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Aschaffenburg
Ausgangsbeschränkung: Unterfranke nach sechs Verstößen in Gewahrsam
Bei Geldstrafen muss es bei Verstößen gegen die Corona-Regelungen nicht bleiben. Ein Aschaffenburger sitzt nun im Gefängnis. Die Polizei hatte den 35-Jährigen mehrfach erwischt.
Wie hier in Würzburg kontrolliert die Polizei mit zahlreichen Streifen die Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern. (Symbolbild)
Foto: Patty Varasano | Wie hier in Würzburg kontrolliert die Polizei mit zahlreichen Streifen die Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern. (Symbolbild)
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:34 Uhr

Wer die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung des Coronavirus nicht ernst nimmt, muss mit ernsthaften Folgen rechnen. Das zeigt ein Fall vom Untermain. Ein 35-Jähriger aus Aschaffenburg befindet sich nun im Gefängnis, weil er wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hat. Das teilt die Polizei Unterfranken mit.

Wie ein Sprecher der Polizei auf Nachfrage erklärt, war der Mann für die Beamten kein Unbekannter. Im Zusammenhang mit den Ausgangsbeschränkungen sei er bereits Ende März mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Fälle seien immer einem ähnlichen Muster gefolgt: Laut Polizei hat sich der 35-Jährige jeweils mit mehreren Personen an einer Bank in einem Park getroffen und hat dort Alkohol getrunken.

Als ihn die Polizei antraf, habe er sich stets uneinsichtig gezeigt und behauptete, dass das Coronavirus nur eine "Verschwörung" sei. Den Platzverweisen der Polizei sei er nur sehr widerwillig nachgekommen. Wohnungslos ist der 35-Jährige laut Polizei aber nicht.

Richter entschied, dass Gewahrsam notwendig ist

Zuletzt kontrollierten ihn die Beamten am Dienstag im Bereich einer Parkanlage an der Schillerstraße in Aschaffenburg. Er hatte offenbar wieder keinen triftigen Grund, um sich dort aufzuhalten. Bereits zum sechsten Mal habe er damit gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen, heißt es von Seiten der Polizei. 

Er wurde daraufhin zur Dienststelle gebracht und in Gewahrsam genommen. "Wenn man merkt, das man, eine Person immer wieder antrifft, stellt sich die Frage, wie man durchsetzen kann, dass sie sich wirklich an die Regelungen hält", erklärt ein Sprecher der Polizei. "Wir stellen in solchen Fällen nur fest, dass wir mit Anzeigen und Platzverweisen nicht weiterkommen, und informieren den Richter."

Auf Anordnung des Ermittlungsrichters am Amtsgericht Aschaffenburg muss der Mann bis zum Ende der Ausgangssperre am Sonntag, 19. April, in Gewahrsam bleiben. Mittlerweile befindet sich der 35-Jährige in einer Justizvollzugsanstalt. Allerdings müsse so eine Maßnahme in jedem Fall "der letzte Schritt" sein, betont der Polizeisprecher.

Es drohen mindestens 900 Euro Bußgeld

Hätte sich der Mann nicht mit anderen Personen getroffen, sondern alleine im Park aufgehalten, wäre die Situation eine andere gewesen. Dann hätte er auch niemanden gefährdet, erklärt die Polizei. Wann ein Gewahrsam möglich ist, regelt das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Darin heißt es unter anderem: "Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern."

Es handelt sich bisher um den einzigen Fall in Unterfranken, bei dem eine Person ins Gefängnis musste, weil sie sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen gehalten hat, betätigt die Polizei. Wer seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Da gegen den 35-Jährigen sechs Anzeigen vorliegen, könnte eine Geldstrafe von mindestens 900 Euro auf ihn zukommen. Bei wiederholten Verstößen können sich die Regelsätze aber auch verdoppeln.

 
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  • G. K.
    @Redaktion: Wenn schon über diesen Fall berichtet wird, dann sollten auch die Gründe für die Verhaftung klar dargestellt werden.

    Selbstverständlich darf ich nach Draußen – auch in den Park – zum Joggen oder Spazieren. Allerdings eben ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, ohne jede sonstige Gruppenbildung und mit Beachtung des Abstandsgebots.

    Kann mir also nicht vorstellen, dass der Mann verhaftet wurde, weil er alleine durch den Park gelaufen ist. Aber genau das suggeriert der Artikel ein Stück weit und genau das ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die hier polizeiliche Willkür vermuten …
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  • M. D.
    Sie haben es offenbar nicht verstanden. Was Sie beschreiben, gilt für andere Bundesländer. In Bayern brauchen Sie einen "triftigen Grund", um sich - auch alleine - in einem öffentlichen Park aufzuhalten. Sie müssen in Bayern gegenüber einem Polizeimeister "begründen", weshalb Sie auf dieser oder jener Bank sitzen oder wohin Sie gerade fahren.....
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  • G. K.
    Werfen Sie doch mal einen Blick in die „Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung
    anlässlich der Corona-Pandemie " (https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=26&ved=2ahUKEwiM9KmU7N_oAhURM-wKHZoZCZ04FBAWMAV6BAgHEAE&url=https%3A%2F%2Fwww.verkuendung-bayern.de%2Ffiles%2Fbaymbl%2F2020%2F130%2Fbaymbl-2020-130.pdf&usg=AOvVaw3MPUG387NDGtput6tXLt8T).

    Unter § 1 Abs. 5 ist eine Auswahl der „triftigen Gründe“ aufgelistet.

    Und die Nummer g) regelt – aus meiner Sicht relativ eindeutig:
    „Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung"

    Selbstverständlich dürfen Sie sich in einem Park aufhalten!
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  • B. S.
    Hallo FischersFritz, wir haben die Hintergründe hier noch einmal aufgearbeitet: https://m.mainpost.de/regional/main-spessart/Corona-Polizei-erklaert-warum-Aschaffenburger-im-Gefaengnis-sitzt;art20704,10433487
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  • G. K.
    Schon gelesen, vielen Dank!
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  • H. S.
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  • H. S.
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  • R. Ö.
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  • M. D.
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  • C. B.
    Die ganzen Beschränkungen sind wie bereits erwähnt übertrieben.

    COVID-19 Case-ClusterStudy (Gemeinde Gangelt)

    Tja scheint wohl doch eine sehr große Dunkelziffer zu geben mit Infektionen die aufgrund der Milde nie getestet wurden. Sterblichkeitsrate laut Studie in Gangelt nun nicht 1,98% sondern 0,37%. Ich denke das lässt sich schön auf einen großen Teil Deutschlands übertragen.
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  • G. K.
    Uff – na Gott sei Dank. Da haben die 100.000 Corona-Toten bisher aber nochmal Glück gehabt, dass es so milde verläuft, oder?

    Ganz besonders diejenigen, die an einer Sepsis oder Organversagen über Tage hinweg nach Luft und mit dem Tode ringend ohne adäquate medizinische Versorgung irgendwo vor sich hin siechend elend und jämmerlich verreckt sind (oder gerade dabei sind), wird das ungemein trösten.
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  • T. M.
    @ Schimmel
    Habe lange überlegt auf Ihren Kommentar zu antworten......
    Der Zwischenbericht von Prof. Streeck zeigt bisher folgendes:
    Ca 15% der getesteten in einem Hotspot hatten eine Infektion. Vorsichtig auf die Einwohnerzahl Deutschlands hochgerechnet sind oder waren weit über 60 Millionen Bürger noch nicht infiziert. Bedenkt man, dass wir wie uns manche Fachleute prophezeien erst am Anfang stehen und noch nicht mal 4 Wochen Stillstand hinter uns haben, dann können Sie sich hoffentlich selbst ausmalen wie lange eine Durchseuchung noch dauern wird wenn es nicht schnell Medikamente oder Impfstoffe gegen das Virus gibt. Eine Österreichische Studie schneidet da noch schlechter ab. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft Deutschlands bzw. Europa noch nicht mitgerechnet. Da wird die Bazooka von Herrn Scholz nicht reichen!
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  • G. K.
    Wieso riskieren Sie nicht mal einen Blick über den Tellerand nach Italien, Spanien, USA?

    Weshalb begreifen Sie einfach nicht, dass die von Ihnen genannte Sterblichkeitsrate von 0,37% (mal angenommen, das stimmte) nur so niedrig bleibt, so lange das Gesundheitssystem ohne Einschränkungen funktioniert?

    Das Problem bei Corona besteht doch hauptsächlich in der Geschwindigkeit der Verbreitung und der nicht vorhandenen Immunität. Das Zeug verbreitet sich ohne Gegenmaßnahmen rasend schnell. Sobald die Kapazitätsgrenze der medizinischen Versorgung erreicht wird, knallt Ihnen auch die Sterblichkeitsrate nach oben.

    Ihre Zahlen sind eine Momentaufnahme aus einer extrem frühen Phase der Verbreitung in einer sehr kleinen Region mit einem optimal funktionierenden Gesundheitssystem. Wenn Sie glauben, das ließe sich 1:1 auf ganz Deutschland in einer Pandemiesituation hochrechnen, dann sollten Sie besser nochmal nachdenken und diesen Schmarrn bis dahin erst mal für sich behalten!
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  • P. M.
    Wer so doof ist und sich 6x erwischen lässt, dem gehört es auch nicht anders. Ganz davon abgesehen, das er uneinsichtig ist und Geldstrafen nicht mehr nützen. Kein Gesetz der Welt bringt etwas wenn es nicht durch Kontrollen und Strafen durchgesetzt wird. Vor allem bei denen die es nicht kapieren wollen.
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  • R. Ö.
    Der hat sich nicht 6x erwischen lassen, nein, er wurde lediglich 6x kontrolliert!!! Und da er ja anscheinend nur im Park unterwegs war, auf einer Bank ausruhte oder Sport trieb, sind das alles Sachen welche erlaubt sind! Also das Handeln der Polizei sowie des Richters völlig fehl am Platz!!!!!
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  • L. L.
    Wo sind sie denn stehengeblieben? Diese Zeiten sind seit 45 vorbei. Bleiben sie Zuhause, wenn ihnen die Welt da draussen nicht gefällt.
    Wir genießen Sonne und Freiheit.
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  • R. A.
    Es geht hier nicht um die "Straftat" welche keine ist, als solche. Es geht hier um die Tatsache, dass er wiederholt Anordnungen missachtet. Das geht in die Unbelehrbarkeit und diese kann sehr wohl bestraft werden. Habe ich vor 30 Jahren auch mal erfahren dürfen, weil ich mich nicht angeschnallt habe. 3 x am Tag gestellt worden und dann 4 Wochen gelaufen. Da hat mir auch nichts mehr geholfen.
    In der aktuellen Krise kann man verschiedenes diskutieren. Die breite Masse steht jedoch hinter den Massnahmen der Staatsregierung. Auf die 15 % aktuelle Verlustwerte in den Umfragen kann der Markus getrost verzichten. Seine Werte sind so top wie schon lange nicht mehr bei einem Politiker unseres Landes. Ob es dem Deeg passt oder nicht, seine Kommentare sind unterirdisch. Er sollte mal nachdenken, wer seine Pensionszahlungen leistet.
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  • R. Ö.
    AHA, der Markus! Sie sind wohl mit ihm zusammen in den KiGa gegangen? 🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️
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  • U. S.
    Immerhin darf man sich draussen aufhalten. Ein Park ist "draussen", warum das nun als Verfehlung zählt werden wir wohl nie erfahren!

    "Nun würden aber in ganz Deutschland im Grundsatz die gleichen Regeln gelten. Damit wisse jeder genau, woran er sei."

    https://www.tagesschau.de/inland/kontaktverbot-coronavirus-103.html

    So sagte Merkel Ende März. Nur leider ist (inzwischen) genau das Gegenteil der Fall. Jedes Bundesland hat andere Vorgaben, Bayern hat die strengsten - und ist dennoch Spitzenreiter bei den registrierten Fällen.

    Ein Ende ist nicht in Sicht, der Unmut wächst mit der Zahl der Sonnenstunden. Wir Bürger sind nicht nur eingesperrt, wir sind auch bald pleite denn wer nicht arbeiten darf hat kein Einkommen und ohne Einkommen wird es kritisch. Da nützen auch die Soforthilfen für Unternehmen nichts denn die sind ein Tropfen der verdampft. Spätestens wenn die Pleitewelle rollt wird jeder merken, dass verbotene Parkbesuche nur Peanuts waren gegen das was dann sein wird.
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  • W. T.
    Und Betrüger lässt man laufen.
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