Ende 2023 geht es am Amtsgericht Haßfurt um die Frage, ob ein Jäger einen frei laufenden Hund zu Recht erschossen hat oder nicht. Da kommt, fast nebenbei, ein bemerkenswerter Aspekt zur Sprache. Der Weidmann hat seinen Jagdschein seit 60 Jahren. Und in all diesen Jahren keine einzige Fortbildung besucht. Aber warum ist das möglich? Und was muss man über den Jagdschein und die Jagd überhaupt wissen? Wir haben dafür beim Landratsamt Haßberge, der Kreisgruppe Haßfurt des Bayerischen Jagdverbands sowie dem verantwortlichen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nachgefragt.
Wie sieht die Ausbildung und Prüfung für einen Jagdschein für Jägerinnen und Jäger aus?
"Die Erlangung eines Jagdscheins setzt in Deutschland das Bestehen einer umfangreichen und anspruchsvollen Prüfung (Jägerprüfung) voraus", erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Anfrage dieser Redaktion. Diese gliedert sich in je einen schriftlich-theoretischen und einen mündlich-praktischen Prüfungsteil sowie eine gesonderte Schießprüfung. Neben "zahlreichen anderen Prüfungsgebieten" würden vertiefte Kenntnisse der Wildtierbiologie sowie der Waffenkunde und des Waffenrechts "zentrale Schwerpunkte" dieser Prüfung darstellen.
Die "umfangreichen Prüfungsinhalte" werden in Ausbildungskursen mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten vermittelt, die auch Waffenkunde und eine praktische Schießausbildung sowie Revier-Praktika einschließen, so der Sprecher des BMEL weiter. Der bestandene Lehrgang, der Grundlage für den Erwerb des Jagdscheins ist, muss mindestens 120 Stunden umfassen, erklärt zudem Monika Göhr, Pressesprecherin des Landratsamts Haßberge. Die Ausbildung könne, je nach Ausbildungsträger, entweder blockweise oder aber regelmäßig über ungefähr ein Jahr abgehalten werden, schreibt sie weiter.
"Nach erfolgreicher Ausbildung besitzt man die notwendigen Grundkenntnisse über Jagdwildkunde, die rechtlichen Inhalte der Jagdgesetze, die praktischen Inhalte der Jagdarten, die notwendige Qualifizierung, mit Jagdwaffen umgehen zu können, sowie die notwendigen Voraussetzungen zu besitzen, einen sicheren, gezielten Schuss abgeben zu können, um waidgerecht, natürlich auch tiergerecht, Jagdwild zu erlegen, ohne jemanden zu gefährden", erklärt Egon Frank, Vorsitzender der Kreisgruppe Haßfurt des Bayerischen Jagdverbands. Die Jungjägerinnen und -jäger würden laut Frank die notwendigen und wichtigen Hegemaßnahmen erlernen, damit der Lebensraum des heimischen Jagdwilds erhalten bleibe.
Welche Voraussetzungen müssen auf dem Weg zum Jagdschein erfüllt werden?
Nach einer erfolgreichen Prüfung, die ein von der Zentralen Prüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut bestellter Prüfer abnimmt, kann bei der Unteren Jagdbehörde ein Jagdschein gelöst werden. Neben der bestandenen Prüfung sei dafür eine spezielle Jagdhaftpflicht, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss, nötig, erklärt Monika Göhr.
Weiterhin werde der einzelne Jagdscheinbewerber hinsichtlich seiner jagd- und waffenrechtlichen Zuverlässigkeit sowie hinsichtlich der (waffenrechtlichen) persönlichen Eignung überprüft. Dafür müsse die Behörde beim Bundeszentralregister, dem Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft, der örtlichen Polizeibehörde sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse abfragen. Würden Erkenntnisse vorliegen, wie Verurteilungen, werde weiter geprüft, ob in diesem Fall ein Jagdschein erteilt werden könne oder nicht, so die Pressesprecherin des Landratsamts.
3. Was dürfen Jägerinnnen und Jäger mit dem Jagdschein?
Vereinfacht gesagt: Mit dem Jagdschein, der die jagdliche Sachkunde nachweist, bekommen Jägerinnen und Jäger die öffentlich-rechtliche Erlaubnis, auf die Jagd gehen zu dürfen. Alleine reicht dieser aber nicht aus, um überall zu jagen. "Vielmehr braucht man zusätzlich die privatrechtliche Erlaubnis beziehungsweise Berechtigung, die ein Jagdrevierinhaber für sein Revier gibt", so Göhr vom Landratsamt.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Jagdschein und einer Waffenbesitzkarte?
Eine Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Waffen berechtigt. Diese ist nicht zu verwechseln mit einem Waffenschein – eine waffenrechtliche Erlaubnis, die aber laut Landratsamt für den ganz überwiegenden Anteil der Jagdscheininhaber nicht infrage kommen würde.
Jägerinnen und Jäger mit einem gültigen Jahresjagdschein dürften im Rahmen der befugten Jagdausübung – und nur dafür – ihre Waffen auch führen und mit ihnen schießen, erklärt Monika Göhr. Zur befugten Jagdausübung zählt auch das Ein- und Anschießen im Revier, also mit einigen wenigen Schüssen, die Ausbildung von Jagdhunden im Revier sowie der Jagd- und Forstschutz, schreibt sie weiter.
Wann verliert eine Jägerin oder ein Jäger den Jagdschein?
Wie es vom Landratsamt heißt, sei das im Bundesjagdgesetz geregelt. Die Fälle seien zu zahlreich und komplex, um eine kompakte, umfassende Antwort zu geben, heißt es weiter. Beispielsweise könne ein Entzug infrage kommen, wenn ein Jäger nach dem Jagd- oder Waffenrecht als nicht mehr zuverlässig oder – ebenfalls nach dem Waffenrecht – als nicht mehr persönlich geeignet gilt. Andere Fälle könnten eintreten bei unsachgemäßem Umgang mit Waffen und Munition oder rechtskräftigen Verurteilungen bei bestimmten Straftaten.
Aber auch hier komme es auf den betroffenen Rechtsbereich (Waffenrecht oder Jagdrecht) an, wie Göhr erklärt. Häufig sei eine rechtskräftige Verurteilung in relevanten Rechtsbereichen in Höhe von 60 Tagessätzen oder höher der Auslöser für ein Einziehungsverfahren. Würden innerhalb von fünf Jahren zwei oder mehr Verurteilungen erfolgen, so löse auch ein jeweils niedrigeres Strafmaß das Einziehungsverfahren aus.
Grundsätzlich kann eine Verurteilung ein Grund für den Entzug des Jagdscheins sein, muss es aber nicht, bestätigt Pressesprecherin Göhr auf Nachfrage. Unabhängig davon kommt hinzu, dass in manchen der gesetzlich geregelten Fälle keine Verurteilung erforderlich sei.
Kann ein Jagdschein ablaufen?
Kurzum: Ja. "Jagdscheine werden üblicherweise entweder für ein Jahr oder für drei Jahre erteilt", erklärt Göhr. Dementsprechend laufen sie dann auch zum jeweiligen Jagdjahresende (31. März) ab. Für eine Neuerteilung muss der Bewerber – genau wie bei der Ersterteilung – zuverlässig sein, schreibt Göhr weiter. Das wird vor Erteilung entsprechend geprüft. Eine Fort- oder Weiterbildung ist dafür nicht nötig.
Warum müssen Jägerinnen und Jäger keine Fortbildungen besuchen, um den Jagdschein zu behalten?
Im Sport ist es üblich, dass Übungsleiterinnen und -leiter eine Fort- oder Weiterbildung besuchen müssen, wenn ein Trainerschein verlängert werden soll. Nicht so ist das beim Jagdschein. Anerkanntermaßen würden die zum Erwerb eines Jagdscheins in Deutschland zu erfüllenden Anforderungen zu den strengsten weltweit gehören, schreibt ein Sprecher des BMEL auf Anfrage. "Insbesondere aus dieser Tatsache leitet sich die Rechtfertigung ab, für die Verlängerung des Jagdscheins keine zusätzlichen Prüfungen zu verlangen", rechtfertigt der Sprecher des Bundesministeriums das aktuelle Vorgehen. Seiner Aussage nach sei hierbei zudem zu berücksichtigen, dass die wissenschaftlichen Fakten der Wildtierbiologie ebenso wie der sichere Umgang mit für die Jagd zugelassenen Lang- und Kurzwaffen keinen stetigen Änderungen unterworfen seien.
Egon Frank, Vorsitzender der Kreisgruppe Haßfurt des Bayerischen Jagdverbands, hält es für richtig, dass der Gesetzgeber das Erlangen eines Jagdscheins genauso handhabe, wie alle anderen Berechtigungen, die einer gesetzlichen Prüfung unterliegen. Als Beispiel nennt er hier unter anderem Facharbeiter, Ärzte und Polizisten. Außerdem verweist er auf die jährliche Überprüfung, ob Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorliegen würden – und die Folgen, wenn etwas sein sollte.
Frank meint darüber hinaus: "Natürlich muss ein Jäger/in seinen Wissensstand ständig aktualisieren." Auch die Jagdgesetze würden verändert oder angepasst, weshalb sich die Jägerin oder der Jäger ständig auf dem aktuellsten Stand halten müsste. "Auch im Jagdgesetz ist das so verankert und somit ist Weiterbildung immer notwendig!"
Und hier sieht Frank die Jägerschaft gut aufgestellt. Er nennt mehrere Maßnahmen, die seitens des Jagdverbands unternommen würden, um die Jägerinnen und Jäger auf dem aktuellsten Stand zu halten. Dazu zähle für Mitglieder beispielsweise der monatliche Erhalt der Zeitschrift "Jagd in Bayern", in der alle Veränderungen, Termine und besonders Wissenswertes festgehalten würden. "Wer das regelmäßig liest, ist auf dem aktuellen Stand der Fortbildung", meint Frank. Er verweist zudem auf die enge Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, der Unteren Jagdbehörde, Naturschutz und dem Bauernverband, um aktuelle Themen präsent zu haben.
Über die Zeitschrift hinaus würden wichtige Veränderungen in den Kreisversammlungen bekannt gegeben und zusätzlich Neuerungen in den monatlichen Stammtischveranstaltungen angesprochen und "ausführlich darüber diskutiert". Frank erklärt außerdem, dass jedes Jagdrevier Mitglied in den Hegegemeinschaften sei. Deren Leiter und Frank als Vorsitzender würden die Jagdreviere über Neuerungen und Veränderungen informieren. Jedes Mitglied der Kreisgruppe würde zudem neuste Informationen zu den aktuellen Jagdthemen über einen Mailverteiler bekommen.
eine schöne Ansammlung von Gewehren etc., die die Bewaffnung jedes ländlichen Polizeireviers ins Abseits stellt - am Eindrucksvollsten aber eine 45-er-Magnum (vgl. Dirty Harry), für den sog. Fangschuss.
Unglaublich, was in diesem Land mit Lobbyismus alles möglich ist.
Des Deutschen heilige Kühe - der Führerschein und der Jagdschein.
Sinn- und verantwortungsvoll eingesetzt sicherlich ein Privileg, dass man nicht aufs Spiel setzen sollte.
Doch während der Autofahrer tagtäglich von der Polizei und kommunalen Unternehmen gegängelt wird, finden beim Jäger keinerlei Kontrollen statt.
Da interessiert niemand, ob der Jäger gesundheitlich oder charakterlich geeignet ist. Oder um es noch deutlicher zusagen: Selbst wenn der Jäger sein Gewehr nicht mehr halten kann oder stark sehbehindert ist - solange es keiner merkt, ist dieser Jäger:in eine Gefahr für Mensch und Tier.
Auch hinsichtlich der Aufbewahrung und Anzahl der Waffen sind die Vorschriften mehr als spärlich. Kontrollen finden so gut wie gar nicht statt.
Und während man den Autofahrer noch (Führerschein-) klassifiziert, gibt es für Jäger keine Beschränkungen "nach oben"
Eine Reform erscheint hier zwingend notwendig.
Kostet nur Geld und Zeit!