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Volkach
"Reißerische Berichterstattung": Das ist der Stand zu dem in Volkach geplanten Flüchtlingswohnheim
Nach dem Nein des Stadtrats lag der Bauantrag zu der geplanten Unterkunft zunächst beim Landratsamt. Jetzt ist die Stadt wieder an der Reihe. Und der Investor? Schweigt.
Abgelehnt hat der Volkacher Stadtrat den Bauantrag für das Wohnheim für geflüchtete Menschen auf dem Grundstück Im Seelein 40, das im Industriegebiet liegt.
Foto: Barbara Herrmann | Abgelehnt hat der Volkacher Stadtrat den Bauantrag für das Wohnheim für geflüchtete Menschen auf dem Grundstück Im Seelein 40, das im Industriegebiet liegt.
Barbara Herrmann
 |  aktualisiert: 18.12.2024 02:35 Uhr

Nach der großen Aufregung um das in Volkach geplante Wohnheim für maximal 90 Geflüchtete ist es ruhig geworden um das Projekt. Aber ist diese Ruhe gleichbedeutend mit dem Ende des Bauvorhabens? Danach sieht es aktuell nicht aus. Vielmehr ging – und geht – der Bauantrag nach dem Nein des Volkacher Stadtrats seinen gewohnten Gang.

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Der Stadtrat hatte diesen Antrag bei seiner Sitzung am 7. Oktober abgelehnt – und die einstimmige Entscheidung vor allem mit der Lage des Grundstücks im Industriegebiet begründet. Nach Auffassung der Volkacher Verwaltung ist eine Genehmigung des Modulbaus für die Dauer von sieben (plus drei) Jahren laut Baugesetzbuch nicht möglich. Dieser Argumentation folgte der Volkacher Stadtrat.

Landratsamt prüft den Antrag als Bauaufsichtsbehörde

Nach der Entscheidung aus Volkach hat das Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde wie üblich den Antrag geprüft. Auf Anfrage dieser Redaktion teilte Pressesprecherin Carolin Mäder mit, dass der Investor Generationen Konzepte GmbH den Antrag nicht zurückgezogen habe. Der Antragsteller habe "am 22. November per E-Mail Unterlagen nachgereicht, die vorgelegten Antragsunterlagen wurden teilweise überarbeitet".

Diese Unterlagen habe das Landratsamt, so Mäder weiter, am 2. Dezember an die Stadt Volkach gesendet. Gleichzeitig soll die Stadt Stellung nehmen zu den geänderten Plänen – das entspricht dem üblichen Verfahren. "Insbesondere bitten wir die Stadt Volkach darin um Mitteilung, ob die Entscheidung über die Befreiungsanträge und das gemeindliche Einvernehmen geändert wird."

"Irgendwo haben sie ein Kreuzchen gemacht."
Bürgermeister Heiko Bäulerlein zum Bauantrag

Heißt das, die Entscheidung des Stadtrats zu dem Bauantrag steht infrage? Das verneint Bürgermeister Heiko Bäuerlein. Er bestätigt den Eingang der Unterlagen, doch bei der Planung habe "sich nichts geändert". Der Bauantrag sehe weiterhin drei Stockwerke vor und eine Dauer von zehn Jahren, die das Wohnheim längstens betrieben werden soll. Beides sehen Verwaltung und Stadtrat bekanntlich als Ablehnungsgründe.

Von echten Änderungen könne keine Rede sein. "Irgendwo haben sie ein Kreuzchen gemacht", beurteilt Bäuerlein den laut Landratsamt teilweise überarbeiteten Bauantrag. Dessen geschlossene Ablehnung seitens des Stadtrats stehe darum in keiner Weise infrage.

Der Investor lehnt eine Stellungnahme ab

Wie geht es also weiter? Nach dem erwartbaren, erneuten Nein aus Volkach muss das Landratsamt entscheiden, ob die Stadt dem Gesetz nach korrekt gehandelt hat und diesen Bauantrag ablehnen durfte. Sollte das nicht der Fall sein, müsste das Amt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

Falls die Bauaufsichtsbehörde der Volkacher Argumentation folgt und ebenfalls bei ihrem Nein bleibt, könnte der Investor es mit einem neuerlichen Bauantrag versuchen. Dazu äußern will sich Stefan Schadhauser von der Generationen Konzepte GmbH zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht. Er lehnte eine Stellungnahme mit Verweis auf die "reißerische Berichterstattung" dieser Redaktion ab.

 
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  • Manfred Englert
    Sehr seltsame Äußerung des Investors, die Berichterstattung als "reißerisch" zu bezeichnen. Ich meine, dieser Investor, wenn man diesen überhaupt als solchen bezeichnen darf, zielt darauf ab, mit unseren Steuergeldern größtmöglichen Gewinn zu erzielen und nicht, um uns, den Staat, zu entlasten oder den Geflüchteten zu helfen.
    Wenn er dieses Objekt in Volkach baut, dann bestimmt nicht für "Nichts, oder Gotteslohn"!
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  • Georg Ries
    Rein baurechtlich spielt der Eintrag im Register keine Rolle. Eine Baugenehmigung könnte auch eine Gemischtwaren GmbH beantragen.
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  • Peter Koch
    Na ja, der Unternehmensgegenstand ist Bestandteil der Satzung jeder GmbH. Wenn es nur einen Gesellschafter in der GmbH gibt wird es kaum Streit bei Verstößen gegen den Gesellschaftsvertrag geben. In kurzer Zeit wiederholt geänderte Firmennamen und Satzungen wirken aber nicht besonders seriös.
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  • Georg Ries
    auch das spielt öffentlich-rechtlich keine Geige!!! Gott sei Dank!! Wenn die Genehmigungsbehörde auch noch die "Seriösität" eines Antragstellers prüfen soll?
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  • Barbara Herrmann
    Hallo Herr Koch,
    danke für den Hinweis! Der Bauantrag wurde von der Generationen Konzepte GmbH gestellt, aber das könnte ja noch relevant werden.
    Viele Grüße
    Barbara Herrmann, Redaktion Kitzingen
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  • Peter Koch
    Hallo Frau Herrmann
    Tippfehler von mir, TT Pürgen wäre richtig.
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  • Peter Koch
    Die Generationen Konzepte GmbH hat sich am 07.10.2024 in TT Prügen GmbH umbenannt. Einziger Unternehmensgegenstand ist seither die Vermietung von Wohnimmobilien. Projektierung, Entwicklung und Bau von Immobilien gehört nicht mehr zum Geschäftsmodell.

    Quelle: Handelsregister
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