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Volkach
Überraschende Wende bei geplantem Flüchtlingswohnheim in Volkach: Ist der Bauantrag rechtlich gar nicht zulässig?
Neue Erkenntnisse vor der entscheidenden Sitzung des Volkacher Stadtrats: Im Industriegebiet gelten andere Regeln als im Gewerbegebiet. Was das für das Projekt jetzt bedeutet.
Im Volkacher Industriegebiet 'Im Seelein' sollte das Wohnheim für maximal 90 geflüchtete Menschen entstehen. Doch im Industriegebiet gelten andere Regeln als im Gewerbegebiet.
Foto: Barbara Herrmann | Im Volkacher Industriegebiet "Im Seelein" sollte das Wohnheim für maximal 90 geflüchtete Menschen entstehen. Doch im Industriegebiet gelten andere Regeln als im Gewerbegebiet.
Barbara Herrmann
 |  aktualisiert: 09.10.2024 02:44 Uhr

Das in Volkach geplante Wohnheim für geflüchtete Menschen hat einen neuen Gegner: das Baugesetzbuch. Kurz vor der Entscheidung des Volkacher Stadtrats am Montagabend hat sich herausgestellt, dass die Unterkunft für maximal 90 Bewohner an dieser Stelle im Industriegebiet nicht genehmigt werden kann, jedenfalls nicht für die Dauer von zehn Jahren. So sieht es der Sitzungsvorlage nach zumindest die Volkacher Verwaltung.

Auf dieser Visualisierung sieht man, wie die Flüchtlingsunterkunft aussehen soll.
Foto: Visualisierung: TT FeWe GmbH | Auf dieser Visualisierung sieht man, wie die Flüchtlingsunterkunft aussehen soll.

Der entscheidende Unterschied im Gesetz ist die Tatsache, dass sich das für den Modulbau vorgesehene Grundstück nicht im Gewerbegebiet befindet, sondern im Industriegebiet. Und dort gelten andere Regeln. Die Frage ist nun: Warum kommt das erst jetzt heraus? Waren die ganze Aufregung und der Infoabend in der Mainschleifenhalle viel Lärm um nichts?

Bauamtsleiter André Brezina räumt einen Fehler ein

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Von Anfang an bekannt und in den Unterlagen so beschrieben war zwar, dass sich das Grundstück laut Bebauungsplan im Industriegebiet (GI) "Im Seelein" befindet, das an das gleichnamige Gewerbegebiet (GE) angrenzt. Unbekannt war aber offenbar, wie stark sich dieser Unterschied auswirkt. Diesen Fehler räumt Volkachs Bauamtsleiter André Brezina auf Nachfrage dieser Redaktion ein: "Die Tragweite war uns nicht klar."

Überraschende Wende bei geplantem Flüchtlingswohnheim in Volkach: Ist der Bauantrag rechtlich gar nicht zulässig?

Um zu verstehen, was den Unterschied macht, muss man tief in die Paragrafen des Baugesetzbuchs eintauchen. Denn eigentlich ist ja weder in Gewerbe- noch in Industriegebieten normale Wohnbebauung erlaubt. Als solche gilt eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete jedoch nicht, der Gesetzgeber hat dafür Ausnahmen geschaffen.

Der Investor will das Flüchtlingswohnheim in Volkach trotzdem bauen

Im Industriegebiet möglich ist nur eine "auf längstens drei Jahre zu befristende Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende". Diese Frist kann laut Gesetz um weitere drei Jahre verlängert werden. Macht also insgesamt maximal sechs Jahre statt der bislang genannten zehn Jahre (sieben plus drei Jahre Verlängerung). Genau davon ging aber der ursprüngliche Bauantrag des Investors "Generationen Konzepte GmbH" aus.

Stefan Schadhauser (links) und Peter Boss vom Investor 'Generationen Konzepte GmbH', der das Wohnheim auch bei einer Befristung auf sechs Jahre bauen will.
Foto: Thomas Obermeier | Stefan Schadhauser (links) und Peter Boss vom Investor "Generationen Konzepte GmbH", der das Wohnheim auch bei einer Befristung auf sechs Jahre bauen will.

Ist der Plan, in Volkach an der Staatsstraße aus Wohncontainern eine Gemeinschaftsunterkunft zu bauen, also vom Tisch? Klares Nein vom Investor. Auf Nachfrage sagt dessen Geschäftsführer Stefan Schadhauser, dass sie "auf drei plus drei gehen" und dafür die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen. Wobei diese laut Gesetz nur möglich ist, "wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist".

Mit dem Nachbarn der geplanten Unterkunft für Geflüchtete hat niemand geredet

Eine Tatsache, die laut Nachbar Wilhelm Pfenning von der gleichnamigen Elektroanlagen GmbH eben nicht geklärt ist. So äußerte sich der Geschäftsführer jedenfalls beim Infoabend am Mikrofon. Bis zu diesem Zeitpunkt war seiner Aussage nach niemand auf ihn zugegangen.

Spannend ist in dem Zusammenhang auch das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom November 2020 zur "Unzulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft im Industriegebiet". Das Gericht hat einem Nachbarn recht gegeben, der gegen einen solchen Bau geklagt hatte. Der erste Leitsatz des Urteils lautet: "Als Unterkunft für Menschen, die dort ihren Lebensmittelpunkt haben, verträgt sich eine Asylbewerberunterkunft nicht mit den emissionsstarken, störungsintensiven Gewerbebetrieben, wie sie in einem Industriegebiet zulässig sind."

Termin: Die Entscheidung über den Bauantrag trifft der Volkacher Stadtrat bei seiner Sitzung im Rathaus am Montag, 7. Oktober, ab 19.20 Uhr. Zuvor findet wie üblich um 19 Uhr die Sitzung des Bauausschusses statt.

 
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Kommentare
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  • Thomas Diener
    Viel Lärm um Nichts , weil keiner richtig nachgefaßt oder gearbeitet hat .
    Für die zuständigen Behörden keine gute Leistung oder sachkundiges Arbeiten .
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  • Silke Müller
    Plumpes Behörden-Bashing, sonst nichts.
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  • Ewald Schnabel
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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