Die Sache brennt. Seitdem Energie knapp und teuer geworden ist, gilt Sonnenstrom als heißer Tipp. Immer mehr Solar- und Photovoltaikanlagen erobern auch die deutschen Dächer. Aber nicht alles, was praktisch und effizient ist, ist auch von städtischen Satzungen gedeckt. In Iphofen etwa gelten nicht nur in der denkmalgeschützten Altstadt, sondern auch in den meisten Baugebieten immer noch Regeln aus dem Jahr 2014. Energiepolitisch betrachtet, ist das Steinzeit. Deshalb hat die Stadt jetzt reagiert und eine Novellierung ihrer Bebauungspläne angekündigt. Was also ist Bauherren bei der Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen künftig erlaubt, was bleibt verboten?
Ein Workshop hat vergangene Woche die wichtigsten Beschlüsse vorbereitet. Besetzt war das Gremium mit Vertretern aus Stadtverwaltung und Landratsamt, mehreren Stadträten, einem Fachplaner und dem Stadtplaner. Was dieser Expertenrat an Vorschlägen erarbeitet hat, hat am Montagabend der Bau- und Umweltausschuss abgesegnet. Vieles davon ist bereits gelebte Praxis, weil der Ausschuss die Realität von Energiesparplänen und der Energiewende generell schon länger nicht mehr ausblenden kann.
Die Solarmodule dürfen jetzt auch auf das Hauptgebäude
Der Passus etwa, dass Solarmodule nur auf Nebengebäuden errichtet werden sollen, soll jetzt ebenso aus den Bebauungsplänen gestrichen werden wie ein generelles Verbot, die Anlagen aufzuständern oder in rechteckiger Form zu installieren. Aus vielen Muss-Vorschriften sind Soll-Forderungen geworden. Man könnte sagen: Die Stadt hat das von Wirtschaftsminister Robert Habeck zum Wochenanfang angekündigte "Solarpaket" zur Beschleunigung des Solarausbaus schon mal geschnürt. Auch Balkonkraftwerke sind künftig mit maximal zwei Modulen und bis zu einer Leistung von 800 Watt erlaubt.
Auf manchem besteht die Stadt allerdings weiterhin – zum Beispiel darauf, dass Ortgang, First und Traufe nicht mit Modulen überbaut werden dürfen und dass einheitliche Module verwendet werden. Für Bürgermeister Dieter Lenzer geht es darum, nicht alle Gestaltungsregeln aufzuheben, aber bei der Handhabung "flexibler" zu werden. Das soll es vor allem der Verwaltung erleichtern, Fälle besser einzuschätzen. "Es wäre ideal", sagte Lenzer, "wenn Bauherren selbst erkennen würden, was gute Gestaltung ist." Oft gehe es ihnen aber nur darum, Geld zu sparen und möglichst billige Lösungen zu wählen.
Nachdem der Landtag kürzlich die lange erwartete Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg gebracht hat, will Iphofen nun auch für seine historische Altstadt verbindlichere Regeln schaffen. Geplant ist, den Stadtkern in Zonen einzuteilen: Zone 1 soll weiterhin komplett frei von Solarmodulen bleiben, dazu zählen etwa Objekte wie das Rathaus. In Zone 2 wie am Marktplatz muss jeder Fall wie bisher einzeln geprüft werden. Und dann gibt es Zone 3, in der Solaranlagen grundsätzlich zulässig sein sollen.
Der Solarausbau soll mit Rahmenplänen geregelt werden
Die Verwaltung ist nun dazu aufgerufen, gemeinsam mit Stadtplaner Franz Ullrich entsprechende Rahmenpläne zu erarbeiten, an der man sich bei künftigen Anträgen orientieren kann. Sie gelten dann – wenngleich wohl in abgeschwächter Form – auch für die Stadtteile. Bislang bewegen sich sowohl die Stadt als auch die Antragsteller häufig auf unsicherem Terrain.
Die Praxis beschrieb Petra Krist, die Leiterin des Bauamts, am Montag im Ausschuss so: "Der eine oder andere ruft bei uns an, die meisten Bauherren machen einfach." Was dabei herauskommt, konnten die Räte auf Bildern besichtigen, die das Bauamt aus Iphöfer Baugebieten zusammengetragen hat und die der Bürgermeister unlängst als "Wildwest" auf den Dächern beschrieben hat.