
Ein Thema hat der Volkacher Stadtrat in seiner Sitzung am Montagabend besonders heiß diskutiert: die Grundsteuerreform und ihre Folgen für die Bürgerinnen und Bürger. Mit der Reform wird das Grundvermögen neu bewertet.
So werden bei der Grundsteuer B (baulich) für Grundstücke und Immobilien in Bayern ausschließlich die Größe des Grundstücks und Wohnraums herangezogen. Während die Steuermesszahl und Bewertung des Grundvermögens für die Berechnung vom Finanzamt vorgegeben werden, legen die Kommunen die Hebesätze fest. Und über diese sollte der Volkacher Stadtrat nun entscheiden.
Aufkommensneutralität ist eigentlich das Ziel
Der Beschlussvorschlag lautete, den Hebesatz für die Grundsteuer A (agrarisch) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke von 350 auf 560 Prozent anzuheben und für die Grundsteuer B von 395 auf 355 Prozent zu senken. Auf diese Weise hätte man einen "Unsicherheits-Puffer" von 15 Prozent einkalkuliert, damit die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer insgesamt gleich bleibt ("Aufkommensneutralität"), sagte Bürgermeister Heiko Bäuerlein (CSU). Aufgrund von fehlenden, unvollständigen, zu ändernden und falschen Steuererklärungen sowie fehlerhafter Datenübermittlung durch das Finanzamt sei eine präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nicht möglich.
Anhand einiger Beispiele wurde deutlich, dass durch die Reform sowohl viele Landwirte als auch Hausbesitzer in Volkach künftig eine zum Teil wesentlich höhere Grundsteuer zahlen müssen. Das liegt laut Elmar Datzer (Bürgerliste) allerdings mehr an den Messzahlen als am Hebesatz.

Julian Eibicht (SPD) schlug daraufhin einen Puffer von nur 7,5 Prozent vor, um die Menschen nicht schon wieder allzu sehr zu belasten. Bäuerlein nannte diesen Vorschlag "unverantwortlich". Die Grundsteuer sei eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt, mit der viele örtliche Aufgaben wie Kitas, Freibad und Straßen finanziert würden.
Auch Anja Hirt (FWG) sprach sich für die 15 Prozent aus, "damit wir im nächsten Jahr nicht mit einem Defizit dastehen". Und falls die Stadt tatsächlich zu viel einnehmen sollte, könne man den Hebesatz auch wieder senken. Sie betonte auch, dass nicht die Kommune für diese Gesetzesänderung verantwortlich sei, sondern diese nur ausführe.
"Die Landesregierung hat beschlossen, dass ein Haus in Volkach jetzt genauso viel wert ist wie ein Haus im Steigerwald, in Dimbach oder am Starnberger See", sagte die Fraktionssprecherin. Aber es gebe sicher auch Grundstückbesitzer, die ab sofort weniger Grundsteuer zahlen, "denn sonst hätten wir am Ende ja ein großes Plus".
Manche Stadtratsmitglieder plädieren für eine stärkere Erhöhung
Dem Zweiten Bürgermeister Udo Gebert (FWG) gingen die 15 Prozent sogar noch nicht weit genug: "Die Hebesätze sind 18 Jahre alt. Ich kenne mehrere Berufsgruppen, die seit 2021 15 Prozent Lohnerhöhung hatten. Deshalb müssten wir eigentlich pro Jahr ein Prozent erhöhen, also 18 Prozent."
Dem widersprach René Bauer, Ortssprecher von Dimbach: "In der Landwirtschaft hatte man in den letzten 20 Jahren sicher keinen Anstieg von 15 Prozent bei den Erträgen, sondern nur bei den Kosten." Daher finde er diese Erhöhung nicht gerechtfertigt. Uwe Koßner (CSU) hingegen war der Meinung, dass die Stadt ihre Pflichtausgaben selbst mit diesen Sätzen auf Dauer nicht erfüllen könne und es in den nächsten Jahren zu einer weiteren Erhöhung kommen werde.
Bedeutet eine höhere Grundsteuer mehr Geld für die Ortsteile?
Patrick Fischer, Ortssprecher von Eichfeld, brachte einen weiteren Aspekt mit ein: "Durch die Gesetzesänderung haben wir eine größere Steuerbelastung bei größeren Grundstücken zum Beispiel in den Ortsteilen und andersherum Entlastungen bei kleineren Grundstücken zum Beispiel in der Altstadt." Daher müsse die Stadt darauf achten, dass sie dort investiert, wo sie ihre meisten Einnahmen erwirtschaftet.
Bäuerlein widersprach dieser Argumentation und wies darauf hin, dass Investitionen weiterhin gleichmäßig auf die Stadt und die Ortsteile verteilt würden. Trotz vieler Bedenken und einer hitzigen Diskussion stimmte der Stadtrat am Ende mit 13 zu 5 Stimmen für die vorgeschlagene Anpassung der Hebesätze.