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Aschaffenburg
Corona-Gewahrsam: Aschaffenburger nach zwei Wochen wieder frei
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen können auch im Gefängnis enden. Diese Erfahrung machte kürzlich ein 35-Jähriger vom Untermain. Wie es in dem Fall weiter ging.
Wer wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, muss damit rechnen, von der Polizei in Gewahrsam genommen zu werden. 
Foto: Symbolbild Silvia Gralla | Wer wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, muss damit rechnen, von der Polizei in Gewahrsam genommen zu werden. 
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 12.05.2020 02:10 Uhr

Nach fast zwei Wochen im Gefängnis ist ein 35-jähriger Aschaffenburger wieder auf freiem Fuß. Wie berichtet, hatte der Mann laut Polizei wiederholt gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen und sich mit mehreren Personen zum Alkoholtrinken im Park getroffen. Ein Richter ordnete daher an, dass der 35-Jährige bis 19. April, dem ursprünglichen Ende der Ausgangsbeschränkungen in Bayern, in Gewahrsam bleiben sollte. 

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