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Homburg
Reh gerissen – Homburger Jäger fordern: Hunde an die Leine
Versammlung der Jagdgenossenschaft Homburg: Appell an Hundebesitzer, ihre Tiere im Wald anzuleinen
Äsende Rehe.
Foto: Günter Reinwarth | Äsende Rehe.
Günter Reinwarth
 |  aktualisiert: 05.05.2019 02:11 Uhr

"Da tut einem ja das Herz weh!", sagte kürzlich ein Jäger bei der Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Homburg, als er  von einem befreundeten Waidmann hören musste, wie dieser in seinem Revier "ein frisch gerissenes und übel zugerichtetes Reh" gefunden hatte. Ein am "Tatort" aufgenommenes Foto zeigte tiefe Verletzungen am Wild. Nach Aussagen anwesender Jäger sollen die Biss-Wunden von einem "wildernden Hund" stammen.

Hunde dürfen im Wald nicht ohne Leine unterwegs sein. So steht es schwarz auf weiß in einer Verordnung, die der Triefensteiner Gemeinderat am 14. Juli 2017 beschlossen hat. In Jägerkreisen und beim Bayerischen Jäger- und Jagdschutzverband existieren Fotoaufnahmen, die jeden Tier- und Naturfreund nachdenklich machen. Eines dieser "unschönen Dokumente" wurde kürzlich in der Berhard-Fries-Straße am Ortsrand von Lengfurt aufgenommen. Es zeigt einen fast vollständig "zerfressenen Rehbock".

Geißen sind zurzeit trächtig

Jagdpächter Thomas Seitz kannte das Tier von mehreren Reviergängen. Er glaubt, dass ein Hund "am Werk" war; möglicherweise hatte sich Tage später als weiteres Tier auch ein Fuchs einen "Nachtisch" gegönnt. Das Thema "frei laufende Hunde in Wald und Flur" hat in den vergangenen Wochen in mehreren Bereichen des Landkreises Main-Spessart Jäger und Naturfreunde beschäftigt. Rehgeißen sind derzeit hochträchtig und bringen jetzt ihren Nachwuchs zur Welt.

Appell an die Hundehalter im Internet.
Foto: Günter Reinwarth | Appell an die Hundehalter im Internet.

Dass "Tierliebe nicht teilbar" ist, weiß man auch beim Bayerischen Jäger- und Jagdschutzverband (BJV). "Wildernde Hunde sind eine Gefahr für unser freilebendes Wild", sagt die Jäger-Organisation in München. Tierschutz und das Recht auf Unversehrtheit müsse auch für Wildtiere gelten. Präsident Jürgen Vocke ruft zum guten Miteinander zwischen Hundebesitzern und Jägern auf.

Nach dem Gesetz gelten Hunde dann als wildernd, "wenn sie in Jagdbezirken, außerhalb der Einwirkung ihres Führers, Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen". Dass sich in der Gemarkung Triefenstein Vierbeiner nicht überall ohne Leine bewegen dürfen, steht klar in der kommunalen "Hundeverordnung", die der Marktgemeinderat erlassen hat. Dabei ging es dem Kommunalparlament nicht um kleine Hunde aus der "Dackel-Familie", sondern um "Kampfhunde und große Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe". In der Verordnung ist genau festgelegt, wo die genannten Vierbeiner nur angeleint unterwegs sein dürfen. "Für Kampfhunde besteht generell  eine Maulkorb- und Anleinpflicht ", wenn sie außerhalb der bebauten Ortslagen geführt werden, sagt der Gemeinderat. Andere Hunde dürfen laut Verordnung "dann ohne Leine gehen, wenn sie von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen".

Hinterlassenschaften im Wald

Es gibt noch andere Vorkommnisse, die den  Jägern missfallen. Der Rettersheimer Jagdvorsteher berichtet, dass Tüten für Hunde-Hinterlassenschaften in der Natur zurückbleiben. Außerdem hat er freilaufende Hunde gesichtet.

Der Markt Triefenstein hat im Mitteilungsblatt empfindliche Ordnungsstrafen für derartige Vergehen angedroht. Wenn der Gemeinde "beweissichere Vergehen" zu Ohren kommen, "werden wir der Satzung entsprechend verfahren", sagte Bürgermeister Norbert Endres. 

 
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