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Aschaffenburg
Corona-Gewahrsam: Aschaffenburger nach zwei Wochen wieder frei
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen können auch im Gefängnis enden. Diese Erfahrung machte kürzlich ein 35-Jähriger vom Untermain. Wie es in dem Fall weiter ging.
Wer wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, muss damit rechnen, von der Polizei in Gewahrsam genommen zu werden. 
Foto: Symbolbild Silvia Gralla | Wer wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, muss damit rechnen, von der Polizei in Gewahrsam genommen zu werden. 
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 12.05.2020 02:10 Uhr

Nach fast zwei Wochen im Gefängnis ist ein 35-jähriger Aschaffenburger wieder auf freiem Fuß. Wie berichtet, hatte der Mann laut Polizei wiederholt gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen und sich mit mehreren Personen zum Alkoholtrinken im Park getroffen. Ein Richter ordnete daher an, dass der 35-Jährige bis 19. April, dem ursprünglichen Ende der Ausgangsbeschränkungen in Bayern, in Gewahrsam bleiben sollte. 

Während eines Gewahrsams ist es an der Polizei, regelmäßig die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen. Wenn sich der Betroffene einsichtig zeigt und verspricht, sein Verhalten zu ändern, können ihn die Beamten auch früher entlassen, als das Gericht angeordnet hatte. Der 35-Jährige durfte jedoch nicht vorzeitig gehen, teilte das Amtsgericht Aschaffenburg jetzt auf Nachfrage mit. 

Im Landkreis Schweinfurt gab es drei weitere Fälle, in denen Personen für mehrere Tage in einer Haftzelle landeten, nachdem sie immer wieder gegen Corona-Maßnahmen verstoßen hatten. Wie viele Menschen in Unterfranken wegen Verstößen gegen die Regeln bisher insgesamt in Gewahrsam mussten, ist nicht bekannt. Man erfasse diese "Corona-Fälle" in der Statistik nicht gesondert, so die Polizei.

Das Polizeiaufgabengesetz regelt, wann ein Gewahrsam überhaupt möglich ist. Unter anderem ist das dann der Fall, wenn die Polizei die "Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat" verhindern will. 

 
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  • H. S.
    Eigentlich müssten noch mehr eingesperrt werden, die sich falsch verhalten. Die Maßnahmen dienen zum Schutz der Bevölkerung, aber ein paar Vögel meinen sie müssen aus der Reihe tanzen und gefährden daher den Rest der Bevölkerung durch ihr asoziales und egozentrisches Verhalten und ziehen die Maßnahmen dadurch erheblich in die Länge!
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  • M. D.
    ...“Wenn sich der Betroffene einsichtig zeigt und verspricht, sein Verhalten zu ändern, können ihn die Beamten auch früher entlassen.“....

    Bitte Aufklärung seitens Mainpost: heißt das, dass einfache Polizeibeamte nach Gutdünken die richterliche Anordnung aufheben oder wie hier ausreizen können?

    „Gewahrsam“ impliziert darüber hinaus, dass die Betroffenen in „Polizeigewahrsam“ sind, also in Zellen auf irgendwelchen Polizeistationen, wo sie versorgt werden müssen - und nicht in der JVA?

    Danke.
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  • M. E.
    Mit der Bitte um Aufklärung der Behauptungen im MP Artikel stimme ich mit Ihnen, mdeeg, überein.
    Ansonsten kann ich Ihnen nur anraten, bevor Sie weiterhin von "Machtauskostung einzelner Staatsdiener" und das "unreflektierte Beklatschen" durch verantwortungsvolle Menschen in eigentlich unverantwortlicher Weise hier öffentlich machen, sich von anderer Seite schon geäußerter Aufforderung nachzukommen und nochmals Kurse in APR zu belegen. Hätten Sie im Ruhestand nicht mehr nötig. Wenn Sie als ehemaliger "Staatsdiener"aber so verantwortungslos über Gesetz und Amtsausübung Ihrer ehemaligen Kollegen kommentieren, würde ich Ihnen das dringend andienen. Was wollen Sie eigentlich durch Ihr Kokettieren mit Pol-bea. a D bezwecken?
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  • L. S.
    @mdeeg
    Sie schreiben doch selbst, das sie "Polizeibeamter a.D." sind.
    Dann sollte ihnen die vorgehensweise bekannt sein.
    Oder haben sie das schon alles wieder vergessen?
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  • R. B.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • M. D.
    Das PAG, mit welchem hier offenbar - wenn man die Details und Reaktionen liest - eine gewollte Form von „vorauseilender Bestrafung“ gegen irgendwelche „Störer“ oder abstrakte „Gefährder“ etabliert werden soll, wäre vor ein paar Jahren noch völlig undenkbar gewesen. Es wird Zeit, dass das BVerfG diesen Wahn bayerischer Behörden beendet. Man kann Menschen nicht wegsperren, nur weil irgendwelche Polizisten meinen, diese seien „uneinsichtig“!
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  • K. S.
    Das hat schon Züge eines Polizeistaates derzeit.
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  • T. R.
    Da bin ich aber anderer Meinung.
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  • R. R.
    So ein Schmarren. Für Menschen mit solch eine egal Einstellung sind diese Maßnahmen. Polizei und Gerichte haben bestimmt dringendere Dinge zu tun. Demokratie heißt nicht nur recht sondern auch Pflicht für alle.
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  • M. D.
    Es gilt in der Demokratie auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das
    Gebot der Gewaltenteilung und vor allem der Gleichheit vor dem Gesetz. Weshalb also werden In Bayern Menschen inhaftiert und gemaßregelt für Verhalten, das in BW oder Hamburg bspw. völlig unbedenklich ist. (Motorradfahren z.B.)
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  • G. S.
    Man könnte als mildere Maßnahme solche uneinsichtigen Menschen auch gut sichtbar kennzeichnen. Dann könnte ich, der sich schützen will, bereits von Weitem einen großen Bogen drumrum machen.

    Richtig, sowas hatten wir schon mal, brauchen wir nicht. Haben Sie Vorschläge, wie man es handhaben kann, dass derjenige, der sich schützen will, das auch tun kann, ohne von solchen uneinsichtigen Typen belästigt zu werden.
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  • M. D.
    Es geht hier darum, sich vor Infektionen zu schützen. Es geht nicht darum, Sie vor - was auch immer Sie damit meinen - „uneinsichtigen Typen“ zu schützen. Gehen Sie einfach weg. Und denken Sie doch mal entspannt selbst darüber nach, wie „gefährlich“ jemand für Sie ist, wenn er in einem Park mit anderen zusammenhockt - und damit gegen Regeln verstößt, deren Nicht-Einhaltung plötzlich „lebensbedrohlich“ sein soll. Hier geht es m.E. vor allem um Macht und eine Illusion von Kontrolle.

    Zum Vergleich: wenn Sie mit einer infizierten Person in einem gemeinsamen Haushalt leben, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 15 Prozent. Wenn Ihnen in einem Park jemand entgegenläuft, ist das Risiko schlicht nicht mehr messbar. WAS also soll das!?
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  • H. S.
    Wenn sich also keiner so leicht anstecken kann, warum haben wir so viele Infizierte in jedem einzelnen Land auf diesem Planeten?
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  • M. D.
    Absolut. Wobei das eigentlich Besorgniserregende nicht einmal so sehr die Machtauskostung einzelner Staatsdiener in Bayern ist - sondern die Reaktion mancher Bürger hierauf, die dies alles völlig unreflektiert beklatschen (jedenfalls solange es nicht sie selbst trifft, dann ändert sich diese Haltung immer ganz schnell).

    MDeeg,
    Polizeibeamter a.D.
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  • R. B.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • R. B.
    @hartmut, das ist billige und peinliche ANTIFA-Rhetorik. Chaoten, die diesen Staat ablehnen (von dem ein Großteil jedoch sehr gerne lebt), jedes Jahr durch Terror und Zerstörung Schäden im zweistelligen Millionenbereich verursachen. Zahlreiche Polizeibeamte werden jedes Jahr durch linke Gewalt schwer verletzt. Die Zahl der Körperverletzungen zeigt im langjährigen Vergleich eine steigende Tendenz (https://www.kas.de/de/web/linksextremismus/wie-viele-linksextremistische-uebergriffe-werden-jaehrlich-in-deutschland-erfasst-).
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