Der Volkacher Stadtrat war sich einig: Ein Wohnheim für bis zu 90 geflüchtete Menschen ist an dieser Stelle im Industriegebiet Im Seelein nicht möglich. Bei seiner Sitzung am Montagabend stimmte der Stadtrat geschlossen gegen den Bauantrag des Investors Generationen Konzepte GmbH. Die Entscheidung war also eindeutig, die mögliche Zukunft einer Gemeinschaftsunterkunft in Volkach ist es aber längst noch nicht.
Wie kam es zu der einstimmigen Entscheidung gegen das Wohnheim?
Knapp 40 Gäste lauschten aufmerksam, als Bürgermeister Heiko Bäuerlein auf die ausführliche Sitzungsvorlage einging, die die Stadtratsmitglieder vor sich hatten. Zusammenfassend sagte er: "Die wollen dieses Ding nach wie vor sieben plus drei Jahre betreiben und das geht schlicht nicht." Zudem verwies er auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2020, das der Klage eines Nachbarn gegen eine solche Unterkunft im Industriegebiet stattgegeben hatte.
Bäuerlein betonte: "Diesen Bauantrag können wir so leider nicht genehmigen. Das fliegt uns um die Ohren." Damit nahm er Bezug auf das Baugesetzbuch, das einen Modulbau für Geflüchtete höchstens für sechs Jahre erlaubt. Seiner Argumentation und der Vorlage der Verwaltung folgte das Gremium geschlossen.
Kritik kam von Seiten der FWG, die sich die Erkenntnis zum Industriegebiet früher gewünscht hätte. "Das hätte man von Anfang an anders angehen können", sagte Fraktionssprecherin Anja Hirt. Der Bürgermeister sah das anders: "Ich bin der Meinung, wir haben keine Fehler gemacht und getan, was wir können." Und er verknüpfte ein Lob mit einem Seitenhieb: "So unsauber die Investoren den Antrag gestellt haben, so sauber hat die Verwaltung das durchgearbeitet."
Waren alle Stadtratsmitglieder grundsätzlich gegen den Bau?
Mehrere Stadtratsmitglieder sprachen sich klar gegen das Wohnheim aus. So verwies Cengiz Zarbo (FWG) darauf, dass "eine überwältigende Mehrheit in unserer Region" das Vorhaben ablehne. Barbara Nikola-Bier (SPD) plädierte dafür, "diese Geflüchteten dezentral unterzubringen". Felix Engert (FWG) hingegen bedauerte, den Bauantrag ablehnen zu müssen.
Auch die Grünen-Fraktionssprecherin Andrea Rauch sagte: "Es wäre uns wichtig gewesen, heute zuzustimmen, jetzt ist es uns aus rechtlichen Gründen auch nicht möglich." Und sie fügte einen Satz hinzu, der ein Raunen durch die Zuschauerreihen gehen ließ: "Wir gehen davon aus, dass die Unterkunft kommen wird. Vor allem, weil es den Mietvertrag ja schon gibt."
Warum existiert bereits ein Mietvertrag für das geplante Wohnheim?
Dazu befragt, bestätigt die Regierung von Unterfranken (RUF), dass ein solcher Mietvertrag bereits existiere. Genau genommen sei es der Freistaat Bayern, vertreten durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), der auf Rechnung der Regierung von Unterfranken diesen Vertrag abgeschlossen habe. Das sei nötig, "um dem Investor Planungssicherheit zu geben". Im Fall Volkachs sehe der Vertrag "eine Mietzeit von sieben Jahren ab Fertigstellung/Übergabe des Objektes vor". Zudem beinhalte er eine Verlängerungsoption zugunsten des Freistaats Bayern von drei Jahren. Aber, so die RUF: "Vertragsbedingung ist ein baurechtlich genehmigtes Objekt."
Spricht nur die Lage im Industriegebiet baurechtlich gegen das Wohnheim?
Um das Wohnheim zu genehmigen, wären drei Befreiungen nötig: Erstens müsste der Stadtrat die temporäre GU im Industriegebiet an sich erlauben. Zweitens geht es um die Befreiung der Modulbauweise aus Wohncontainern statt einer massiven Bauart. Und drittens ist da die Gebäudehöhe von acht Metern, also gut drei Meter mehr als dort laut Bebauungsplan erlaubt ist. Auch mit der Bauart und Höhe würde man Präzedenzfälle schaffen, da es beides so Im Seelein bislang nicht gibt. Alle drei Punkte lehnte der Stadtrat in einem Rutsch ab.
Könnte das Flüchtlingswohnheim trotzdem in Volkach gebaut werden?
Ob das Wohnheim in Volkach gebaut wird oder nicht, ist offen. Aus Sicht der Verwaltung "hat der Stadtrat auch die grundsätzliche Entscheidungsbefugnis darüber, ob die Stadt überhaupt eine Geflüchtetenunterkunft in einem Industriegebiet ermöglichen möchte". Das letzte Wort hat aber das Landratsamt, das den Antrag nach dem Nein aus Volkach prüft.
Dieses ist als Baugenehmigungsbehörde immer zuständig, wenn ein Projekt vom Bebauungsplan abweicht, ganz egal ob Einfamilienhaus oder Flüchtlingswohnheim. Im aktuellen Fall wahrscheinlich ist, dass der Investor als Bauherr eine Tektur, also einen geänderten Bauantrag einreichen wird und der Volkacher Stadtrat – und danach das Landratsamt – dann erneut darüber entscheiden muss.
Wie bewertet das Landratsamt den Bauantrag?
Die Behörde hüllt sich bislang in Schweigen, was die juristische Bewertung des Bauantrags angeht. Laut Volkacher Sitzungsvorlage kennt es diesen bereits seit einer Rücksprache im August und habe damals geantwortet, "dass es grundsätzlich möglich ist, einen solchen Bauantrag für ein Gewerbegebiet (GE) oder ein Industriegebiet (GI) zu stellen".
Dennoch hatte Pressesprecherin Carolin Mäder im Namen des Landratsamts eine Einschätzung abgelehnt: "Nach Rücksprache mit dem Sachgebiet kann ich Ihnen mitteilen, dass uns zu diesem Thema bisher noch kein Bauantrag vorliegt, sodass wir diesbezüglich keine Aussage treffen können."
Wie sich das Schüler und Studenten leisten können ist eh eine andere Frage.
Schlägereien gibt es immer wieder mal, bei uns in Deutschland sogar auf dem Fußballplatz. noch ein Beispiel:
Heute wurden viele Pesonen festgenommen wg. Kinderpornographie. Und nun dürfen Sie mal raten welche Nation die waren. Nein nicht aus Afrika oder sonstwo, die waren alles DEUTSCHE!!! Welche Kultur haben denn dann wir?
Unsere Schüler, Studenten, Jungs und Mädels haben während Corona die meisten Einschränkungen diszipliniert ertragen müssen, weshalb in Volkach mindestens die sprichwörtliche Sau rausgelassen werden muss.
gez. R. König