Der 15-Jährige, der im September 2023 einen Mitschüler in Lohr (Lkr. Main-Spessart) erschossen hat, muss wegen heimtückischen Mordes ins Gefängnis. Die Große Jugendkammer des Landgerichts Würzburg verurteilte den Angeklagten am Montag zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft.
Der Jugendliche hatte den tödlichen Schuss mit der großkalibrigen Pistole eines Bekannten im Prozess eingeräumt. Er habe den Schuss jedoch nicht absichtlich abgegeben. Seit Anfang Mai war am Landgericht Würzburg nichtöffentlich verhandelt worden. Der 15-Jährige selbst äußerte sich erst am vorletzten Prozesstag: In seinem letzten Wort entschuldigte er sich bei den Hinterbliebenen des getöteten 14-Jährigen. Ihm tue alles unglaublich leid.
Mehrjährige Haftstrafe wegen Mordes: Gericht folgt Staatsanwaltschaft
Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. In ihrem Urteil folgte die Große Jugendkammer weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Die Verteidiger des Jugendlichen sahen kein Mordmerkmal verwirklicht. Sie hatten eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags beantragt.
Die Kammer machte laut Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz in ihrer gut einstündigen Urteilsbegründung am Montag deutlich: Sie glaubt die Version vom angeblichen Waffendeal nicht, bei dem es am Schulzentrum in Lohr zum Streit der beiden Schüler und zum tödlichen Schuss gekommen sein soll. Für die Richter passt das Verletzungsmuster nicht zum vom Angeklagten geschilderten Tatablauf.
Richter glauben der Tatversion des Angeklagten nicht
Der 15-Jährige hatte einem Schulfreund nach der Tat erzählt, er sei von dem Opfer angegriffen worden. Der Mitschüler habe die Waffe haben wollen, ohne sie zu bezahlen. Da habe er im Gerangel aus Angst geschossen.
Für die Richter passte das nicht zu dem Schuss aus kurzer Entfernung: Der Schuss hatte den 14-Jährigen in den Hinterkopf getroffen hatte, als er vor dem Schützen kauerte - mit dem Rücken zu ihm. Dazu hatte der Angeklagte gesagt, er habe auf den Rücken gezielt. Doch dann hätte die Kugel den angeblich aufspringenden Kontrahenten vermutlich eher unten am Körper getroffen.
Gericht: Keine Prüfung einer möglichen Sicherungsverwahrung nach Haftende
Die Richter gehen davon aus, dass der Schütze seinen Schulkameraden – möglicherweise unter Vortäuschung eines Drogendeals – in das Gebüsch lockte, um ihn absichtlich zu erschießen. Das Gericht widersprach einer Forderung von Staatsanwalt und Nebenklage, eine Sicherungsverwahrung für den Verurteilten vor Ablauf seiner Haftstrafe zu prüfen. Dafür sehe man keine Rechtsgrundlage. Auch Spekulationen, dass der Angeklagte mit der Tat die Morde von Serientätern aus Hollywood-Produktionen nachahmen wollte, spielten zuletzt kaum noch eine Rolle.
Die Familie des Getöteten hatte die Öffentlichkeit bislang gemieden. "Egal, welches Urteil heute fällt, es bringt uns unseren Sohn nicht wieder", sagte der Vater, heftig um Fassung ringend, an diesem Montag am Landgericht. Zur Urteilsverkündung waren sogar Familienangehörige aus Neapel angereist, um den Eltern in ihrer Trauer beizustehen.
Urteil noch nicht rechtskräftig: Verteidigung überlegt, in Revision zu gehen
"Das Urteil ist sehr gut begründet", sagte Norman Jacob, der Anwalt der Nebenkläger. "Aber man kann gerade bei einem so jungen Opfer dennoch nur schwer zufrieden sein."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Ich halte die Schlussfolgerungen des Gerichts für nicht zwingend", sagte Verteidiger Hanjo Schrepfer. Sein Kollege Roj Khalaf kündigte an: "Wir werden uns die schriftliche Begründung genau ansehen und erst dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen."
Gegen das Urteil wäre Revision beim Bundesgerichtshof möglich.
Mich interessiert, ob das Gericht auch den anderen Forderungen der Staatsanwaltschaft nachgekommen ist.
-Einweisung Sozialtherapeutische Einrichtung
-Sicherungsverwahrung vorzuhalten
Was sind die Unterschiede zwischen einer Jugendhaftanstalt und einer sozialtherap. Einrichtung? Speziell in Bayern.
vielen Dank für Ihre Fragen. Die Prüfung einer Sicherungsverwahrung zum Ende der Haftzeit wurde nicht angeordnet. Ihre weiteren Fragen versuchen wir zeitnah zu klären.
Viele Grüße
Benjamin Stahl, Schwerpunktredaktion
ich denke der junge Mann wird zeit seines Lebens nicht mehr froh werden zwecks das was er getan hat. Wenn er nach dieser Zeit ja wieder auf freiem Fuß käme, das wäre ja schon mit Mitte 20, dann würde ihn die Vergangenheit schnell einholen.
ich vermute auch dass eine psychiatrische Einlieferung nach der Haftstrafe das beste für den jungen Mann wäre.