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Kitzingen
Nach der Drohung, auf seine Frau zu schießen: Jäger aus Unterfranken will Jagdschein und Gewehre wieder haben
Ein Ehestreit führte zu einem Polizeieinsatz und dann zu einem jahrelangen Rechtsstreit. Die Frage am Verwaltungsgericht Würzburg jetzt: Darf der 75-Jähre wieder zur Jagd?
Drohungen, auf seine Frau zu schießen, kosteten einen Jäger aus dem Landkreis Kitzingen die Lizenz. Nun will er in einem jahrelangen juristischen Tauziehen Jagdschein und Waffen wieder (Symbolbild). 
Foto: Friso Gentsch, dpa | Drohungen, auf seine Frau zu schießen, kosteten einen Jäger aus dem Landkreis Kitzingen die Lizenz. Nun will er in einem jahrelangen juristischen Tauziehen Jagdschein und Waffen wieder (Symbolbild). 
Frank Weichhan
 und  Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 10.03.2025 02:37 Uhr

Ein Ehestreit hatte für einen Jäger aus dem Raum Kitzingen gravierende Folgen: Polizei und Landratsamt nahmen dem heute 75-Jährigen nach 40 Jahren seine Schusswaffen und den Jagdschein ab. Seit zwei Jahren bereits läuft die Auseinandersetzung darüber, ob er sie wiederbekommt.

Weit über die Reviere in Kitzingen hinaus ist der Fall ein Thema in der bayerischen Jagdszene. Denn der Streit vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gilt als Prüfstein dafür, welche charakterlichen Voraussetzungen man haben muss, um von der Unteren Jagdbehörde die Jagdlizenz zu erhalten.

Bedrohte Ehefrau wandte sich an die Kitzinger Polizei 

Nach Informationen dieser Redaktion war im Mai 2023 zwischen den seit Jahren getrennt lebenden Eheleuten am Küchentisch ein Streit um eine Steuererklärung eskaliert. Mit zornigen Worten soll der 75-Jährige seiner Frau gedroht haben, erst sie und dann sich zu erschießen.

Die Frau, selbst Jägerin, nahm die Drohung sehr ernst. Der Senior soll zahlreiche Schusswaffen im Haus gehabt haben - unter anderem ein Gewehr samt Munition neben seinem Bett. Schutzsuchend wandte sie sich an die Polizei. Ihr Mann sei impulsiv und unbeherrscht, habe öfter mit Suizid gedroht, mit der konkreten Drohung gegen sie sei eine neue Eskalationsstufe erreicht.

Die Kitzinger Polizei nahm die Drohung ebenfalls ernst und beschlagnahmte noch am selben Abend im Haus des Beschuldigten alle Waffen. Der 75-Jährige selbst schreibt später von "völlig unverhältnismäßigen Großeinsatz der Polizei".

Elf Tage stationär in der Psychiatrie untergebracht

Der Polizei zufolge wurde der Jäger damals mit einer Gefährderansprache über die Folgen seiner Drohung belehrt. Eine Expertin des Krisendienstes Bayern habe sich an dem Abend telefonisch selbst ein Bild von dem Mann gemacht. Sie habe "eine stationäre Unterbringung des Klägers als dringend erforderlich eingestuft", heißt es in offiziellen Akten.

Der Beschuldigte wurde noch in der Nacht - zwangsweise, nach Artikel 12 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - in ein Bezirkskrankenhaus gebracht. Dort blieb er elf Tage.

Ärztliches Gutachten zur Tauglichkeit gefordert 

Der Vorfall wurde der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Kitzingen gemeldet. Es seien Tatsachen bekannt geworden, die gegen seine Zuverlässigkeit und seine persönliche Eignung sprächen, hieß es in einem Brief, den der Jäger daraufhin kurz nach seinem Klinikaufenthalt erhielt. Einstweilen seien seine waffenrechtlichen Erlaubnisse, sein Jagdschein ungültig, die Waffen beschlagnahmt. Seine Eignung für die Jagd müsse ein Gutachten eines Amtsarztes, eines Facharztes für Psychiatrie oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle belegen.

Seitdem läuft die Auseinandersetzung. Der 75-Jährige spricht von einer Intrige seiner Frau. Der Schlüssel für den Waffenschrank, den die Polizei bei ihrer Durchsuchung offen herumliegen fand, habe sie selbst unvorschriftsmäßig liegen lassen. Er selbst habe stets Kontrolle über seine Waffen und Munition.

Landratsamt entzieht Jagdschein und Waffenbesitzkarten endgültig

Das von der Jagdbehörde geforderte Gutachten zur psychischen und körperlichen Eignung für den Umgang mit Schusswaffen sicherte der Beschuldigte erst zu - ließ jedoch wiederholt Fristen verstreichen. Deshalb hat das Landratsamt die Waffenbesitzkarten und den bis 2026 geltenden Jagdschein inzwischen endgültig widerrufen. Die Begründung: Dass ein Gewehr in einem unverschlossenen Futteral aufbewahrt worden sei, "stellte einen Verstoß gegen elementare Aufbewahrungsvorschriften dar".

Der Beschuldigte zog vor das Verwaltungsgericht. Auch dort geht der Fall hin und her: Termine werden angesetzt und kurz vor Prozessbeginn wieder verschoben, erst im Oktober 2024 und im Januar 2025 wieder. Bald zwei Jahre nach dem Vorfall ist jetzt für das zweite Quartal 2025 ein neuer Termin angedacht für eine Entscheidung darüber, ob der passionierte Jäger je wieder schießen darf. Das genaue Datum steht noch nicht fest.

 
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Kein Spielraum bei Waffen

    wenn jemand aufgefordert wird, einen Nachweis über seine Eignung zum verantwortungsvollen/ sachgerechten Umgang mit einer Schusswaffe zu erbringen und dies nicht tut, ist in meinen Augen schon einmal deshalb eben diese Eignung nicht gegeben.

    Ich kann auch kaum erwarten, dass mir mein Führerschein wieder erteilt wird, wenn ich vorher eine "positive MPU" nachweisen müsste und das nicht tue, egal wie fragwürdig der Entzug in meinen Augen war.

    Schlimm genug, dass immer wieder Menschen mit einer "Amoktat aus dem Nichts" auffallen, wenn aber jemand als labil behördenbekannt ist und trotzdem keine Konsequenzen gezogen werden, dürfen sich mit Fug und Recht alle fragen, wofür wir uns das alles leisten/ "ob die da nur dem gesunden Behördenschlaf frönen".
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  • Martin Deeg
    Wo genau sehen Sie hier einen "Behördenschlaf"?

    Hier wurden im Gegenteil auf Zuruf einer Frau alle Register gezogen.
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  • Elisabeth Hofmann
    Wenn er die Fristen verstreichen lässt, hat er es selbst zu verantworten
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  • Martin Deeg
    Bei dieser öffentlichen Vorverurteilung, die hier stattfindet, hat der Mann keine Chance.

    Offenbar reichte die „Charakterisierung“ der Frau, gepaart mit einer konkreten Aussage einer „Bedrohung“ - wurde die strafrechtlich als solche verfolgt? - um das ganze in Gang zu setzen. So funktionieren Intrigen durchaus!

    Was soll der Mann dem entgegensetzen?

    Es ist objektiv kaum möglich, aufgrund solcher selbstreferentiellen Berichte abschließend zu beurteilen, wer hier Opfer und Täter ist - ein „Großeinsatz“ der Polizei jedenfalls ist kein Beweis für die Richtigkeit einer Behauptung oder Aktenlage; dass eine Psychiaterin erst mal auf „Nummer sicher“ geht, ist auch üblich.

    Die Tatsache, dass der Mann nur 11 Tage in stationäre Unterbringung gezwungen wurde, spricht m.E. eher dafür, dass die Eigen- und Fremdgefährdung eine Falschbehauptung war, zumal keine „psychische Erkrankung“ vorliegt, jedenfalls ist eine solche nicht erwähnt, mit über 70 „ entwickelt“ man eine solche nicht….
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  • Edith Kram
    Öffentliche Vorverurteilung? Angaben einer Frau? Gehts noch?

    Es stellt sich vielmehr die Frage, ob eine Person im Alter von 75 Jahren überhaupt noch einen Waffenschein besitzen sollte.

    Von Augenkrankheiten bis Zittern gibt es viele Aspekte, die meines Erachtens die Handhabung einer Waffe verbieten.

    Das hat mit Vorverurteilung nichts zu tun, sondern dient der Sicherheit aller.

    Wie schon mehrfach erwähnt: für E-Scooter brauchts eine Versicherung, fürs Mofa25 eine Prüfbescheinigung, Lkw- und Busfahrer müssen alle 5 Jahre zum Check - und Jäger?
    Anders als beim Führen von Kraftfahrzeugen wird hier nichts überprüft - weder die körperliche, charakterliche oder psychische Qualifikation oder gar die vielzizierten Aufbewahrungsvorschriften für Waffen.

    Übrigens: nichts gegen Jäger - auch sie sind ein Teil der Gesellschaft und werden (dringend) gebraucht.
    Und die allermeisten fallen nicht negativ auf.
    "Auffällige" Jäger schaden der ganzen Zunft und der Sicherheit aller.

    Gerhard Fleischmann
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  • Martin Deeg
    Die Frage des Alters ist ein völlig anderes Thema - und ich habe auch nicht für irgendetwas plädiert - es geht darum, auf welcher Grundlage hier agiert wird.

    Wie alt ist denn die Frau, die ja auch "Jägerin" ist...? Für die gilt Ihr Statement dann auch.
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  • Klaus Buechner
    Mit über 70 kann man selbstverständlich psychische Erkrankungen entwickeln. Oder gibt es Ihrer Ansicht nach keine Demenzpatienten (gerade was das Thema Fremdgefährdung betrifft...), Auch bietet das alternde Gehirn reichlich Möglichkeiten psychische Erkrankungen zu entwickeln, z.B. nach Schlaganfall, Parkinson, Hirnverletzungen etc.

    Diese Pauschalisierung entbehrt deshalb jeder Grundlage
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  • Martin Deeg
    Da haben Sie völlig recht.

    Präziserweise hätte ich von einer "psychischen Störung" schreiben müssen: paranoide Schizophrenie, dissoziale Persönlichkeitsstörung, narzisstische Persönlichkeitsstörung etc. - eine solche "entwickelt" sich nicht mal eben. Das ist ja eher das übliche "Besteck" bei solchen Konflikten und entsprechendem Behördenhandeln.
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  • Ulrich Klüpfel
    Anscheinend haben Sie einen völlig anderen Artikel gelesen. Ich sehe grundsätzlich die Eignung eines Menschen mit psychischen Problemen zum Tragen einer Waffe als mehr als fragwürdig an. Er hatte zudem die Gelegenheit, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und Zweifel durch ein entsprechendes Gutachten zu zerstreuen und hat diese bewusst nicht genutzt. Nachdem wir hier nicht in den USA sind und hier nicht jeder das Recht hat eine Waffe zu tragen gilt es im Zweifel immer die Allgemeinheit und nicht ein Hobby eines einzelnen Menschen zu schützen.
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  • Walter Stöckl-Manger
    "passioniert", wie gut das doch hier passt.😏
    Drollig auch, nach solch einer durchaus realistischen Drohung von einer Intrige der Frau zu fabulieren.
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  • Martin Deeg
    Saßen Sie mit am Küchentisch?
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  • Walter Stöckl-Manger
    Nein, sind wir schon zu zweit.
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  • Martin Deeg
    Deshalb Unschuldsvermutung, denn der Bericht gibt da überhaupt nichts her:

    ..."Mit zornigen Worten soll (!)...."...
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