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Französisches Geisterauto im Wiesentheider Industriegebiet: Warum das Fahrzeug bisher nicht abgeschleppt wurde
Das Auto parkt seit Monaten halb auf dem Gehweg, vermüllt und verlassen. Inzwischen ist der TÜV abgelaufen. Was sagt die Gemeinde, wie es jetzt weitergehen soll?
Ziemlich voll gepackt scheint der Innenraum des abgestellten Renault Clio.
Foto: Andreas Stöckinger | Ziemlich voll gepackt scheint der Innenraum des abgestellten Renault Clio.
Andreas Stöckinger
Andreas Stöckinger
 |  aktualisiert: 24.03.2024 02:42 Uhr

Seit fast einem halben Jahr ist nun schon ein Auto mit französischem Kennzeichen im Wiesentheider Industriegebiet abgestellt. Das fiel einigen Menschen auf, denn der Renault Clio hat sich seitdem keinen Zentimeter bewegt. Ein Ärgernis, zumal das Fahrzeug mit ziemlich vermülltem Innenraum vermutlich noch monatelang die Parkfläche und den halben Gehsteig belegen wird. Warum steht das Fahrzeug dort noch immer? Und welche Möglichkeiten hat die Gemeinde, um das es wieder loszuwerden.

Nicht in fremdes Eigentum eingreifen

Eine Nachfrage dieser Redaktion hat nun ergeben: Im Wiesentheider Rathaus ist der Fall seit einiger Zeit bekannt. Das Auto einfach entfernen – das geht laut Verwaltungsleiter Christian Sturm nicht. Das wäre ein Eingriff in fremdes Eigentum. "Abschleppen ist derzeit auch nicht verhältnismäßig, da das Fahrzeug keine Behinderung darstellt. Der Fußweg ist noch weit genug frei, die Straße nicht tangiert. Von dem Fahrzeug geht aktuell keine Gefahr aus", erklärt Sturm.

Blick in den Innenraum des im Wiesentheider Gewerbegebiet abgestellten Autos.
Foto: Andreas Stöckinger | Blick in den Innenraum des im Wiesentheider Gewerbegebiet abgestellten Autos.

Die Gemeinde hat nach seinen Worten die Polizei eingeschaltet, die über entsprechende Kanäle den Halter aus Frankreich abgefragt habe. Dieser sei bereits angeschrieben worden, eine Rückmeldung noch nicht erfolgt. "Vergangene Woche ist ein Erinnerungsschreiben raus, das nun offiziell und förmlich zugestellt wird", so Sturm. Das Problem an der Sache: Das Fahrzeug ist noch angemeldet und auf den ersten Blick auch fahrtüchtig, allerdings ist die französische Hauptuntersuchung mittlerweile abgelaufen. Damit darf es vom Gesetz her im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr bewegt werden. Ein entsprechendes Bußgeldverfahren ist eingeleitet.

Die Sache zieht sich hin

Die Geschichte geht aber noch weiter: Sollte das Fahrzeug in nächster Zeit nicht verschwinden, wird geprüft, ob das Eigentum am Fahrzeug aufgegeben, also das Auto entsorgt wurde. Wie Verwaltungsleiter Sturm schreibt, ist dazu eine weitere Anhörung des Halters sowie eine Kennzeichnung am Fahrzeug mittels Aufkleber erforderlich.

Folgt daraufhin erneut keine Reaktion, ist ein Eingriff in das Eigentum, also das Abschleppen und Verwahren (und im Anschluss das Entsorgen) des Fahrzeugs rechtmäßig. Die Kosten hierfür werden dem letzten bekannten Halter in Rechnung gestellt.

Französisches Geisterauto im Wiesentheider Industriegebiet: Warum das Fahrzeug bisher nicht abgeschleppt wurde
Foto: Jutta Glöckner

Die Sache zieht sich also noch hin. "Im Regelfall dauert so ein Verfahren drei bis sechs Monate. Bei einem abgemeldeten Auto kann es auch schneller gehen", so Sturm. Im konkreten Fall kommt jedoch hinzu, dass es einen Auslandsbezug gibt und sich die Zeit durch die Anfragen bei den französischen Behörden verlängert.

 
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