Wenn es um die sachgemäße Ausrichtung von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern geht, wird in Iphofen nicht selten das deutsche Alphabet buchstabiert. Es gibt Anlagen in L- und in U-Form, verpönt sind das H oder das P. Streng genommen geht es über den Dächern der Stadt aber weniger um schöne Poesie als um schlichte Mathematik. "Vom Grundsatz her möchte man das geschlossene Rechteck haben", sagt Petra Krist, die Chefin der Bauverwaltung, mit Blick auf die Anordnung der Module. Die strenge Maßgabe hat einen Grund: Man will Ordnung auf den Dächern schaffen, doch die Realität ist mitunter eine andere. Der Bürgermeister nennt sie "Wildwest", andere sprechen von Anarchie.
Gut beobachten lässt sich dieser Kulturkampf regelmäßig in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses, der über die Einhaltung der Gestaltungssatzung wacht – und sich dabei offen in die Schlacht mit Bauherren begibt. Die sehen die Sache zum Teil deutlich liberaler. Das beliebte Narrativ: Wenn der Staat die Energiewende forcieren und sich dem Klimawandel entgegenstellen wolle, müsse man doch froh um jede Photovoltaikanlage sein.
Einem Bauherrn will der Ausschuss in der vergangenen Sitzung gleich die ganze Anlage vom Dach nehmen lassen, weil diese weder in Form noch Ausführung den städtischen Vorschriften entspricht: die Module kreuz und quer über das Dach verteilt und nicht in vollschwarz, daneben noch ältere Module für Solarthermie. Aus städtischer Sicht ein typisches Beispiel für Wildwest pur.
Der Bauherr ist an diesem Abend bereit für den Showdown, ringt von seinem Zuhörerplatz aus wortreich mit dem Ausschuss. Wenn doch in Frankreich Atomkraftwerke gebaut würden und anderswo Kohle verstromt werde – wie engstirnig, so der unverhohlene Vorwurf, könne eine Stadt dann sein, sich an der Ausrichtung von Solarmodulen aufzuhängen? Das ist die Frage, um die – beileibe nicht zum ersten Mal – die Diskussion im Ausschuss kreist.
Der Zweite Bürgermeister Hans Brummer sagt: "Wenn wir das so zulassen, machen wir uns unglaubwürdig. Das kann höchstens als abschreckendes Beispiel dienen." Der Bauherr erwidert: "Das war anders geplant, der Monteur hat sich vermessen." Stadtrat Andreas Müller sagt: "Euer Antrag soll das wegwischen, was eure Firma verbockt hat." Der Bauherr entgegnet: "Ich könnte in Iphofen 30 Anlagen nennen, die genau so ausschauen wie unsere." So geht das munter hin und her.
Heraus kommt schließlich – ein Kompromiss: Der Bauherr muss an einigen Stellen nachbessern, auf einem Totalaustausch der Module besteht der Bauausschuss nicht mehr. Auf den Kosten bliebe wohl – trotz des vermeintlichen Planungsfehlers der Firma – der Bauherr sitzen, der die Rechnung bereits komplett beglichen hat. Er bedankt sich und zieht zufrieden von dannen.
Stadt will Phovoltaik-Firmen in die Pflicht nehmen
Der Bürgermeister erklärt, man werde Unternehmen, die in Iphofen Photovoltaikanlagen verbauen, künftig verstärkt in die Pflicht nehmen und diese mit den Grundsätzen der Gestaltungssatzung vertraut machen. Damit, so die Hoffnung, könnten schon bei der Planung mögliche Fehler und Verstöße vermieden werden.
Die Frage ist, ob sich die Situation dadurch wesentlich verbessern lässt. Für Petra Krist von der Bauverwaltung sind die meisten Abweichungen den Zwängen auf den Dächern geschuldet: Wenn Gauben oder Kamine im Weg sind, müssen Module eben ums Eck gelegt werden, dann entstehen Konstruktionen, die einem L gleichen (was die Stadt inzwischen erlaubt) oder einem U (was grundsätzlich ausgeschlossen bleibt und nur einmal als Ausnahme gestattet wurde).
Ob Kommunen dann – im Sinne der Effizienz solcher Anlagen und mit Blick auf den geforderten Ausbau von erneuerbaren Energien – auch mal über ihren Schatten springen müssten, ist ein Aspekt, der in einschlägigen Kreisen vielfach diskutiert wird. Krist sagt: "Es ist schwer abzuschätzen, ob sich die strengen Auflagen noch lange durchhalten lassen."
Im Stadtteil Nenzenheim könnte ein Exempel statuiert werden
Noch gibt sich die Stadt kämpferisch und bereit, ein Exempel zu statuieren. Im Stadtteil Nenzenheim schwelt schon seit 2019 ein Streit um eine nicht satzungskonform installierte Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses. Der Bauausschuss verweigert eine Befreiung von der Norm und beruft sich auf die "prominente Lage am Eingang des Siedlungsgebiets Hohlbügelsteig". Schon damals wurde der Bauherrin mitgeteilt, dass die Anlage binnen sechs Monaten umzubauen sei. Dies wurde ihr nun erneut zur Auflage gemacht – durchsetzen muss den Beschluss als Bauaufsichtsbehörde allerdings das Landratsamt.
Der Fall hat auch deshalb Brisanz, weil in unmittelbarer Nähe eine weitere Anlage auf einem Dach entstanden ist, die nicht der Norm entspricht und die nach Willen des Bauausschusses aus "Gleichbehandlungsgründen" ebenfalls umgebaut werden muss. Diese sei ohne Abstimmung mit der Stadt errichtet worden.
Einen Steinwurf weiter hat die Stadt den nächsten Streitfall offenbar gerade noch abwenden können. Verteilt über die Dachlandschaft eines dreigliedrigen Wohnhauses soll dort eine größere Photovoltaikanlage installiert werden. Doch auch hier fiel die geplante Anordnung der Module aus dem Rahmen der Gestaltungssatzung. In Abstimmung mit dem beauftragten Elektrobetrieb fand man letztlich zu einer tragfähigen Lösung, die alle Gestaltungsgrundsätze berücksichtigt.
Auch wenn es dabei manchmal arg lächerlich wird , oder das vorgegebene Ziel von anderen privaten Interessen überdeckt ist.
Darf in Iphofen jeder selbst bestimmen was er in seinem Vorgarten Pflanzen will oder gibt's da auch Vorgaben?
Würde auch gerne mal die geparkten Autos in Iphofen sehen wollen. Alles nach Farbe, Hersteller, Größe und Verbrenner bzw. E-Auto sortiert und Vorgabe der An- und Abfahrt.
Wahnsinn
https://optivolt.de/blogs/news/photovoltaik-neigungswinkel-tabelle
Breite: 50-54N » Neigungswinkel: 35-40
Breite: 54-58N » Neigungswinkel: 40-45
Breite: 58-62N » Neigungswinkel: 45-50
Breite: 62-66N » Neigungswinkel: 50-55
Aber ordentlich kann man die Panels grundsätzlich schon installieren, nur vielleicht nicht jeder Quereinsteiger.
Schön sind sie wirklich nicht, die Tiguans oder anderen dicken und noch größeren Großstadtpanzer in unseren fränkischen Kleinstädten. Oft blockieren sie sogar das normale Vorwärtskommen für Kinderwägen oder Menschen in Rollstühlen und mit Rollatoren.
Wenn Sie die Anspielung auf den seltsamen Beitrag von Mitforisten winnem nicht verstehen kann ich Ihnen auch nicht helfen.
Ein Glück, dass die Sonne nicht stehenbleibt. Somit ist eine Blendwirkung, sofern sie überhaupt auftritt, nur für wenige Minuten aus einem bestimmten " Wahrnehmungswinkel" feststellbar.
Übrigens: Fenster, geparkte Autos, Wasserflächen, ja sogar die Sonne blendet auch. Hat dagegen schon mal jemand geklagt?
Würde mich nicht wundern ....
ihren Ausführungen kann man nur zustimmen! Es ist Doppelmoral und macht jegliche Aussage seitens politisch Verantwortlicher bzgl. Energieeinsparungen, Energiewende unglaubwürdig.
Klar sieht das eingangs gezeigte Beispieldach nicht sonderlich gelungen aus, ebenso kann aber auch das zweite Dach nicht der Maßstab sein!
Weiter geht es bei Fachwerkhäusern. Da darf oft auch nichts aufs Dach was den Namen Photofoltaik trägt. Niemand sagt aber etwas wenn im 300 Jahre alten Dreiseithof ein modernes Auto steht, statt einem Ochsenfuhrwerk. Doppelmoral allerorten.
DAS kommt eben dabei raus, wenn engstirnig UND hochnäsig zusammen kommen...
Hauptsache man hält sich an irgendwelchen selbsterdachten Satzungen fest, damit man eine Beschäftigung hat.
Welche engstirnige Menschen haben das verbrochen?