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Geiselwind
Ärgernis am Straßenrand: Warum dieses Unfallauto in Geiselwind auch nach Wochen nicht abgeschleppt ist
Seit Wochen steht an der Hauptstraße ein VW Passat mit frischen Unfallspuren. Die Polizei kennt den Fall, der Bürgermeister auch. Tun können sie nur wenig.
Der rote Punkt auf der Frontscheibe signalisiert es: Dieses Auto in Geiselwind muss schleunigst weg vom Straßenrand.
Foto: Eike Lenz | Der rote Punkt auf der Frontscheibe signalisiert es: Dieses Auto in Geiselwind muss schleunigst weg vom Straßenrand.
Eike Lenz
 |  aktualisiert: 15.06.2024 02:49 Uhr

Ernst Nickel ist genervt. Schon seit Wochen parkt bei ihm im Ort, prominent neben der Hauptstraße in Geiselwind, ein dunkles Auto. Inzwischen fehlen nicht nur die Nummernschilder – "geklaut", wie Nickel sagt.

Das Fahrzeug hat vorne links einen frischen Unfallschaden. Auf der Windschutzscheibe klebt ein roter Punkt – das deutliche Zeichen, dass der Wagen sofort aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen ist. Aber Nickel, der Geiselwinder Bürgermeister, kennt das Problem mit den sogenannten Geisterautos. "Die stehen noch Wochen später dort."

Warum der schwarze VW Passat mit der "Gute-Nachricht-Bibel" auf der Hutablage zurückgelassen wurde, weiß keiner. Der Unfallschaden entstand wohl erst nach Abstellen des Wagens, wie Nickel und der zuständige Sachbearbeiter der Kitzinger Polizei, Harald Hufnagel, sagen. Laut Hufnagel ist der Halter bekannt und ermittelt. Die grüne Umweltplakette, die in der Windschutzscheibe klebt, trägt das Kennzeichen RA für Rastatt.

Der Unfallschaden ist frisch und entstand angeblich erst nach Abstellen des Wagens.
Foto: Eike Lenz | Der Unfallschaden ist frisch und entstand angeblich erst nach Abstellen des Wagens.

Hufnagel erklärt auch die in solchen Fällen gängige Praxis. Der rote Punkt – als Aufforderung, das Fahrzeug binnen vier Wochen zu entfernen – wird von der Polizei angebracht. Reagiert der Halter nicht innerhalb dieser Frist, ergeht eine Meldung an die Gemeinde oder das Landratsamt. Ihnen bleibt es überlassen, ob sie Anzeige erstatten und das Fahrzeug abschleppen lassen, was in der Regel mit Ärger und Kosten verbunden ist. Die Auslagen muss die Kommune oder das Landratsamt vorstrecken und sich dann vom Halter zurückholen.

Nicht zugelassene Fahrzeuge am Straßenrand gelten als Abfall

In Wiesentheid parkte über Monate ein Kleinwagen im Industriegebiet, vermüllt und ohne Hinweis auf den Besitzer. Das Auto war zwar noch zugelassen, der TÜV aber abgelaufen. Als sich die Gemeinde im Frühjahr auf die Spur des Halters setzte, begann eine kleine Odyssee. Das Fahrzeug war in Frankreich gemeldet, der ursprüngliche Eigentümer hatte es inzwischen an einen Deutschen verkauft und der wiederum an einen Engländer. Nachdem der Halter ermittelt war, ging alles ganz schnell: Über Nacht war der Wagen verschwunden.

Nach dem Gesetz gelten nicht zugelassene Fahrzeuge als Abfall, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach der am Fahrzeug angebrachten roten Plakette entfernt worden sind. Das ist allerdings keine Einladung, sich an solchen Objekten zu bedienen, wie es vor Jahren zwei Hobbymechaniker in Eching bei München taten.

Heimlich transportierten sie einen heruntergekommenen und von der Polizei rot markierten VW-Käfer ab – und fanden sich daraufhin wegen Diebstahls vor Gericht wieder. Dort gab man ihnen mittels saftiger Geldstrafe zu verstehen: Ein Auto mit rotem Punkt ist kein Geschenk.

 
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  • Harald Raiger
    Schafft das Auto endlich weg , steht sogar krumm da und ragt schon Richtung Fahrbahn , alleine dafür gehört schon ein Knöllchen …
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