auch außerorts angeleint werden, wenn sie auf bestimmten Wegen spazieren gehen. Das betrifft etwa den Betonweg rund um den "Röhrlesrain" oder vom Gewerbegebiet "An der Röthe" aus in Richtung "Steinerne Lage".
Deivel glaubt, dass das vor allem dem Schutz anderer Spaziergänger dienen soll. Aus seiner beruflichen Erfahrung weiß er jedoch, dass die Anzahl der Angriffe von Hunden auf Spaziergängerinnen und Spaziergänger nicht zunehme – und das, obwohl sich während der Corona-Pandemie mehr Menschen als zuvor Hunde gekauft hätten.
Aus Jägersicht findet Deivel die Regelung in Erlenbach einen sinnvollen ersten Schritt. Er würde jedoch eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde begrüßen. "Fast jeder Hund, auch ein kleiner, hat einen Jagdtrieb. Zum Beispiel Jack Russell Terrier oder Dackel sind reinrassige Jagdhunde, die eigens zu diesem Zweck gezüchtet wurden."
Was es allerdings auch geben soll, sind Hundebesitzer die einen kompletten Vogel haben und ihren Schäferhund mit einem frischgeborenen Rehkitz "spielen" lassen.
Absolut hirnrissig, im Anbetracht der Tatsache, dass ein Wolf augenblicklich gemeldet und höchstwahrscheinlich gejagt worden wäre, obwohl dieser eben nicht zum "Spaß" jagt.
Und mir ist bewusst, dass eine Anleinpflicht viele unzufrieden stimmen würde, und in vielen Fällen unverdient wäre. Ändert für mich aber nicht viel, nur dass es eine anderweitige Lösung braucht. Im Übrigen gehört dieser Frau der unschuldige Hund abgenommen und eine konsequentere Strafe aufgebrummt, vielleicht macht sie sich dann paar mehr Gedanken!
Der Jägermeister hat das immer runtergespielt: "Das wäre die Natur des Hundes.". Zweifellos!
Und genau deswegen darf man so einen Hund nicht frei laufen lassen, wenn man ihn nicht absolut sicher kontrollieren kann. Das Problem ist der Halter, wegen dem diese Hunde gezüchtet, und vermehrt werden!
Das hätte man gleich fotografieren und
zur Anzeige bringen sollen.
Dann gäbe es ein noch höhere Strafe.
Schafft endlich eine ganzjährige Anleinpflicht, gibt genug Schleppleinen die dem Hund eine gewisse Freiheit gewähren. Aber auch da sollte man Grenzen ziehen. Bis 20m eingeholt sind wenn der Hund jemand "guten Tag" sagen will kann es schon zu spät sein und er kann bereits einen anderen Hund angefallen haben.
Der Abschuss wäre schon in Arbeit….
Es gibt lange Laufleinen die den Hunden genug Bewegungsfreiheit lassen.
Das könnte die CSU im Alleingang regeln!
Das würde sich herumsprechen und vielen Spaziergängern gerade mit kleinen Kindern viel Angst nehmen.
Es kotzt mich auch an wenn fremde Köter "mir spielen wollen". ICH WILL DAS NICHT!!!
Ich bin gegen eine generelle Anleinpflicht. Ich gebe Ihnen aber recht, dass es mich auch nervt, wenn
Hundehalter Ihren Hund nicht unter Kontrolle haben.
Wenn sich der Hund sich mir gegenüber neutral verhält oder nur mal kurz beim Vorbeigehen an mir schnuppert und Hallo sagt, habe ich damit überhaupt kein Problem. Ob mit oder ohne Leine.
Die Welt ist im Komplex. Sie wollen eine einfache Lösung für ein komplexes Problem. Das wird schwierig.
Es handelt sich hier aber laut MP um einen Schäferhund und nicht um einen Chihuahua.
Ich jedenfalls möchte definitiv nicht, dass Hunde mir "hallo" sagen. Daher laufe ich nur noch mit Pfefferspay spazieren.
Darüberhinaus bin ich dafür, dass auch in Bayern die Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend wird.